Mai/Juni 2015
 
Gutes Signal aus Stuttgart: Ehe für alle und Rehabilitierung Verfolgter
Justizministerkonferenz fasst richtungsweisende Beschlüsse
Zu den Beschlüssen der in Stuttgart tagenden Justizministerkonferenz zur Ehe für alle sowie zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer von Strafverfolgung wegen homosexueller Handlungen erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz sind ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Gerechtigkeit für Lesben und Schwule in Deutschland. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt nachdrücklich die Aussage, dass im Sinne einer umfassenden Gleichstellung die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geboten ist. Ebenso wichtig ist die klare Feststellung, dass dies keiner Grundgesetzänderung bedarf, sondern einfachgesetzlich umgesetzt werden kann.
Genauso begrüßen wir die Aufforderung der Justizministerkonferenz, dass die Opfer antihomosexueller Strafverfolgung durch § 175 StGB und andere Bestimmungen zeitnah durch ein Bundesgesetz rehabilitiert und entschädigt werden müssen. Die frühere Verfolgung von Menschen wegen ihrer Homosexualität ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates. Sie muss nun endlich aufgearbeitet, die Opfer müssen rehabilitiert und die überlebenden Verfolgten entschädigt werden. Nur so kann den noch lebenden Opfern dieser menschenverachtenden Gesetzgebung zum Ende ihres Lebens ihre Würde wieder gegeben werden.
Die Gegner/innen der Öffnung der Ehe wie der Rehabilitierung verschanzen sich gerne hinter der dem Vorwand, beides sei verfassungsrechtlich nicht möglich. Es ist ein wichtiges Signal, dass die große Mehrheit der Justizministerinnen und Justizminister diesen vorgeschobenen rechtlichen Bedenken eine klare Absage erteilt. Damit wird deutlich: Es ist eine politische Entscheidung, ob Lesben und Schwule in diesem Land endlich gleichgestellt werden und die Opfer früherer Verfolgung angemessen rehabilitiert und entschädigt werden. Der Gleichstellung und Rehabilitierung steht nicht die Verfassung entgegen, sondern allein der Starrsinn der CDU/CSU-Führung, die weiter diskriminieren will.
Hintergrund
Ehe für alle: http://www.lsvd.de/politik/oeffnung-der-ehe.html
Rehabilitierung: http://www.lsvd.de/recht/andere-rechtsgebiete/rehabilitierung-und-entschaedigung.html
 
 
Berlin, 12. Juni 2015 120/15
Mitteilung für die Presse
Dittmar: Diskriminierung von Lesben und Schwulen beenden
Zu der heutigen Resolution des Bundesrates zur vollständigen Gleichstellung homosexueller Paare in Deutschland „Ehe für Alle“ erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:

Unsere europäischen Nachbarn haben es vorgemacht, heute haben auch die Bundesländer bekräftigt, dass die gesellschaftliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen beendet werden muss. Die „Ehe für alle“ muss endlich auch die letzten Diskriminierungen beseitigen. Jetzt ist es an Frau Merkel, sich dieser Wirklichkeit zu stellen - für eine fortschrittliche Familienpolitik in Deutschland.
Von der heutigen Resolution des Bundesrates zur „Ehe für alle“ geht ein starkes Signal aus, sich nun endlich auf den Weg zu machen. Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete rechtliche und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe, gleichgeschlechtliche und nicht-gleichgeschlechtliche Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten.
Wir Schwusos stehen für die 100% Gleichstellung - dies umfasst die Öffnung der Ehe und die Schaffung eines vollen gemeinschaftlichen Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare.
 
