- 99. Print-Ausgabe, Sommer-LUST 09
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- Die Zukunft der Arbeitswelt
Über die Verdrängung des menschlichen Faktors aus der
Arbeit und die Frage nach dem Eigentum an den Gewinnen. Wer trägt
eigentlich die Verantwortung?
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- Schutz des Arbeitnehmers
- Es gibt Gesetze, die den Arbeitnehmer staatlicherseits
schützen sollen, weil er sich im Vergleich zum Arbeitgeber
in einer schwächeren Position befindet.
Die Grundlage des gesetzlichen Schutzes des Arbeitnehmers gegenüber
dem Arbeitgeber ist das so genannte Arbeitsrecht, das aus vielen
Einzelgesetzen besteht, in dem z.B. die Wochenarbeitszeit geregelt
ist, Pausenzeiten, der Urlaubsanspruch usw.
Alle darüber hinausgehenden Absprachen zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer dürfen den Arbeitnehmer nicht schlechter
stellen, als es das Arbeitsrecht ihn schützt, aber gegebenenfalls
besser stellen. So ist die gesetzliche Lage.
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- Verträge zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer
Welche vertraglichen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
gibt es? Man spricht von Individualverträgen und Kollektivverträgen.
Alle diese Verträge dürfen den Arbeitnehmer nicht schlechter
stellen als das Arbeitsrecht.
Ein typischer Fall eines solchen Individualvertrages ist ein
Arbeitsvertrag. Hier treten der Artbeitgeber und der Arbeitnehmer
angeblich als gleichberechtigte Partner an und handeln diesen
Vetrag aus, in dem auch Arbeitszeiten, überhaupt die zu
verrichtenden Arbeiten usw. festgehalten sind, auch die Lohnhöhe
kann da drinstehen. Wenn die Probezeit von der gesetzlichen abweichen
soll, zugunsten des Arbeitnehmers versteht sich, dann steht das
auch hier drin.
Der Arbeitsvertrag kann mündlich und schriftlich abgeschlossen
werden, das ist leider gesetzlich so vorgesehen. Wenn Du Dich
bewirbst und der zukünftige Chef sagt zu Dir: Also
dann fängste am Montag um 8 Uhr an, ist der Arbeitsvertrag
auch geschlossen, nur kannst Du ihn niemals arbewitsrechtlich
geltend machen. Es steht ja nichts drin und er würde einfach
was anderes behaupten.
In vielen Firmen ist der Arbeitsvertrag ein für alle geltende
kollektiv abgesprochener Vertrag, nämlich dann, wenn es
weitere kollektive Verträge gibt. Ein Kollektivvertrag zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann den Arbeitnehmer nur besser
stellen als das gesetzliche Arbeitrecht.
Es gibt kollektive Verträge über die Höhe von
Lohn- und Gehalt, den Lohntarifvertrag, und die Arbeitsbestimmungen
usw., den Mantel-tarifvertrag, den Gruppen von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern miteinander abschließen, zum Beispiel die
Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband. Und für diese dort
Organisierten gelten die entsprechenden Verträge dann.
Die Arbeitgeber, die dem entsprechenden Arbeitgeberverband angehören,
verpflichten sich, den Arbeitnehmern, die der entsprechenden
Gewerkschaft angehören, zum Beispiel den entsprechenden
höheren Lohn zu zahlen, den Urlaub zu verlängern und
die Wochenarbeitszeit um eine halbe Stunde zu kürzen, wenn
dies so ausgehandelt wurde.
Solche Tarifverträge helfen dem Arbeitgeber, seine Kosten
besser zu Kalkulieren und sie bekommen von der Gewerkschaft die
Garantie, dass für die Laufzeit des Vertrages der Arbeitsfrieden
eingehalten wird. Er hilft dem Arbeitnehmer, dass ihm der Preisanstieg
nicht heimlich die Kaufkraft seines Geldes raubt, sondern dass
die Löhne dann nach Möglichkeit tariflich entsprechend
nachgebessert werden.
Dass auch in der Gewerkschaft nicht organisierte Arbeitnehmer
den von der Gewerkschaft ausgehandelten Lohn erhalten, ist für
die Arbeitgeber insofern angenehm, weil so die Arbeitnehmer nicht
in die Gewerkschaften getrieben werden. Und wenn nur wenig Arbeitnehmer
gewerkschaftlich organisiert sind, ist die Verhandlungsposition
der Arbeitnehmer, vertreten durch ihre Gewerkschaften, eben schwächer.
Und warum sollte ein Arbeitgeber freiwillig mehr zahlen, wenn
er ohne starke Gegenmacht am Drücker ist? So hängt
das alles zusammen.
Und dann gibt es noch, als Teil des Arbeitsrechts, das Betriebsver-fassungsgesetz.
