99. Print-Ausgabe, Sommer-LUST 09
 
Die Zukunft der Arbeitswelt
Über die Verdrängung des menschlichen Faktors aus der Arbeit und die Frage nach dem Eigentum an den Gewinnen. Wer trägt eigentlich die Verantwortung?
 
Schutz des Arbeitnehmers
Es gibt Gesetze, die den Arbeitnehmer staatlicherseits schützen sollen, weil er sich im Vergleich zum Arbeitgeber in einer schwächeren Position befindet.

Die Grundlage des gesetzlichen Schutzes des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ist das so genannte Arbeitsrecht, das aus vielen Einzelgesetzen besteht, in dem z.B. die Wochenarbeitszeit geregelt ist, Pausenzeiten, der Urlaubsanspruch usw.

Alle darüber hinausgehenden Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen, als es das Arbeitsrecht ihn schützt, aber gegebenenfalls besser stellen. So ist die gesetzliche Lage.
 
Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Welche vertraglichen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es? Man spricht von Individualverträgen und Kollektivverträgen. Alle diese Verträge dürfen den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen als das Arbeitsrecht.

Ein typischer Fall eines solchen Individualvertrages ist ein Arbeitsvertrag. Hier treten der Artbeitgeber und der Arbeitnehmer angeblich als gleichberechtigte Partner an und handeln diesen Vetrag aus, in dem auch Arbeitszeiten, überhaupt die zu verrichtenden Arbeiten usw. festgehalten sind, auch die Lohnhöhe kann da drinstehen. Wenn die Probezeit von der gesetzlichen abweichen soll, zugunsten des Arbeitnehmers versteht sich, dann steht das auch hier drin.

Der Arbeitsvertrag kann mündlich und schriftlich abgeschlossen werden, das ist leider gesetzlich so vorgesehen. Wenn Du Dich bewirbst und der zukünftige Chef sagt zu Dir: „Also dann fängste am Montag um 8 Uhr an”, ist der Arbeitsvertrag auch geschlossen, nur kannst Du ihn niemals arbewitsrechtlich geltend machen. Es steht ja nichts drin und er würde einfach was anderes behaupten.

In vielen Firmen ist der Arbeitsvertrag ein für alle geltende kollektiv abgesprochener Vertrag, nämlich dann, wenn es weitere kollektive Verträge gibt. Ein Kollektivvertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann den Arbeitnehmer nur besser stellen als das gesetzliche Arbeitrecht.

Es gibt kollektive Verträge über die Höhe von Lohn- und Gehalt, den Lohntarifvertrag, und die Arbeitsbestimmungen usw., den Mantel-tarifvertrag, den Gruppen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern miteinander abschließen, zum Beispiel die Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband. Und für diese dort Organisierten gelten die entsprechenden Verträge dann.

Die Arbeitgeber, die dem entsprechenden Arbeitgeberverband angehören, verpflichten sich, den Arbeitnehmern, die der entsprechenden Gewerkschaft angehören, zum Beispiel den entsprechenden höheren Lohn zu zahlen, den Urlaub zu verlängern und die Wochenarbeitszeit um eine halbe Stunde zu kürzen, wenn dies so ausgehandelt wurde.

Solche Tarifverträge helfen dem Arbeitgeber, seine Kosten besser zu Kalkulieren und sie bekommen von der Gewerkschaft die Garantie, dass für die Laufzeit des Vertrages der Arbeitsfrieden eingehalten wird. Er hilft dem Arbeitnehmer, dass ihm der Preisanstieg nicht heimlich die Kaufkraft seines Geldes raubt, sondern dass die Löhne dann nach Möglichkeit tariflich entsprechend nachgebessert werden.

Dass auch in der Gewerkschaft nicht organisierte Arbeitnehmer den von der Gewerkschaft ausgehandelten Lohn erhalten, ist für die Arbeitgeber insofern angenehm, weil so die Arbeitnehmer nicht in die Gewerkschaften getrieben werden. Und wenn nur wenig Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind, ist die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer, vertreten durch ihre Gewerkschaften, eben schwächer.

