- Mai/Juni 2015
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- Gutes Signal aus Stuttgart: Ehe für
alle und Rehabilitierung Verfolgter
Justizministerkonferenz fasst richtungsweisende
Beschlüsse
Zu den Beschlüssen der in Stuttgart tagenden Justizministerkonferenz
zur Ehe für alle sowie zur Rehabilitierung und Entschädigung
der Opfer von Strafverfolgung wegen homosexueller Handlungen
erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD):
Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz sind ein weiterer
wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Gerechtigkeit für
Lesben und Schwule in Deutschland. Der Lesben- und Schwulenverband
(LSVD) begrüßt nachdrücklich die Aussage, dass
im Sinne einer umfassenden Gleichstellung die Öffnung der
Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geboten ist. Ebenso
wichtig ist die klare Feststellung, dass dies keiner Grundgesetzänderung
bedarf, sondern einfachgesetzlich umgesetzt werden kann.
Genauso begrüßen wir die Aufforderung der Justizministerkonferenz,
dass die Opfer antihomosexueller Strafverfolgung durch §
175 StGB und andere Bestimmungen zeitnah durch ein Bundesgesetz
rehabilitiert und entschädigt werden müssen. Die frühere
Verfolgung von Menschen wegen ihrer Homosexualität ist ein
monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates. Sie muss nun
endlich aufgearbeitet, die Opfer müssen rehabilitiert und
die überlebenden Verfolgten entschädigt werden. Nur
so kann den noch lebenden Opfern dieser menschenverachtenden
Gesetzgebung zum Ende ihres Lebens ihre Würde wieder gegeben
werden.
Die Gegner/innen der Öffnung der Ehe wie der Rehabilitierung
verschanzen sich gerne hinter der dem Vorwand, beides sei verfassungsrechtlich
nicht möglich. Es ist ein wichtiges Signal, dass die große
Mehrheit der Justizministerinnen und Justizminister diesen vorgeschobenen
rechtlichen Bedenken eine klare Absage erteilt. Damit wird deutlich:
Es ist eine politische Entscheidung, ob Lesben und Schwule in
diesem Land endlich gleichgestellt werden und die Opfer früherer
Verfolgung angemessen rehabilitiert und entschädigt werden.
Der Gleichstellung und Rehabilitierung steht nicht die Verfassung
entgegen, sondern allein der Starrsinn der CDU/CSU-Führung,
die weiter diskriminieren will.
Hintergrund
Ehe für alle: http://www.lsvd.de/politik/oeffnung-der-ehe.html
Rehabilitierung: http://www.lsvd.de/recht/andere-rechtsgebiete/rehabilitierung-und-entschaedigung.html
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- Berlin, 12. Juni 2015 120/15
- Mitteilung für die Presse
Dittmar: Diskriminierung von Lesben
und Schwulen beenden
Zu der heutigen Resolution des Bundesrates
zur vollständigen Gleichstellung homosexueller Paare in
Deutschland Ehe für Alle erklärt der Bundesvorsitzende
der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos),
Ansgar Dittmar:
Unsere europäischen Nachbarn haben es vorgemacht, heute
haben auch die Bundesländer bekräftigt, dass die gesellschaftliche
Diskriminierung von Lesben und Schwulen beendet werden muss.
Die Ehe für alle muss endlich auch die letzten
Diskriminierungen beseitigen. Jetzt ist es an Frau Merkel, sich
dieser Wirklichkeit zu stellen - für eine fortschrittliche
Familienpolitik in Deutschland.
Von der heutigen Resolution des Bundesrates zur Ehe für
alle geht ein starkes Signal aus, sich nun endlich auf
den Weg zu machen. Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute
die Ehe verwehrt, was eine konkrete rechtliche und symbolische
Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität
darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der
damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt
es keine haltbaren Gründe, gleichgeschlechtliche und nicht-gleichgeschlechtliche
Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit
festzuhalten.
Wir Schwusos stehen für die 100% Gleichstellung - dies umfasst
die Öffnung der Ehe und die Schaffung eines vollen gemeinschaftlichen
Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare.