Dies regelt je nach Größe und Unternehmensform des
Betriebs noch den Rahmen der Arbeitnehmerrechte und Pflichten
sowie auch die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber sowie den
Rahmen der Arbeitnehmermitbestimmung im Betrieb. Unter anderem
geht es hier um die innerbetriebliche Arbeitnehmervertretung,
den Betriebsrat, seine Rechte und Pflichten, sowie die Rechte
und Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat.
Ab 5 Mitarbeitern haben die Arbeitnehmer das Recht, einen Betriebsrat
zu wählen.
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, den Arbeitnehmer innerhalb eines
Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Sie überwachen,
ob der Arbeitgeber das Arbeitsrecht einhält, gegebenenfalls
den Tarifvertrag und den Arbeitsvertrag. Und ob der Arbeitsvertrag
dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Arbeitsrecht und dem Tarifvertrag
entspricht. Ist doch echt prima so, oder?
Ich könnte hier noch allerhand erklären über diese
Zusammenhänge, die ich zu unterrichten hatten, wie auch
das Sozialrecht und die Betriebswirtschaftslehre.
Immer wenn ich diesen Stoff unterrichtete, tauchte in den Gesichtern
der zu unterrichtenden oftmals ungläubiges Erstaunen auf.
Sie sprechen hier über Theorie, höre ich
dann zum Beispiel, in der Praxis sieht das ganz anders
aus.
Dann musste ich erklären, dass dies tatsächlich die
gesetzliche Lage ist, die auch in der IHK-Prüfung an Wissen
erwartet wird, aber dass es ständige engagierter Auseinandersetzungen
braucht, um im Betieb Recht zu erhalten, wenn man im Recht ist,
das war auch zu erklären. Denn schließlich handelt
es sich hier ja um Fragen des grundsätzlichen Interessenskonfliktes
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Und da ist man schon weitgehend besser dran, wenn man in einem
Betrieb arbeitet, in dem man einen schriftlichen Arbeitsvertrag
erhält, in dem ein Tarifvertrag gilt, in dem es einen guten
Betriebsrat gibt usw. Und grundsätzlich ist es in einem
Betrieb gut, in dem von der Leitung des Betriebes eine relativ
faire und kooperative Personalpolitik in Zusammenarbeit mit dem
Betriebsrat bevorzugt wird.
Doch die Lage von Arbeitnehmern in den Betrieben verschlechtert
sich gegenwärtig zusehends.
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- Die Lage verschlechtert sich
Wenn im Moment in den Medien viel über die Wirtschaftskrise
die Rede ist, und die Kanzlerin darüber redet, dass nun
alle den Gürtel enger schnallen sollen, wird klar, wer die
Krise zahlen soll. Die Krise? Die Kapitalspekulation, die die
USA und mit ihr viele Banken zum Zusammenbruch führte, ist
das äußere Zeichen der Entwicklung der Markt-witschaft
in den Bereich des Finanzkapitalismus. Und da man aus Geld kein
Geld machen, sondern auf diese Weise nur umverteilen kann, ist
es doch interessant, auf diese Weise zu erfahren, wer die Gewinne
einstreicht und wer für die Verluste letztlich aufkommen
muss.
Zu diesem Spiel, das ganze Wirt-schaftsbereiche liquidieren kann,
ist jedoch keine Erfindung amerika-nischer Immobilenspekulanten.
Es geht um den Angriff gegen alle staatlichen Regulierungen der
Wirtschaft einschließlich des Arbeitsrechts, den man Deregulierung
nett, und der das Herzstück des sogenannten Neo-Liberalismus
ist.
Der Trend, den Staat aus der Volkswirtschaft und dem Sozialbereich
zu drängen, weil der Markt dies alles besser regeln würde,
zeigt sich weltweit seit dem Zusammenbruch der sogenannten sozialistischen
Länder und dem Beginn der wirtschaftlichen Globalisierung.
Der Staat soll im Gegenteil der Wirtschaft bei ihren Interessen
hilfreich sein, ihr also zuarbeiten.
Dieser Umbau begann schon deutlich sichtbar in den USA unter
Papa Bush und in Deutschland unter Kohl, wurde unter Schröder,
wie wir wissen, sehr viel stärker vorangetrieben und nun
auch unter der Koalitionen Merkel-Müntefering, jedoch nicht
so schnell, wie es die Wirtschaft möchte.
Dies würde in Deutschland unter einer Regierung Merkel-Westerwelle
weit schneller gehen, und danach sieht es auch aus, obwohl durch
die gegenwärtige Krise vor aller Welt deutlich wurde, dass
die Argumente, die Wirtschaft würde alles besser richten
als der Staat, sich sichtbar als falsch zeigte.