Und warum sollte ein Arbeitgeber freiwillig mehr zahlen, wenn er ohne starke Gegenmacht am Drücker ist? So hängt das alles zusammen.

Und dann gibt es noch, als Teil des Arbeitsrechts, das Betriebsver-fassungsgesetz. Dies regelt je nach Größe und Unternehmensform des Betriebs noch den Rahmen der Arbeitnehmerrechte und Pflichten sowie auch die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber sowie den Rahmen der Arbeitnehmermitbestimmung im Betrieb. Unter anderem geht es hier um die innerbetriebliche Arbeitnehmervertretung, den Betriebsrat, seine Rechte und Pflichten, sowie die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat. Ab 5 Mitarbeitern haben die Arbeitnehmer das Recht, einen Betriebsrat zu wählen.

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, den Arbeitnehmer innerhalb eines Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Sie überwachen, ob der Arbeitgeber das Arbeitsrecht einhält, gegebenenfalls den Tarifvertrag und den Arbeitsvertrag. Und ob der Arbeitsvertrag dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Arbeitsrecht und dem Tarifvertrag entspricht. Ist doch echt prima so, oder?

Ich könnte hier noch allerhand erklären über diese Zusammenhänge, die ich zu unterrichten hatten, wie auch das Sozialrecht und die Betriebswirtschaftslehre.

Immer wenn ich diesen Stoff unterrichtete, tauchte in den Gesichtern der zu unterrichtenden oftmals ungläubiges Erstaunen auf. „Sie sprechen hier über Theorie,” höre ich dann zum Beispiel, „in der Praxis sieht das ganz anders aus.”

Dann musste ich erklären, dass dies tatsächlich die gesetzliche Lage ist, die auch in der IHK-Prüfung an Wissen erwartet wird, aber dass es ständige engagierter Auseinandersetzungen braucht, um im Betieb Recht zu erhalten, wenn man im Recht ist, das war auch zu erklären. Denn schließlich handelt es sich hier ja um Fragen des grundsätzlichen Interessenskonfliktes zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Und da ist man schon weitgehend besser dran, wenn man in einem Betrieb arbeitet, in dem man einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhält, in dem ein Tarifvertrag gilt, in dem es einen guten Betriebsrat gibt usw. Und grundsätzlich ist es in einem Betrieb gut, in dem von der Leitung des Betriebes eine relativ faire und kooperative Personalpolitik in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bevorzugt wird.

Doch die Lage von Arbeitnehmern in den Betrieben verschlechtert sich gegenwärtig zusehends.
 
Die Lage verschlechtert sich
Wenn im Moment in den Medien viel über die Wirtschaftskrise die Rede ist, und die Kanzlerin darüber redet, dass nun alle den Gürtel enger schnallen sollen, wird klar, wer die Krise zahlen soll. Die Krise? Die Kapitalspekulation, die die USA und mit ihr viele Banken zum Zusammenbruch führte, ist das äußere Zeichen der Entwicklung der Markt-witschaft in den Bereich des Finanzkapitalismus. Und da man aus Geld kein Geld machen, sondern auf diese Weise nur umverteilen kann, ist es doch interessant, auf diese Weise zu erfahren, wer die Gewinne einstreicht und wer für die Verluste letztlich aufkommen muss.

Zu diesem Spiel, das ganze Wirt-schaftsbereiche liquidieren kann, ist jedoch keine Erfindung amerika-nischer Immobilenspekulanten.

Es geht um den Angriff gegen alle staatlichen Regulierungen der Wirtschaft einschließlich des Arbeitsrechts, den man „Deregulierung” nett, und der das Herzstück des sogenannten Neo-Liberalismus ist.

Der Trend, den Staat aus der Volkswirtschaft und dem Sozialbereich zu drängen, weil der Markt dies alles besser regeln würde, zeigt sich weltweit seit dem Zusammenbruch der sogenannten sozialistischen Länder und dem Beginn der wirtschaftlichen Globalisierung. Der Staat soll im Gegenteil der Wirtschaft bei ihren Interessen hilfreich sein, ihr also zuarbeiten.