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Bundesrat für die #EheFürAlle
Merkel kann Diskriminierung von Lesben und Schwulen nicht aussitzen
Der Bundesrat hat sich heute für die Eheöffnung für
gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen und einen entsprechenden
Gesetzesantrag vorgebracht. Dazu erklärt Axel Hochrein,
Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Der Bundesrat zeigt, wie es geht. Der Lesben- und Schwulenverband
(LSVD) begrüßt die heutige Entschließung zur
Eheöffnung. Das ist ein eindeutiges Signal an Bundesregierung
und Bundestag: Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare
ist mit einer demokratischen Grundordnung unvereinbar. Mit einer
Kundgebung vor dem Bundesrat hat der LSVD den Ländern den
Rücken gestärkt, die sich für Gleichstellung einsetzen.
Als nächster Schritt muss der heute ebenfalls in den Bundesrat
eingebrachte konkrete Gesetzentwurf zur Eheöffnung möglichst
schnell an den Bundestag überwiesen werden. Das Eheverbot
für Lesben und Schwule muss fallen. 14 Jahre nach Einführung
der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist es höchste Zeit,
dass auch in Deutschland die Ehe für gleichgeschlechtliche
Paare geöffnet wird. Die Bundeskanzlerin muss einsehen,
dass sie ihre argumentationslose Blockade nicht länger aufrechterhalten
kann, um gegen den Willen der Mehrheit ihre privaten Gefühle
zu pflegen.
Im Bundestag ist die Union die einzige politische Kraft, die
an der homophoben Blockade gegen die volle rechtliche Gleichstellung
von gleichgeschlechtlichen Bürgerinnen und Bürgern
festhält. Die aktuelle Debatte zeigt aber, dass immer mehr
Unionsabgeordnete es leid sind für eine absurde Politik
von ihren Wähler/innen zur Verantwortung gezogen zu werden.
Mit reaktionären Thesen lassen sich keine Wahlkämpfe
gewinnen, in großen Städten ist die Union deshalb
zu Recht inzwischen zur dritten Kraft marginalisiert worden.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert alle Gleichheitsbefürworter
unter den Abgeordneten der Großen Koalition auf, sich nicht
länger in politischer Geiselhaft nehmen zu lassen. Sie müssen
laut und deutlich Einspruch erheben, wenn im Namen des Koalitionsvertrags
das Ende der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare verhindert
werden soll. Der Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung steht
über jedem Koalitionsvertrag.
Wirkliche Gleichstellung kann nur Eheöffnung heißen.
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft war ein wichtiger Zwischenschritt
auf dem Weg von der Rechtlosigkeit zur Gleichstellung. Mit der
Eingetragenen Lebenspartnerschaft werden lesbische und schwule
Paare aber in einem Sonderstatus gehalten, der signalisiert,
dass sie gegenüber der Ehe als minderwertig angesehen werden.
Deshalb muss nun die Eheöffnung durch die Ergänzung
von §1353 im Bürgerlichen Gesetzbuch erfolgen, wie
es der Gesetzentwurf im Bundesrat vorsieht.
Hintergrund Eheöffnung für Lesben und Schwule
Petition an Kanzlerin Merkel mit über 90.000 Unterschriften
https://www.campact.de/gleichstellung/
Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns
und unsere Arbeit für "Gleiche Rechte, Vielfalt und
Respekt" unterstützen. Vielen Dank.
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- Bundesrat soll Ehe für alle voranbringen
LSVD appelliert an die Bundesländer
Die Bundesregierung will weiter am Eheverbot für gleichgeschlechtliche
Paare festhalten. Dazu erklärt Axel Blumenthal, Sprecher
des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat sich mit einem Appell
an die 16 Regierungschefinnen und -chefs der Länder gewandt,
über den Bundesrat für die Öffnung der Ehe initiativ
zu werden. Wenn die Bundesregierung kläglich versagt und
am diskriminierenden Eheverbot festhält, sind jetzt andere
Verfassungsorgane gefragt. Der Bundesrat soll die Sache in die
Hand nehmen. Er kann einen bedeutsamen Beitrag dazu leisten,
dass Deutschland wieder Anschluss findet an die Entwicklung in
anderen demokratischen Staaten.