Der Abbau der Arbeitnehmerrechte, also die weitere Deregulierung
und der Rückzug des Staates aus der Wirtschaft und dem Sozialberecich
bedeutet: Abbau der Sozialversicherungen zugunsten privater Versicherungen,
siehe Riester-Rente und private Zusatzversicherungen im Gesundheitsbereich.
Abbau der gesetzlichen Arbeitnehmerrechte vom Kündigungsschutz
bis hin zur Ausweitung der Wochenarbeitszeit.
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- Gesetzliche Einschränkung der Tätigkeit
von Gewerkschaften im Betrieb und Reduzierung der Mitbestimmung
vom Betriebsrat in Personalfragen. Reduzierung der Steuern von
Großunternehmen und Reduzierung von staatlichen Steuerhilfen
für die Rentenversicherung und für Arbeitslose. Später
dann schrittweise Privatisierung von stattlichen Einrichtungen
von Krankenhäusern, Universitäten, Schulen usw.
Es gibt Wirtschaftsbereiche, die ein Interesse daran haben, dass
es den Arbeitnehmern gut geht: so die Gastronomie, die Urlaubsindustrie
usw.
Auch der Automobilindustrie kann es nicht recht sein, wenn sich
der einfache Bürger kein Auto mehr leisten kann. Viele Zulieferer
und weite Bereiche der Konsumgüterindustie geraten gegenwärtig
in existenzielle Schwierigkeiten.
Die Lage der Arbeitnehmer, die noch in festen Arbeitsverhältnissen
sind, verschlechtert sich auch immer deutlicher.
Das Klima in den Belegschaften wird immer schlechter, weil die
Kolleg-Innen den Eindruck haben, dass sie in Konkurrenz untereinander
um die weniger werdenden Arbeitsplätze stehen.
Aber zunehmend weniger Arbeit-nehmerInnen finden einen Arbeitsplatz
in einem festen Arbeitsverhältnis. Abgesehen davon, dass
kaum mehr jemand einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhält,
sind die noch existierenden schriftlichen Verträge eher
Diktate und keine Verträge. Viele Arbeitnehmer fühlen
sich aber genötigt, darauf einzugehen.
Oft sind die Arbeitsverhältnisse, unabhängig davon,
was in Gesetzen, Tarifverträgen und Arbeitsvertrag steht,
völlig anders. Zum Beispiel geht der Vertrag mit den Sozialabgaben
nur über die reguläre Arbeitszeit, es wird aber stillschweigend
erwartet, dass darüber hinaus gearbeitet wird, oft unbezahlt
oder schwarz bezahlt, was später z.B. die Rente reduziert.
Es gibt zudem zunehmend sogenannte prekäre Arbeitsverhältnisse
bis hin zu den sogenannten 1-Euro-Jobs.
Unterdessen gibt es in ganzen Brachen nur noch befriste Arbeitsverträge,
ältere Mitarbeiter, die ein etwas höheres Gehalt erhalten,
werden von ihren Vorgesetzten gemobbt, unfreundlich und mies
behandelt, wegen Kleinigkeiten angeschieen und müssen höllisch
aufpassen, dass ihnen kein solcher Fehler unterläuft, der
als Diebstahl oder anderes ausgelegt werden kann, was zur fristlosen
Kündigung führen kann.
Betriebsräte werden bedroht, dass die gesamte Belegschaft
gekündigt wird, wenn sie auf die Einhaltung des Tarifvertrages
oder des Arbeitsrechts beharren usw.
Das alles gab es schon lange Zeit, gehäufter seit der sogenannten
Globalisierung und dem neoliberalen Umbau der Arbeitswelt, das
kommt aber nun absolut häufig unter dem Eindruck der Wirtschaftskrise
vor.
Der Arbeitnehmer soll von Anspruchsmentalität befreit werden
und diese Leistung, den Arbeitnehmer davon zu befreien, die soll
sich noch mehr lohnen.
Und was sich in der Arbeitswelt verändert, wirkt sich auch
im privaten Leben aus. Wie kann man zuhause oder in der Szene
für 3 -4 Stunden nett miteinander umgehen, wenn man im Betrieb
über 8 Stunden das Gegenteil erlebt hat.
Solche Arbeitsverhältnisse beeinflussen den Umgang der Familienmitglieder
untereinander und auch den Umgang der Menschen in der Szene miteinander.
Mit wem brutal umgegangen wird, der wird kaum Zartgefühl
gegenüber anderen Menschen empfinden. Dumm ist nur, dass
sich solche Stimmungen dann immer gegen solche richten, die weiter
unten stehen oder die jemand unter sich stehen haben möchte.
Und das sind dann die klassischen diskriminierten Minderheiten.