Dieser Umbau begann schon deutlich sichtbar in den USA unter Papa Bush und in Deutschland unter Kohl, wurde unter Schröder, wie wir wissen, sehr viel stärker vorangetrieben und nun auch unter der Koalitionen Merkel-Müntefering, jedoch nicht so schnell, wie es die Wirtschaft möchte.
Dies würde in Deutschland unter einer Regierung Merkel-Westerwelle weit schneller gehen, und danach sieht es auch aus, obwohl durch die gegenwärtige Krise vor aller Welt deutlich wurde, dass die Argumente, die Wirtschaft würde alles besser richten als der Staat, sich sichtbar als falsch zeigte.

Der Abbau der Arbeitnehmerrechte, also die weitere Deregulierung und der Rückzug des Staates aus der Wirtschaft und dem Sozialberecich bedeutet: Abbau der Sozialversicherungen zugunsten privater Versicherungen, siehe Riester-Rente und private Zusatzversicherungen im Gesundheitsbereich. Abbau der gesetzlichen Arbeitnehmerrechte vom Kündigungsschutz bis hin zur Ausweitung der Wochenarbeitszeit.
 
Gesetzliche Einschränkung der Tätigkeit von Gewerkschaften im Betrieb und Reduzierung der Mitbestimmung vom Betriebsrat in Personalfragen. Reduzierung der Steuern von Großunternehmen und Reduzierung von staatlichen Steuerhilfen für die Rentenversicherung und für Arbeitslose. Später dann schrittweise Privatisierung von stattlichen Einrichtungen von Krankenhäusern, Universitäten, Schulen usw.

Es gibt Wirtschaftsbereiche, die ein Interesse daran haben, dass es den Arbeitnehmern gut geht: so die Gastronomie, die Urlaubsindustrie usw.

Auch der Automobilindustrie kann es nicht recht sein, wenn sich der einfache Bürger kein Auto mehr leisten kann. Viele Zulieferer und weite Bereiche der Konsumgüterindustie geraten gegenwärtig in existenzielle Schwierigkeiten.

Die Lage der Arbeitnehmer, die noch in festen Arbeitsverhältnissen sind, verschlechtert sich auch immer deutlicher.

Das Klima in den Belegschaften wird immer schlechter, weil die Kolleg-Innen den Eindruck haben, dass sie in Konkurrenz untereinander um die weniger werdenden Arbeitsplätze stehen.
Aber zunehmend weniger Arbeit-nehmerInnen finden einen Arbeitsplatz in einem festen Arbeitsverhältnis. Abgesehen davon, dass kaum mehr jemand einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhält, sind die noch existierenden schriftlichen Verträge eher Diktate und keine Verträge. Viele Arbeitnehmer fühlen sich aber genötigt, darauf einzugehen.

Oft sind die Arbeitsverhältnisse, unabhängig davon, was in Gesetzen, Tarifverträgen und Arbeitsvertrag steht, völlig anders. Zum Beispiel geht der Vertrag mit den Sozialabgaben nur über die reguläre Arbeitszeit, es wird aber stillschweigend erwartet, dass darüber hinaus gearbeitet wird, oft unbezahlt oder schwarz bezahlt, was später z.B. die Rente reduziert.

Es gibt zudem zunehmend sogenannte prekäre Arbeitsverhältnisse bis hin zu den sogenannten 1-Euro-Jobs.

Unterdessen gibt es in ganzen Brachen nur noch befriste Arbeitsverträge, ältere Mitarbeiter, die ein etwas höheres Gehalt erhalten, werden von ihren Vorgesetzten gemobbt, unfreundlich und mies behandelt, wegen Kleinigkeiten angeschieen und müssen höllisch aufpassen, dass ihnen kein solcher Fehler unterläuft, der als Diebstahl oder anderes ausgelegt werden kann, was zur fristlosen Kündigung führen kann.

Betriebsräte werden bedroht, dass die gesamte Belegschaft gekündigt wird, wenn sie auf die Einhaltung des Tarifvertrages oder des Arbeitsrechts beharren usw.

Das alles gab es schon lange Zeit, gehäufter seit der sogenannten Globalisierung und dem neoliberalen Umbau der Arbeitswelt, das kommt aber nun absolut häufig unter dem Eindruck der Wirtschaftskrise vor.