Der Bundesrat hatte bereits 2013 einen Meilenstein gesetzt und
als erstes deutsches Verfassungsorgan einen Gesetzentwurf zur
Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, dass der Bundesrat dieses Anliegen
wieder aufgreift und erneut einen Gesetzentwurf auf den Weg bringt,
der im Bürgerlichen Gesetzbuch klarstellt, dass zwei Personen
gleichen Geschlechts ebenfalls eine Ehe eingehen können.
Nicht zuletzt das Referendum in Irland hat gezeigt, dass die
Ehe für alle zunehmend und gerade bei jungen
Menschen als eine zentrale Gerechtigkeitsfrage verstanden wird
und als ein Gradmesser, ob eine Gesellschaft allen Menschen gleiche
Rechte, Anerkennung und Teilhabe gewährt. Es ist eine Schande,
dass die Große Koalition aus ideologischen Blockaden hier
weiter abseits steht, obwohl auch in Deutschland die große
Mehrheit der Bevölkerung für die Gleichstellung eintritt.
Bundesratsbeschluss zur Öffnung der Ehe von 2013
http://www.lsvd-blog.de/?p=5022
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
http://www.lsvd-blog.de
http://www.facebook.com/lsvd.bundesverband
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- 29.05.2015
Demo für die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule
Pressemitteilung
Demo für die Öffnung der
Ehe für Lesben und Schwule
Über 40.000 Menschen haben Petition unterzeichnet
Klaus Wowereit richtet Appell an Angela Merkel
Am morgigen Samstag ab 16 Uhr findet in Berlin eine Demonstration
für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche
Paare statt. Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
(LSVD) ruft alle Berlinerinnen und Berliner zur Teilnahme auf.
Darüber hinaus hat der LSVD gemeinsam mit Campact eine Petition
zur Ehe-Öffnung gestartet. Über 40.000 Menschen haben
die Petition www.campact.de/gleichstellung innerhalb von 24 Stunden
unterzeichnet.
Hierzu erklärte Klaus Wowereit am gestrigen Abend bei der
Verleihung des Rosa Courage Preises in Osnabrück: Ich
appelliere an Frau Merkel, dass alle gesetzlichen Diskriminierungen
beseitigt werden.
Demo EHE FÜR ALLE!
Samstag, 30. Mai 2015, 16 Uhr
Start: U-Bahnhof Stadtmitte, Ziel: U-Bahnhof Nollendorfplatz
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
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- 26.05.2015
- Ehe für alle statt bürokratisches
Klein-Klein
- Zur Diskussion in der Koalition über
die Gleichstellung von lesbischen und schwulen Paaren erklärt
Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert alle Gleichheitsbefürworter
unter den Abgeordneten der Großen Koalition auf, sich nicht
länger von einer homophoben Sperrminorität in der CDU/CSU
in politische Geiselhaft nehmen zu lassen. Jetzt muss kontinuierlich
Druck gemacht werden, bis auch in Deutschland endlich das diskriminierende
Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare fällt.
Kanzlerin Merkel wäre gut beraten, sich an der demokratischen
Jugend in Europa zu orientieren, die in Irland so engagiert für
gleiche Rechte und Respekt eingetreten ist, anstatt im Schulterschluss
mit der AfD und Rechtskonservativen in der CSU weiter gegen gleiche
Rechte anzukämpfen.
Morgen will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministers
zur eingetragenen Lebenspartnerschaft beschließen. Gegenüber
der souveränen, selbstbewusst-demokratischen Entscheidung
der Menschen in Irland wirkt der Gesetzentwurf der Bundesregierung
wie vorgestriges bürokratisches Klein-Klein. Zu allem Überfluss
spart auch dieser Gesetzentwurf wieder Rechtsbereiche aus und
schreibt im Widerspruch zum Titel des Gesetzes sogar die Ungleichbehandlung
der Lebenspartnerschaft fort.