 
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Bundesrat für die #EheFürAlle
Merkel kann Diskriminierung von Lesben und Schwulen nicht aussitzen
Der Bundesrat hat sich heute für die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen und einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgebracht. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Bundesrat zeigt, wie es geht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die heutige Entschließung zur Eheöffnung. Das ist ein eindeutiges Signal an Bundesregierung und Bundestag: Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare ist mit einer demokratischen Grundordnung unvereinbar. Mit einer Kundgebung vor dem Bundesrat hat der LSVD den Ländern den Rücken gestärkt, die sich für Gleichstellung einsetzen.
Als nächster Schritt muss der heute ebenfalls in den Bundesrat eingebrachte konkrete Gesetzentwurf zur Eheöffnung möglichst schnell an den Bundestag überwiesen werden. Das Eheverbot für Lesben und Schwule muss fallen. 14 Jahre nach Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist es höchste Zeit, dass auch in Deutschland die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wird. Die Bundeskanzlerin muss einsehen, dass sie ihre argumentationslose Blockade nicht länger aufrechterhalten kann, um gegen den Willen der Mehrheit ihre privaten Gefühle zu pflegen.
Im Bundestag ist die Union die einzige politische Kraft, die an der homophoben Blockade gegen die volle rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Bürgerinnen und Bürgern festhält. Die aktuelle Debatte zeigt aber, dass immer mehr Unionsabgeordnete es leid sind für eine absurde Politik von ihren Wähler/innen zur Verantwortung gezogen zu werden. Mit reaktionären Thesen lassen sich keine Wahlkämpfe gewinnen, in großen Städten ist die Union deshalb zu Recht inzwischen zur dritten Kraft marginalisiert worden.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert alle Gleichheitsbefürworter unter den Abgeordneten der Großen Koalition auf, sich nicht länger in politischer Geiselhaft nehmen zu lassen. Sie müssen laut und deutlich Einspruch erheben, wenn im Namen des Koalitionsvertrags das Ende der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare verhindert werden soll. Der Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung steht über jedem Koalitionsvertrag.
Wirkliche Gleichstellung kann nur Eheöffnung heißen. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft war ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg von der Rechtlosigkeit zur Gleichstellung. Mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft werden lesbische und schwule Paare aber in einem Sonderstatus gehalten, der signalisiert, dass sie gegenüber der Ehe als minderwertig angesehen werden. Deshalb muss nun die Eheöffnung durch die Ergänzung von §1353 im Bürgerlichen Gesetzbuch erfolgen, wie es der Gesetzentwurf im Bundesrat vorsieht.
Hintergrund Eheöffnung für Lesben und Schwule
Petition an Kanzlerin Merkel mit über 90.000 Unterschriften
https://www.campact.de/gleichstellung/
Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns und unsere Arbeit für "Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt" unterstützen. Vielen Dank.
 
Bundesrat soll Ehe für alle voranbringen
LSVD appelliert an die Bundesländer

Die Bundesregierung will weiter am Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare festhalten. Dazu erklärt Axel Blumenthal, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat sich mit einem Appell an die 16 Regierungschefinnen und -chefs der Länder gewandt, über den Bundesrat für die Öffnung der Ehe initiativ zu werden. Wenn die Bundesregierung kläglich versagt und am diskriminierenden Eheverbot festhält, sind jetzt andere Verfassungsorgane gefragt. Der Bundesrat soll die Sache in die Hand nehmen. Er kann einen bedeutsamen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland wieder Anschluss findet an die Entwicklung in anderen demokratischen Staaten.
Der Bundesrat hatte bereits 2013 einen Meilenstein gesetzt und als erstes deutsches Verfassungsorgan einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, dass der Bundesrat dieses Anliegen wieder aufgreift und erneut einen Gesetzentwurf auf den Weg bringt, der im Bürgerlichen Gesetzbuch klarstellt, dass zwei Personen gleichen Geschlechts ebenfalls eine Ehe eingehen können.
Nicht zuletzt das Referendum in Irland hat gezeigt, dass die „Ehe für alle“ zunehmend und gerade bei jungen Menschen als eine zentrale Gerechtigkeitsfrage verstanden wird und als ein Gradmesser, ob eine Gesellschaft allen Menschen gleiche Rechte, Anerkennung und Teilhabe gewährt. Es ist eine Schande, dass die Große Koalition aus ideologischen Blockaden hier weiter abseits steht, obwohl auch in Deutschland die große Mehrheit der Bevölkerung für die Gleichstellung eintritt.
Bundesratsbeschluss zur Öffnung der Ehe von 2013
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LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
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29.05.2015
Demo für die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule
Pressemitteilung
Demo für die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule
Über 40.000 Menschen haben Petition unterzeichnet – Klaus Wowereit richtet Appell an Angela Merkel
Am morgigen Samstag ab 16 Uhr findet in Berlin eine Demonstration für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare statt. Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) ruft alle Berlinerinnen und Berliner zur Teilnahme auf.
Darüber hinaus hat der LSVD gemeinsam mit Campact eine Petition zur Ehe-Öffnung gestartet. Über 40.000 Menschen haben die Petition www.campact.de/gleichstellung innerhalb von 24 Stunden unterzeichnet.
Hierzu erklärte Klaus Wowereit am gestrigen Abend bei der Verleihung des Rosa Courage Preises in Osnabrück: „Ich appelliere an Frau Merkel, dass alle gesetzlichen Diskriminierungen beseitigt werden.“
Demo „EHE FÜR ALLE!“
Samstag, 30. Mai 2015, 16 Uhr
Start: U-Bahnhof Stadtmitte, Ziel: U-Bahnhof Nollendorfplatz
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
 