Der Arbeitnehmer soll von Anspruchsmentalität befreit werden und diese Leistung, den Arbeitnehmer davon zu befreien, die soll sich noch mehr lohnen.

Und was sich in der Arbeitswelt verändert, wirkt sich auch im privaten Leben aus. Wie kann man zuhause oder in der Szene für 3 -4 Stunden nett miteinander umgehen, wenn man im Betrieb über 8 Stunden das Gegenteil erlebt hat.

Solche Arbeitsverhältnisse beeinflussen den Umgang der Familienmitglieder untereinander und auch den Umgang der Menschen in der Szene miteinander. Mit wem brutal umgegangen wird, der wird kaum Zartgefühl gegenüber anderen Menschen empfinden. Dumm ist nur, dass sich solche Stimmungen dann immer gegen solche richten, die weiter unten stehen oder die jemand unter sich stehen haben möchte. Und das sind dann die klassischen diskriminierten Minderheiten. Und wer profitiert davon? Na, das wissen wir doch. Wirtschaftlich die, denen das schon immer nutzte, und politisch die, deren Aufmärsche im Moment noch überwiegend von breiten Bündnissen verhindert werden.
 
Politischer Rahmen
Am 27. September 2009 wird der Bundestag neu gewählt. Dann wird voraussichtlich die SPD über weit weniger Sitze verfügen als im Moment. Auch die CDU/CSU wird wohl verlieren, aber die FDP wird zulegen, die ja diese neoliberale Politik ideologisch besonders durchsetzen will.
 
Dies wird wahrscheinlich dazu führen, dass der Bürgerblock dann alleine regieren kann. Wenn dies der Fall ist, wird es nur noch zahnlose Oppositionspartein von links geben. SPD, Grüne und Linke sind dann nur noch zum Meckern da, und die Medien, im Besitz der Konzerne, sorgen schon dafür, dass die Bevölkerung entsprechend „informiert“ wird.

Diese bevorstehende konservativ-liberale Regierung wird die Umwandlung der Bundesrepublik in einen neoliberalen Staat ganz besonders stark vorantreiben und alle Sozialstrukturen zu Privatfirmen machen, denen es nur noch um eigene Gewinne geht.

Wenn es für schwarzgelb nicht reicht, wirds wieder eine sogenannte Große Koalition geben, bei der die Union bestimmt, was sozialdemokratische Politik ist. Also der Arbeitnehmerrechte- und Sozialabbau wird dann weiter gehen, wie bisher. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass es stattdessen zu einer schwarzen Ampel kommt, also zu schwarz-gelb-grün. Und zu rotgrün? Das halte ich wegen der Wahlergebnisse von SPD und Grün nicht für ausreichend. Rot-rot-grün? Das kann bzw. will sich die SPD nicht leisten, selbst wenn es reichen würde, wie es ja zum Beispiel jetzt auch reichen würde.

Warum ich überhaupt solche Spekulationen anstelle? Weil ich hier darstellen möchte, dass beim besten Willen von der Bundestagswahl kaum eine positive Änderung der Politik zu erwarten ist, positiv für Arbeitnehmer, meine ich.

Die neoliberale Politik, der wir die Wirtshaftskrise verdanken, schickt sich an, sich selber erfolgreich als Lösung daraus anzubieten.
 
Der 1-Euro-Job
Unter Schröders SPD-zerstörenden Plitik wurden Hartz IV und der 1-Euro-Job eingeführt. „Fördern und Fordern“ lautete das Schlagwort dazu. Der arbeitslose Hartz-IV-Empfänger kann eine begrenzte Zahl von Stunden zu einem sehr niedrigen Gehalt arbeiten, das nicht mit Hartz IV verrechnet wird. Oftmals ist dies gar nicht 1 Eure/Stunde, sondern nur 0,80 Euro.

Man muss sie wollen, diese Arbeit, weil man so seine Arbeitswilligkeit demonstriert. Und aus diesem „Fördern“ ist ein großer Wirtschaftszweig geworden. 2007 wurden 775.000 neue Förderungen bekommen, 2008 2008 waren es weitere 764.000 Menschen.