Das ist Politik aus dem letzten Jahrhundert. Hier muss dringend
nachgebessert werden. Auch Bundesjustizminister Heiko Maas sollte
die Dynamik, die vom demokratischen Aufbruch in Irland ausgeht,
nutzen, um die rechtspolitische Debatte zur Ehe für alle
voranzutreiben. Mit Rezepten von gestern gewinnt man nicht die
Zukunft und auch keine Wahlen.
LSVD-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung
des Rechts der Lebenspartner
http://www.lsvd.de/recht/reformvorhaben/18-wahlperiode-2013-2017.html#c10352
Bundesratsbeschluss zur Öffnung der Ehe
http://www.lsvd-blog.de/?p=5022
Überblick
http://www.lsvd.de/politik/oeffnung-der-ehe.html
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
http://www.lsvd-blog.de
http://www.facebook.com/lsvd.bundesverband
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- 25.05.2015
- Irland wählt gleiche Rechte
In Deutschland blockiert die Union
Die irische Bevölkerung hat in einem
Referendum entschieden, dass in Irland zukünftig auch Lesben
und Schwule heiraten dürfen. Dazu erklärt Axel Hochrein,
Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gratuliert Irland zu diesem
großen Erfolg für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt.
Selbst in einem so katholischen Land wie Irland sagt die Mehrheit
der Bevölkerung: Ja zu gleichen Rechten, Nein zur Homophobie
und Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Liebe. Im Deutschen
Bundestag blockiert dagegen die CDU/CSU als homophobe Sperrminorität
die Gleichstellung. Ihre jeweiligen Koalitionspartner lassen
sich das bisher gefallen.
Irland ist bereits der 20. Staat, der die Ehe öffnet. In
Deutschland verschanzt sich die Bundesregierung dagegen hinter
angestaubten gleichheitsfeindlichen Denkmustern aus dem letzten
Jahrhundert. Damit fällt Deutschland immer mehr zurück
und isoliert sich bei der Ehe für alle weiter von der demokratischen
Wertegemeinschaft. Kanzlerin Merkel will die Union weiter als
homophobe Kraft profilieren, um Stimmen von Rechtsaußen
an sich zu binden, und behandelt Lesben und Schwule als Staatsbürger/innen
zweiter Klasse.
Die Bevölkerung in Deutschland ist da schon weiter. Alle
Umfragen zeigen. Eine breite Mehrheit der Menschen ist für
eine vollständige Gleichstellung lesbischer und schwuler
Paare durch Öffnung der Ehe. Selbst Anhänger/innen
von CDU/CSU teilen mehrheitlich nicht die homophobe Argumentation
ihrer Parteien und sind für Gleichstellung. Wir fordern
die Union auf: Schluss mit Eurer irren Blockade, macht es wie
die Iren und öffnet endlich die Ehe!
Wir wollen keine Sonderrechte, sondern Gleichstellung. Wir wollen
nicht eine spezielle Homo-Ehe, sondern die Öffnung
der Ehe.
Bundesratsbeschluss zur Öffnung der Ehe
http://www.lsvd-blog.de/?p=5022
Überblick
http://www.lsvd.de/politik/oeffnung-der-ehe.html
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- 20.05.2015
- "Besorgte Homos stehen den "besorgten
Eltern gegenüber!
Seit 2014 lobt der CSD Frankfurt statt
eines festen Mottos ein frei umsetzbares Thema für den CSD
aus.
Ein Thema, das in der Community seit längerem diskutiert
wird, ist die Reform der Bildungspläne in Schulen. Diese
wollen zukünftig dafür Sorge tragen, dass sexuelle
Vielfalt mehr Einzug in die Normalität der Lehrunterlagen
hält. Es soll normal werden, dass die verschiedenen Lebens-
und Liebesformen thematisiert und diskutiert werden. Eine so
erreichte Normalität und Diskussion soll das Coming-out
junger Menschen erleichtern.