26.05.2015
Ehe für alle statt bürokratisches Klein-Klein
Zur Diskussion in der Koalition über die Gleichstellung von lesbischen und schwulen Paaren erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert alle Gleichheitsbefürworter unter den Abgeordneten der Großen Koalition auf, sich nicht länger von einer homophoben Sperrminorität in der CDU/CSU in politische Geiselhaft nehmen zu lassen. Jetzt muss kontinuierlich Druck gemacht werden, bis auch in Deutschland endlich das diskriminierende Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare fällt.
Kanzlerin Merkel wäre gut beraten, sich an der demokratischen Jugend in Europa zu orientieren, die in Irland so engagiert für gleiche Rechte und Respekt eingetreten ist, anstatt im Schulterschluss mit der AfD und Rechtskonservativen in der CSU weiter gegen gleiche Rechte anzukämpfen.
Morgen will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministers zur eingetragenen Lebenspartnerschaft beschließen. Gegenüber der souveränen, selbstbewusst-demokratischen Entscheidung der Menschen in Irland wirkt der Gesetzentwurf der Bundesregierung wie vorgestriges bürokratisches Klein-Klein. Zu allem Überfluss spart auch dieser Gesetzentwurf wieder Rechtsbereiche aus und schreibt im Widerspruch zum Titel des Gesetzes sogar die Ungleichbehandlung der Lebenspartnerschaft fort.
Das ist Politik aus dem letzten Jahrhundert. Hier muss dringend nachgebessert werden. Auch Bundesjustizminister Heiko Maas sollte die Dynamik, die vom demokratischen Aufbruch in Irland ausgeht, nutzen, um die rechtspolitische Debatte zur Ehe für alle voranzutreiben. Mit Rezepten von gestern gewinnt man nicht die Zukunft – und auch keine Wahlen.
LSVD-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
http://www.lsvd.de/recht/reformvorhaben/18-wahlperiode-2013-2017.html#c10352
Bundesratsbeschluss zur Öffnung der Ehe
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Überblick
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25.05.2015
Irland wählt gleiche Rechte – In Deutschland blockiert die Union
Die irische Bevölkerung hat in einem Referendum entschieden, dass in Irland zukünftig auch Lesben und Schwule heiraten dürfen. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gratuliert Irland zu diesem großen Erfolg für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt. Selbst in einem so katholischen Land wie Irland sagt die Mehrheit der Bevölkerung: Ja zu gleichen Rechten, Nein zur Homophobie und Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Liebe. Im Deutschen Bundestag blockiert dagegen die CDU/CSU als homophobe Sperrminorität die Gleichstellung. Ihre jeweiligen Koalitionspartner lassen sich das bisher gefallen.
Irland ist bereits der 20. Staat, der die Ehe öffnet. In Deutschland verschanzt sich die Bundesregierung dagegen hinter angestaubten gleichheitsfeindlichen Denkmustern aus dem letzten Jahrhundert. Damit fällt Deutschland immer mehr zurück und isoliert sich bei der Ehe für alle weiter von der demokratischen Wertegemeinschaft. Kanzlerin Merkel will die Union weiter als homophobe Kraft profilieren, um Stimmen von Rechtsaußen an sich zu binden, und behandelt Lesben und Schwule als Staatsbürger/innen zweiter Klasse.
Die Bevölkerung in Deutschland ist da schon weiter. Alle Umfragen zeigen. Eine breite Mehrheit der Menschen ist für eine vollständige Gleichstellung lesbischer und schwuler Paare durch Öffnung der Ehe. Selbst Anhänger/innen von CDU/CSU teilen mehrheitlich nicht die homophobe Argumentation ihrer Parteien und sind für Gleichstellung. Wir fordern die Union auf: Schluss mit Eurer irren Blockade, macht es wie die Iren und öffnet endlich die Ehe!
Wir wollen keine Sonderrechte, sondern Gleichstellung. Wir wollen nicht eine spezielle „Homo-Ehe“, sondern die Öffnung der Ehe.
Bundesratsbeschluss zur Öffnung der Ehe
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Überblick
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20.05.2015
"Besorgte Homos stehen den "besorgten Eltern gegenüber!
Seit 2014 lobt der CSD Frankfurt statt eines festen Mottos ein frei umsetzbares Thema für den CSD aus.