Und wo arbeiten sie? In den freien Wohlfahrtsverbänden, die lieber einen Euro bezahlen statt ein volles Gehalt. Und damit werden reguläre Arbeitsplätze bei Caritas, bei der AWO und bei anderen solchen Betrieben vernichtet.

Und diese oft gut ausgebildeten Billig-Arbeitskräfte machen Arbeiten, die vorher von kleinen Handwerksbetrieben geleistet wurden.

Kleine gewerbliche Betriebe geraten dadurch zunehmend unter Druck durch Einrichtungen, die ihnen als Konkurrenz auftreten und ihre Arbeit übernehmen. In diesen Einrichtungen sind die Hartz-IV-Empfänger-Innen „untergebracht“, die ihre Ar-beitswilligkeit so unter Beweis stellen müssen, damit man ihnen nicht noch diese kleinen Bezüge wegnimmt, indem sie 1-Euro-Jobs annehmen. Dies oft mit Arbeiten, für die sie vor einige Zeit noch selber gut bezahlte Facharbeiter gewesen waren.

Kommen sie zumindest entsprechend dem Versprechen des Ggesetzgebers auf diese Werise wieder in eine Vollzeitstelle? Nein. Nur 12% der Befragten im 1-Euro-Job wurde eine Vollzeitstelle angeboten. Und dies überwiegend bei den älteren Arbeit-nehmerInnen über 50 Jahren, die gut ausgebildet und erfahren sind und auch zu weit niedrigeren Gehältern zu arbeiten bereit sind, als es für die früher war. Besonders bei den Unter-25-Jährigen, die noch „gefördert“, als ausgebildet werden müssten, hatte keine eine solche Chance erhalten.

Eine grundsatzkritik eigener Art hat derweil die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht, Demzufolge widersprechen die 1-Euro-Jobs teilweise internationalem Recht. Unter bestimmten Umständen müssen Erwerbslose in Deutschland Job-Angebote der Ämter akzeptieren. Dies könnte man als ein Verstoß gegen das internationale Verbot der „Pflichtarbeit“ werten, so die Hans-Böckler-Stiftung.

Man fragt sich, warum sich die Ämter derat an diese Job-Form klammern, obwohl sie ständig Prozesse verlieren und überall klar ist, dass das Gesetz alles andere erreicht, aber nicht das, was als Begründung im Sozialgesetzbuch Band II (SGB II) steht.

Nun hatten die Fereien Wohlfahrtsverbände einst in Bündnissen, wie den Sozialforen gegen die ruinösen Mittelkürzungen protestiert. Die mussten zur Bewältigung ihrer sozialen Aufgaben mit weniger Arbeitnehmer auskommen, bekamen dann aber 1-Euro-Jobber zugeteilt. Heute könnten sie ohne diese Jobber ihr Aufgaben überhaupt nicht mehr bewätigen und sitzen nun nicht mehr im gleichen mit anderen in den So-zialforen, sonden müssen ihre jetzigen Interessen gegen die anderen Gruppen der Sozialforen verteidigen.
 
Wohin wird das führen?
Wir erleben, dass der Wert der Arbeit abgebaut wird und der Arbeits-Ethos der Arbeitnehmer ruiniert wird. Der Stolz, von niemanden einen Almosen annehmen zu wollen, sondern seinen Lebensunterhalt mit bezahlter Arbeit zu erarbeiten, dieser Stolz findet unter diesen Bedingungen immer weniger Nahrung.

Mit Arbeit alleine kann man offenbar zunehmend weniger sein Leben finanzieren, weil die Arbeit weniger bringt als es die Preise fordern.

Almosenempfänger sein trotz Arbeit, das ist dies Perspektive der Zukunft für viele Menschen.
Da braucht man dann Demut und Glauben und keine Anspruchsmentalität. Man braucht verkleisterte Hirne statt Aufklärung.

„Es ist besser, den aufrührerischen Seilern Suppen im Namen der Nächstenliebe auszuteilen, statt ihrer Habgier nachzugeben und ihnen mehr Geld für die Seile zu geben. Wohltätigkeit versaget nie“. Naja, viele wollen es ja so. (js)
 
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