Demgegenüber hat sich eine Gruppe formiert, die eine Frühsexualisierung
Ihrer Kinder befürchtet und sich deshalb besorgte
Eltern nennt. Um eine Idee, die Respekt und Toleranz fördern
soll, ist das entstanden, was man den Bildungsplänen selbst
vorwirft, nämlich Ideologisierung. Dabei werden Kampfbegriffe
wie Frühsexualisierung, ideologische Umerziehung
oder Genderismus in die Waagschalen geworfen.
Und so finden wir es vom CSD Frankfurt besorgniserregend, dass
über Respekt und Toleranz immer noch derart debattiert wird,
und wir wollen diese Sorgen wiederum in dem diesjährigen
Thema, Besorgte Homos, zum Ausdruck bringen. Dabei
haben wir die Verallgemeinerung der sexuell vielfältigen
Realität, die oft im Wort Homos subsumiert wird,
mit in das Thema aufgenommen.
Denn natürlich steht dieses Wort für alle Arten der
Liebe, ob lesbisch, schwul, bi-, trans-, oder intersexuell.
Doch wollen wir unsere Sorgen längst nicht nur auf den Bildungsplan
beziehen, sondern sind gespannt, über was sich LGBTTIG-Menschen
noch Sorgen machen gerne auch über den Tellerrand
hinaus.
Weitere Infos zum CSD Frankfurt e.V. finden Sie auf http://www.csd-frankfurt.de oder http://www.facebook.com/CSDFrankfurt.
CSD Frankfurt am Main
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- Gedenken an den "Ausschluss eines
Schwulen"
Frankfurt am Main bekommt Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz
Der Frankfurter Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz wird am 17. Mai in
der Innenstadt eingeweiht
Vor 150 Jahren verbannte das Freie Deutsche Hochstift den "ersten
Schwulen der Weltgeschichte" aus seinen Reihen. Eine Ausstellung
und eine Straße sollen daran erinnern.
In Frankfurt am Main steht der Internationale Tag gegen Homo-
und Transphobie in diesem Jahr ganz im Zeichen des ersten bekannten
Vorkämpfers für die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen
in Deutschland: Auf Initiative des Ortsbeirats 1 wird am 17.
Mai der Platz an der Weißadlergasse in Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz
umbenannt.
In mehreren Städten erinnern bereits Straßen und Plätze
an den 1825 geborenen Juristen, Journalisten, Verleger und Pionier
der Sexualwissenschaft, darunter in Berlin, Bremen, Hannover
und München. Zuletzt wurde im vergangenen Jahr in seiner
Geburtsstadt Aurich ein Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz eingeweiht.
Wegen der sich verstärkenden Repressionen nach der Gründung
des Deutschen Reiches verließ Ulrichs 1880 seine Heimat
in Richtung Italien. Dort starb er 1895 im Alter von 69 Jahren.
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- 16.05.2015
Dittmar: Öffnung der Ehe braucht
keine Grundgesetzänderung!
Zu den heutigen Veröffentlichungen
der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten
Beck u.a. (BtDrs 18/4724) bzgl. der Verfassungsmäßigkeit
einer einfachgesetzlichen Regelung zur Öffnung der
Ehe erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
Der alte Grundsatz: zwei Juristen, drei Meinungen bewahrheitet
sich leider erneut beim Lesen der Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen der Abgeordneten Beck, Amtsberg und anderen vom
07.05.2015. Das Bundesjustizministerium sieht um eine Öffnung
der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen
eine Änderung des Grundgesetzes für notwendig an. Wir
sehen das dezidiert anders.
Der Ehebegriff des Grundgesetzes ist offen gestaltet und kann
dadurch auch den gesellschaftlichen Wandel nachvollziehen. Der
Ehebegriff des Grundgesetzes sieht nämlich gerade nicht
die Verschiedengeschlechtlichkeit vor. Eine einfachgesetzliche
Regelung ist somit ohne dass es einer Verfassungsänderung
bedarf möglich. Und es gibt auch keinen sachlichen
Grund dafür, die Verschiedengeschlechtlichkeit als Maßstab
für die Ehe zu setzen.