Ein Thema, das in der Community seit längerem diskutiert wird, ist die Reform der Bildungspläne in Schulen. Diese wollen zukünftig dafür Sorge tragen, dass sexuelle Vielfalt mehr Einzug in die Normalität der Lehrunterlagen hält. Es soll normal werden, dass die verschiedenen Lebens- und Liebesformen thematisiert und diskutiert werden. Eine so erreichte Normalität und Diskussion soll das Coming-out junger Menschen erleichtern.
Demgegenüber hat sich eine Gruppe formiert, die eine „Frühsexualisierung Ihrer Kinder“ befürchtet und sich deshalb „besorgte Eltern“ nennt. Um eine Idee, die Respekt und Toleranz fördern soll, ist das entstanden, was man den Bildungsplänen selbst vorwirft, nämlich Ideologisierung. Dabei werden Kampfbegriffe wie Frühsexualisierung“, „ideologische Umerziehung“ oder „Genderismus“ in die Waagschalen geworfen.
Und so finden wir es vom CSD Frankfurt besorgniserregend, dass über Respekt und Toleranz immer noch derart debattiert wird, und wir wollen diese Sorgen wiederum in dem diesjährigen Thema, „Besorgte Homos“, zum Ausdruck bringen. Dabei haben wir die Verallgemeinerung der sexuell vielfältigen Realität, die oft im Wort „Homos“ subsumiert wird, mit in das Thema aufgenommen.
Denn natürlich steht dieses Wort für alle Arten der Liebe, ob lesbisch, schwul, bi-, trans-, oder intersexuell.
Doch wollen wir unsere Sorgen längst nicht nur auf den Bildungsplan beziehen, sondern sind gespannt, über was sich LGBTTIG-Menschen noch Sorgen machen – gerne auch über den Tellerrand hinaus.
Weitere Infos zum CSD Frankfurt e.V. finden Sie auf http://www.csd-frankfurt.de oder http://www.facebook.com/CSDFrankfurt.
CSD Frankfurt am Main
 
 
Gedenken an den "Ausschluss eines Schwulen"
Frankfurt am Main bekommt Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz

Der Frankfurter Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz wird am 17. Mai in der Innenstadt eingeweiht
Vor 150 Jahren verbannte das Freie Deutsche Hochstift den "ersten Schwulen der Weltgeschichte" aus seinen Reihen. Eine Ausstellung und eine Straße sollen daran erinnern.
In Frankfurt am Main steht der Internationale Tag gegen Homo- und Transphobie in diesem Jahr ganz im Zeichen des ersten bekannten Vorkämpfers für die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen in Deutschland: Auf Initiative des Ortsbeirats 1 wird am 17. Mai der Platz an der Weißadlergasse in Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz umbenannt.
In mehreren Städten erinnern bereits Straßen und Plätze an den 1825 geborenen Juristen, Journalisten, Verleger und Pionier der Sexualwissenschaft, darunter in Berlin, Bremen, Hannover und München. Zuletzt wurde im vergangenen Jahr in seiner Geburtsstadt Aurich ein Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz eingeweiht.
Wegen der sich verstärkenden Repressionen nach der Gründung des Deutschen Reiches verließ Ulrichs 1880 seine Heimat in Richtung Italien. Dort starb er 1895 im Alter von 69 Jahren.
 