Das ist nicht nur die Meinung der Schwusos, sie ist Beschlusslage
der SPD und manifestiert sich auch in den Anträgen der SPD-geführten
Bundesländer, die über eine Bundesratsinitiative die
Forderung nach Öffnung der Ehe vorangetrieben haben. Die
Bundesregierung und das Bundesjustizministerium sollten hier
ihre Rechtsauffassung überprüfen.
Link zur Antwort der Bundesregierung: http://www.queer.de/docs/18-4724.pdf
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- 16.05.2015
- LSVD
Akzeptanz ohne Aber -
- Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie
Politisch und gesellschaftlich für gleiche Rechte, Vielfalt
und Respekt eintreten
Am Sonntag, den 17. Mai, begehen wir den Internationalen Tag
gegen Homo- und Transphobie. Dazu erklärt Axel Hochrein,
Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Vor 25 Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität
aus ihrem Diagnoseschlüssel gestrichen. Homosexualität
gilt seitdem offiziell nicht mehr als Krankheit. Trotzdem gehören
auch in Deutschland Homo- und Transphobie noch zum Alltag von
Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LSBT). In der
vergangenen Woche hat ILGA Europe seine aktualisierte Liste über
die rechtliche Situation von LSBT in den einzelnen Ländern
Europas vorgelegt. Deutschland fällt jedes Jahr in dieser
Liste weiter zurück. Und diese Entwicklung hat einen klaren
Grund.
Seitdem die Unionsparteien die Taktgeber in der Bundesregierung
sind, erleben wir eine Zeit der politischen Blockade. Zudem erleben
wir den Versuch eines gesellschaftlichen Rollbacks. Pegida, besorgte
Eltern, die AFD, religiöse Fanatiker und Teile der
Medien machen offen Front gegen ein selbstbestimmtes und sichtbares
Leben von LSBT. Minderheiten werden von ihnen mit minderwertig
gleichgesetzt. Gesellschaftliche Vielfalt ist eine gelebte Realität.
Sie muss aber auch akzeptierte und sichtbare Realität in
unserem Land werden. Allen Menschen und damit auch LSBT sollten
ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes Leben in einer vielfältigen,
freien, offenen und demokratischen Gesellschaft führen können.
Der (wieder) ansteigenden Homo- und Transphobie muss daher politisch
und gesellschaftlich wirksam entgegen getreten werden. Dazu muss
die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan gegen Homo-
und Transphobie erstellen und dessen Umsetzung aktiv vorantreiben.
Die schulische Beschäftigung mit LSBT ist ebenfalls ein
fundamentaler Bestandteil von Demokratie- und Menschenrechtsbildung.
Sowohl in Unterrichtsinhalten, Lernmitteln als auch im Schulalltag
muss deutlich werden: LSBT sind Teil der gesellschaftlichen Vielfalt,
sie sind gleichwertig und gleichberechtigt. Daher müssen
in allen Bundesländern Bildungspläne für eine
Pädagogik der Vielfalt verankert werden, die LSBT ausdrücklich
benennen.
Die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Ehe und Familie muss beendet
werden. Die Liebe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen
ist nicht weniger Wert als die Liebe zwischen Mann und Frau.
Regenbogenfamilien sind nicht weniger Wert als andere Familienformen.
Deshalb braucht es keine zwei Gesetze für die gleiche Sache.
Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
ist längst überfällig!
weitere Informationen
Rechtlicher Überblick von ILGA Europe
Alle Aktionen mit Beteiligung des LSVD
LSVD-Bundesvorstand Axel Hochrein spricht auch auf dem Aktionstag
Wir.Alle.Gemeinsam der Berliner Menschenrechtsinitiative ENOUGH
is ENOUGH! OPEN YOUR MOUTH! vor dem Brandenburger Tor.
Respekt statt Ressentiment. Strategien gegen die neue Welle von
Homo- und Transphobie. Kongress am 10. Juni, Berlin.
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- Berlin, 16. Mai 2015
Mitteilung für die Presse
Schwusos: Schutz der sexuellen Identität
gehört ins Grundgesetz
Zum Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie am 17.
Mai erklärt
der Bundesvorsitzende der AG Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos),
Ansgar Dittmar:
Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sind in unserer
Gesellschaft immer noch einer Vielzahl von täglichen Diskriminierungen
ausgesetzt. Ausgrenzung beginnt oftmals bereits in der Schule.
Dabei ist die Schule ein Spiegel unserer Gesellschaft. Gerade
dort, wo jungen Menschen die Werte einer offenen und toleranten
Gesellschaft vermittelt werden müssen, fehlt Wissen zum
Umgang mit dem Thema Homosexualität.
Deswegen muss sexuelle Vielfalt in Schulen und Jugendeinrichtungen
deutlicher thematisiert werden. Sexuelle Vielfalt und Homosexualität
müssen Querschnittsthemen in den Lehrplänen sein. Zudem
gehört der Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen
Identität ausdrücklich in das Grundgesetz. Beispielgebend
sind die Aktionspläne gegen Homophobie der Länder Berlin
und Nordrhein-Westfalen. Beide haben konkrete und umfangreiche
Maßnahmen für Schulen und Hochschulen erarbeitet,
die die Sichtbarkeit und Akzeptanz sexueller Minderheiten stärken
sollen. Dazu zählen insbesondere das Vorhandensein qualifizierter
Ansprechpersonen, die Überarbeitung von Schulbüchern
sowie die umfassende Sensibilisierung von Lehrpersonal bereits
in der Ausbildung.
Die Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos)
fordert die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Nationalen
Aktionsplans gegen Homo- und Transphobie. Darüber hinaus
fordern wir, den Schutz der sexuellen Identität endlich
in das Grundgesetz aufzunehmen.
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- 13.05.2015
Wiesbaden, 13. Mai 2015
Internationaler Tag gegen Homophobie am 17. Mai:
Hessen ist bunt und vielfältig
Staatssekretär Jo Dreiseitel: Hessen setzt seinen
Weg für Integration und gegen Diskriminierung konsequent
weiter fort
Wiesbaden: Die Hessische Landesregierung spricht sich gegen homophobes
und transphobes Verhalten aus. Wir stehen als Landesregierung
in der Verantwortung, für die Akzeptanz vielfältiger
Lebensformen einzutreten, erklärte der Bevollmächtigte
für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär
Jo Dreiseitel, zum Internationalen Tag gegen Homophobie am kommenden
Sonntag. Es braucht weiterhin ein nachhaltiges starkes
zivilgesellschaftliches Bewusstsein, Engagement und staatliches
Handeln für Integration und gegen Diskriminierung,
betonte der Staatssekretär im Vorfeld des Tages gegen Homophobie.
Als unerträglich bezeichnete Dreiseitel in diesem
Zusammenhang die von verschiedenen Gruppierungen und Einzelpersonen
immer wieder angebotenen Therapien zur Konversion oder Heilung
homosexueller Menschen. Sexuelle bzw. geschlechtliche Identität
sind Wesensmerkmale eines jeden Menschen es besteht keine
Wahlmöglichkeit und schon gar nicht eine so bezeichnete
Störung oder Krankheit. Deshalb braucht es auch
keine Therapie oder Heilung, betonte der Staatssekretär.
Schuldzuweisungen im Kontext von Homosexualität seien deshalb
ebenso wie Vorurteile, Ausgrenzungen und Diskriminierungen abzulehnen
und zu bekämpfen.
Hessen macht ernst mit seinem Engagement gegen Diskriminierung,
so Dreiseitel weiter und verweist auf die politische Verankerung
einer Politik gegen Ausgrenzung im Koalitionsvertrag der jetzigen
schwarz-grünen Landesregierung. Hier wird für die "freie
Entfaltung der Persönlichkeit und volle gesellschaftliche
Teilhabe eingetreten und dafür, dass jeder Mensch,
ungeachtet seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität,
gesellschaftliche Akzeptanz erfährt und sein Leben ohne
Benachteiligungen und Diskriminierungen gestalten kann. Mit dem
Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung haben wir bereits
ein klares Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung gesetzt."