16.05.2015
Dittmar: Öffnung der Ehe braucht keine Grundgesetzänderung!
Zu den heutigen Veröffentlichungen der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Beck u.a. (BtDrs 18/4724) bzgl. der Verfassungsmäßigkeit einer einfachgesetzlichen Regelung zur „Öffnung der Ehe“ erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:

„Der alte Grundsatz: zwei Juristen, drei Meinungen bewahrheitet sich leider erneut beim Lesen der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen der Abgeordneten Beck, Amtsberg und anderen vom 07.05.2015. Das Bundesjustizministerium sieht um eine Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen eine Änderung des Grundgesetzes für notwendig an. Wir sehen das dezidiert anders.
Der Ehebegriff des Grundgesetzes ist offen gestaltet und kann dadurch auch den gesellschaftlichen Wandel nachvollziehen. Der Ehebegriff des Grundgesetzes sieht nämlich gerade nicht die Verschiedengeschlechtlichkeit vor. Eine einfachgesetzliche Regelung ist somit – ohne dass es einer Verfassungsänderung bedarf – möglich. Und es gibt auch keinen sachlichen Grund dafür, die Verschiedengeschlechtlichkeit als Maßstab für die Ehe zu setzen.
Das ist nicht nur die Meinung der Schwusos, sie ist Beschlusslage der SPD und manifestiert sich auch in den Anträgen der SPD-geführten Bundesländer, die über eine Bundesratsinitiative die Forderung nach Öffnung der Ehe vorangetrieben haben. Die Bundesregierung und das Bundesjustizministerium sollten hier ihre Rechtsauffassung überprüfen.“
Link zur Antwort der Bundesregierung: http://www.queer.de/docs/18-4724.pdf
 
16.05.2015
LSVD
Akzeptanz ohne Aber -
Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie
Politisch und gesellschaftlich für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt eintreten
Am Sonntag, den 17. Mai, begehen wir den Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Vor 25 Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel gestrichen. Homosexualität gilt seitdem offiziell nicht mehr als Krankheit. Trotzdem gehören auch in Deutschland Homo- und Transphobie noch zum Alltag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LSBT). In der vergangenen Woche hat ILGA Europe seine aktualisierte Liste über die rechtliche Situation von LSBT in den einzelnen Ländern Europas vorgelegt. Deutschland fällt jedes Jahr in dieser Liste weiter zurück. Und diese Entwicklung hat einen klaren Grund.
Seitdem die Unionsparteien die Taktgeber in der Bundesregierung sind, erleben wir eine Zeit der politischen Blockade. Zudem erleben wir den Versuch eines gesellschaftlichen Rollbacks. Pegida, „besorgte Eltern“, die AFD, religiöse Fanatiker und Teile der Medien machen offen Front gegen ein selbstbestimmtes und sichtbares Leben von LSBT. Minderheiten werden von ihnen mit minderwertig gleichgesetzt. Gesellschaftliche Vielfalt ist eine gelebte Realität. Sie muss aber auch akzeptierte und sichtbare Realität in unserem Land werden. Allen Menschen und damit auch LSBT sollten ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes Leben in einer vielfältigen, freien, offenen und demokratischen Gesellschaft führen können.
Der (wieder) ansteigenden Homo- und Transphobie muss daher politisch und gesellschaftlich wirksam entgegen getreten werden. Dazu muss die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie erstellen und dessen Umsetzung aktiv vorantreiben. Die schulische Beschäftigung mit LSBT ist ebenfalls ein fundamentaler Bestandteil von Demokratie- und Menschenrechtsbildung. Sowohl in Unterrichtsinhalten, Lernmitteln als auch im Schulalltag muss deutlich werden: LSBT sind Teil der gesellschaftlichen Vielfalt, sie sind gleichwertig und gleichberechtigt. Daher müssen in allen Bundesländern Bildungspläne für eine Pädagogik der Vielfalt verankert werden, die LSBT ausdrücklich benennen.
Die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Ehe und Familie muss beendet werden. Die Liebe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen ist nicht weniger Wert als die Liebe zwischen Mann und Frau. Regenbogenfamilien sind nicht weniger Wert als andere Familienformen. Deshalb braucht es keine zwei Gesetze für die gleiche Sache. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist längst überfällig!
weitere Informationen
Rechtlicher Überblick von ILGA Europe
Alle Aktionen mit Beteiligung des LSVD
LSVD-Bundesvorstand Axel Hochrein spricht auch auf dem Aktionstag Wir.Alle.Gemeinsam der Berliner Menschenrechtsinitiative ENOUGH is ENOUGH! OPEN YOUR MOUTH! vor dem Brandenburger Tor.
Respekt statt Ressentiment. Strategien gegen die neue Welle von Homo- und Transphobie. Kongress am 10. Juni, Berlin.
 
Berlin, 16. Mai 2015
Mitteilung für die Presse
Schwusos: Schutz der sexuellen Identität gehört ins Grundgesetz
Zum Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie am 17. Mai erklärt
der Bundesvorsitzende der AG Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sind in unserer Gesellschaft immer noch einer Vielzahl von täglichen Diskriminierungen ausgesetzt. Ausgrenzung beginnt oftmals bereits in der Schule. Dabei ist die Schule ein Spiegel unserer Gesellschaft. Gerade dort, wo jungen Menschen die Werte einer offenen und toleranten Gesellschaft vermittelt werden müssen, fehlt Wissen zum Umgang mit dem Thema Homosexualität.
Deswegen muss sexuelle Vielfalt in Schulen und Jugendeinrichtungen deutlicher thematisiert werden. Sexuelle Vielfalt und Homosexualität müssen Querschnittsthemen in den Lehrplänen sein. Zudem gehört der Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ausdrücklich in das Grundgesetz. Beispielgebend sind die Aktionspläne gegen Homophobie der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen. Beide haben konkrete und umfangreiche Maßnahmen für Schulen und Hochschulen erarbeitet, die die Sichtbarkeit und Akzeptanz sexueller Minderheiten stärken sollen. Dazu zählen insbesondere das Vorhandensein qualifizierter Ansprechpersonen, die Überarbeitung von Schulbüchern sowie die umfassende Sensibilisierung von Lehrpersonal bereits in der Ausbildung.
Die Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos) fordert die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Nationalen Aktionsplans gegen Homo- und Transphobie. Darüber hinaus fordern wir, den Schutz der sexuellen Identität endlich in das Grundgesetz aufzunehmen.
 
13.05.2015
Wiesbaden, 13. Mai 2015
Internationaler Tag gegen Homophobie am 17. Mai:
Hessen ist bunt und vielfältig
Staatssekretär Jo Dreiseitel: „Hessen setzt seinen Weg für Integration und gegen Diskriminierung konsequent weiter fort“

Wiesbaden: Die Hessische Landesregierung spricht sich gegen homophobes und transphobes Verhalten aus. „Wir stehen als Landesregierung in der Verantwortung, für die Akzeptanz vielfältiger Lebensformen einzutreten“, erklärte der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Jo Dreiseitel, zum Internationalen Tag gegen Homophobie am kommenden Sonntag. „Es braucht weiterhin ein nachhaltiges starkes zivilgesellschaftliches Bewusstsein, Engagement und staatliches Handeln für Integration und gegen Diskriminierung“, betonte der Staatssekretär im Vorfeld des Tages gegen Homophobie.
Als „unerträglich“ bezeichnete Dreiseitel in diesem Zusammenhang die von verschiedenen Gruppierungen und Einzelpersonen immer wieder angebotenen Therapien zur Konversion oder Heilung homosexueller Menschen. „Sexuelle bzw. geschlechtliche Identität sind Wesensmerkmale eines jeden Menschen – es besteht keine Wahlmöglichkeit und schon gar nicht eine so bezeichnete „Störung“ oder Krankheit. Deshalb braucht es auch keine Therapie oder „Heilung“, betonte der Staatssekretär. Schuldzuweisungen im Kontext von Homosexualität seien deshalb ebenso wie Vorurteile, Ausgrenzungen und Diskriminierungen abzulehnen und zu bekämpfen.
„Hessen macht ernst mit seinem Engagement gegen Diskriminierung“, so Dreiseitel weiter und verweist auf die politische Verankerung einer Politik gegen Ausgrenzung im Koalitionsvertrag der jetzigen schwarz-grünen Landesregierung. Hier wird für die "freie Entfaltung der Persönlichkeit und volle gesellschaftliche Teilhabe“ eingetreten und dafür, dass „jeder Mensch, ungeachtet seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität, gesellschaftliche Akzeptanz erfährt und sein Leben ohne Benachteiligungen und Diskriminierungen gestalten kann. Mit dem Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung haben wir bereits ein klares Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung gesetzt."
Seit 2005 wird der Internationale Tag gegen Homophobie alljährlich am 17. Mai begangen. Er entstand als Bewegung gegen die Diskriminierung und Verfolgung von Lesben und Schwulen. Heute geht er aber darüber hinaus und wendet sich gegen die Ausgrenzung und Benachteiligung in allen Lebensbereichen bezogen auf persönliche Merkmale wie ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität. Der jährlich stattfindende Tag gegen Homophobie erinnert aber auch an den 17. Mai 1990, den Tag, an dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel gestrichen hat.
Pressereferat
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
 