Seit 2005 wird der Internationale Tag gegen Homophobie alljährlich
am 17. Mai begangen. Er entstand als Bewegung gegen die Diskriminierung
und Verfolgung von Lesben und Schwulen. Heute geht er aber darüber
hinaus und wendet sich gegen die Ausgrenzung und Benachteiligung
in allen Lebensbereichen bezogen auf persönliche Merkmale
wie ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung,
Behinderung, Alter oder sexuelle Identität. Der jährlich
stattfindende Tag gegen Homophobie erinnert aber auch an den
17. Mai 1990, den Tag, an dem die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel gestrichen
hat.
Pressereferat
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
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- 06.05.15
Kirchliches Arbeitsrecht:
- Durchbruch für Lesben und Schwule?
Lebenspartnerschaft ist nicht mehr per se
- ein Kündigungsgrund
Nach der von der Deutschen Bischofskonferenz
beschlossenen Novelle der Grundordnung des kirchlichen
Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse
ist das Eingehen einer Lebenspartnerschaft nach wie vor ein Loyalitätsverstoß,
er soll aber nur noch dann automatisch zur Kündigung führen,
wenn es sich um pastoral oder katechetisch tätigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern handelt sowie um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
die aufgrund einer Missio canonica oder einer sonstigen schriftlich
erteilten bischöflichen Beauftragung beschäftigt werden.
Bei den anderen Beschäftigten soll die Eingehung einer Lebenspartnerschaft
zur Kündigung führen, wenn sie nach den konkreten Umständen
objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft
oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit
der Kirche zu beeinträchtigen. Dazu erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt es,
dass die Eingehung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr in allen
Fällen automatisch zur Kündigung führen soll.
Dazu hat offenbar beigetragen, dass die bisherige Kündigungspraxis
der katholischen Kirche immer wieder zu heftiger Kritik in der
Öffentlichkeit geführt und Bestrebungen ausgelöst
hat, die staatliche Förderung auf kirchlichen Einrichtungen
zu beschränken, die menschlicher mit ihren Beschäftigten
umgehen.
Bislang war das Eingehen einer Lebenspartnerschaft ein schwerwiegender
Loyalitätsverstoß. Lesben und Schwule mussten
ihre Partnerinnen und Partner verschweigen und sich verstecken,
wollten sie nicht ihre Kündigung riskieren. Man muss abwarten,
wie die katholische Kirche in Zukunft reagiert, wenn ihre lesbischen
oder schwulen Beschäftigten nicht mehr wie bisher heimlich,
sondern offen heiraten. Werden Sie ihre Frau und ihren Mann zum
Pfarrfest mitbringen können?
Wir meinen: Alle Beschäftigten, auch die der Katholischen
Kirche, sollten in ihrem Privatleben unbehelligt, angstfrei und
gleichberechtigt ihre Identität leben können. Die katholische
Kirche darf sich als Arbeitgeber nicht außerhalb des Diskriminierungsverbots
in der Verfassung und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
stellen. Kurzum: Sie muss Lesben und Schwule sowie die Lebenspartnerschaft
endlich anerkennen.
Hintergrund
Die römisch-katholische Kirche ist einer der größten
Arbeitgeber in Deutschland. Tausende Lesben und Schwule sind bei
ihr als Erzieher, Krankenpflegerin, Arzt, Lehrerin, Studienrat
oder Professorin angestellt. Monat für Monat wenden sich
Betroffene daher an den LSVD, entweder weil sie heiraten wollen
und befürchten, dass ihr Arbeitgeber davon erfährt,
oder weil ihnen eine Kündigung angedroht worden ist. Zudem
begleiten wir als Beistand seit vielen Jahren solche Kündigungsfälle:
LSVD-Ratgebertext für verpartnerte Beschäftigte
http://www.lsvd-blog.de/?p=9139
Saarbrücker Appell
http://saar.lsvd.de/lsvd-saar/themen/date-mit-dem-bischof/saarbruecker-appell/
Pressemeldung der Deutschen Bischofskonferenz
http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2795&cHash=d9ed8cf1a2f0497859dc7e01ea255122
LSVD-Bundesverband
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