 
06.05.15
Kirchliches Arbeitsrecht:
Durchbruch für Lesben und Schwule?
Lebenspartnerschaft ist nicht mehr per se
ein Kündigungsgrund
Nach der von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Novelle der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ ist das Eingehen einer Lebenspartnerschaft nach wie vor ein Loyalitätsverstoß, er soll aber nur noch dann automatisch zur Kündigung führen, wenn es sich um pastoral oder katechetisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelt sowie um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aufgrund einer Missio canonica oder einer sonstigen schriftlich erteilten bischöflichen Beauftragung beschäftigt werden. Bei den anderen Beschäftigten soll die Eingehung einer Lebenspartnerschaft zur Kündigung führen, wenn sie nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt es, dass die Eingehung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr in allen Fällen automatisch zur Kündigung führen soll. Dazu hat offenbar beigetragen, dass die bisherige Kündigungspraxis der katholischen Kirche immer wieder zu heftiger Kritik in der Öffentlichkeit geführt und Bestrebungen ausgelöst hat, die staatliche Förderung auf kirchlichen Einrichtungen zu beschränken, die menschlicher mit ihren Beschäftigten umgehen.
Bislang war das Eingehen einer Lebenspartnerschaft ein „schwerwiegender Loyalitätsverstoß“. Lesben und Schwule mussten ihre Partnerinnen und Partner verschweigen und sich verstecken, wollten sie nicht ihre Kündigung riskieren. Man muss abwarten, wie die katholische Kirche in Zukunft reagiert, wenn ihre lesbischen oder schwulen Beschäftigten nicht mehr wie bisher heimlich, sondern offen heiraten. Werden Sie ihre Frau und ihren Mann zum Pfarrfest mitbringen können?
Wir meinen: Alle Beschäftigten, auch die der Katholischen Kirche, sollten in ihrem Privatleben unbehelligt, angstfrei und gleichberechtigt ihre Identität leben können. Die katholische Kirche darf sich als Arbeitgeber nicht außerhalb des Diskriminierungsverbots in der Verfassung und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz stellen. Kurzum: Sie muss Lesben und Schwule sowie die Lebenspartnerschaft endlich anerkennen.

Hintergrund
Die römisch-katholische Kirche ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Tausende Lesben und Schwule sind bei ihr als Erzieher, Krankenpflegerin, Arzt, Lehrerin, Studienrat oder Professorin angestellt. Monat für Monat wenden sich Betroffene daher an den LSVD, entweder weil sie heiraten wollen und befürchten, dass ihr Arbeitgeber davon erfährt, oder weil ihnen eine Kündigung angedroht worden ist. Zudem begleiten wir als Beistand seit vielen Jahren solche Kündigungsfälle:
LSVD-Ratgebertext für verpartnerte Beschäftigte
http://www.lsvd-blog.de/?p=9139

Saarbrücker Appell
http://saar.lsvd.de/lsvd-saar/themen/date-mit-dem-bischof/saarbruecker-appell/
Pressemeldung der Deutschen Bischofskonferenz
http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2795&cHash=d9ed8cf1a2f0497859dc7e01ea255122
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
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