Und wer profitiert davon? Na, das wissen wir doch. Wirtschaftlich
die, denen das schon immer nutzte, und politisch die, deren Aufmärsche
im Moment noch überwiegend von breiten Bündnissen verhindert
werden.
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- Politischer Rahmen
Am 27. September 2009 wird der Bundestag neu gewählt. Dann
wird voraussichtlich die SPD über weit weniger Sitze verfügen
als im Moment. Auch die CDU/CSU wird wohl verlieren, aber die
FDP wird zulegen, die ja diese neoliberale Politik ideologisch
besonders durchsetzen will.
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- Dies wird wahrscheinlich dazu führen,
dass der Bürgerblock dann alleine regieren kann. Wenn dies
der Fall ist, wird es nur noch zahnlose Oppositionspartein von
links geben. SPD, Grüne und Linke sind dann nur noch zum
Meckern da, und die Medien, im Besitz der Konzerne, sorgen schon
dafür, dass die Bevölkerung entsprechend informiert
wird.
Diese bevorstehende konservativ-liberale Regierung wird die Umwandlung
der Bundesrepublik in einen neoliberalen Staat ganz besonders
stark vorantreiben und alle Sozialstrukturen zu Privatfirmen
machen, denen es nur noch um eigene Gewinne geht.
Wenn es für schwarzgelb nicht reicht, wirds wieder eine
sogenannte Große Koalition geben, bei der die Union bestimmt,
was sozialdemokratische Politik ist. Also der Arbeitnehmerrechte-
und Sozialabbau wird dann weiter gehen, wie bisher. Ich halte
es für unwahrscheinlich, dass es stattdessen zu einer schwarzen
Ampel kommt, also zu schwarz-gelb-grün. Und zu rotgrün?
Das halte ich wegen der Wahlergebnisse von SPD und Grün
nicht für ausreichend. Rot-rot-grün? Das kann bzw.
will sich die SPD nicht leisten, selbst wenn es reichen würde,
wie es ja zum Beispiel jetzt auch reichen würde.
Warum ich überhaupt solche Spekulationen anstelle? Weil
ich hier darstellen möchte, dass beim besten Willen von
der Bundestagswahl kaum eine positive Änderung der Politik
zu erwarten ist, positiv für Arbeitnehmer, meine ich.
Die neoliberale Politik, der wir die Wirtshaftskrise verdanken,
schickt sich an, sich selber erfolgreich als Lösung daraus
anzubieten.
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- Der 1-Euro-Job
Unter Schröders SPD-zerstörenden Plitik wurden Hartz
IV und der 1-Euro-Job eingeführt. Fördern und
Fordern lautete das Schlagwort dazu. Der arbeitslose Hartz-IV-Empfänger
kann eine begrenzte Zahl von Stunden zu einem sehr niedrigen
Gehalt arbeiten, das nicht mit Hartz IV verrechnet wird. Oftmals
ist dies gar nicht 1 Eure/Stunde, sondern nur 0,80 Euro.
Man muss sie wollen, diese Arbeit, weil man so seine Arbeitswilligkeit
demonstriert. Und aus diesem Fördern ist ein
großer Wirtschaftszweig geworden. 2007 wurden 775.000 neue
Förderungen bekommen, 2008 2008 waren es weitere 764.000
Menschen.
Und wo arbeiten sie? In den freien Wohlfahrtsverbänden,
die lieber einen Euro bezahlen statt ein volles Gehalt. Und damit
werden reguläre Arbeitsplätze bei Caritas, bei der
AWO und bei anderen solchen Betrieben vernichtet.
Und diese oft gut ausgebildeten Billig-Arbeitskräfte machen
Arbeiten, die vorher von kleinen Handwerksbetrieben geleistet
wurden.
Kleine gewerbliche Betriebe geraten dadurch zunehmend unter Druck
durch Einrichtungen, die ihnen als Konkurrenz auftreten und ihre
Arbeit übernehmen. In diesen Einrichtungen sind die Hartz-IV-Empfänger-Innen
untergebracht, die ihre Ar-beitswilligkeit so unter
Beweis stellen müssen, damit man ihnen nicht noch diese
kleinen Bezüge wegnimmt, indem sie 1-Euro-Jobs annehmen.
Dies oft mit Arbeiten, für die sie vor einige Zeit noch
selber gut bezahlte Facharbeiter gewesen waren.
Kommen sie zumindest entsprechend dem Versprechen des Ggesetzgebers
auf diese Werise wieder in eine Vollzeitstelle? Nein. Nur 12%
der Befragten im 1-Euro-Job wurde eine Vollzeitstelle angeboten.
Und dies überwiegend bei den älteren Arbeit-nehmerInnen
über 50 Jahren, die gut ausgebildet und erfahren sind und
auch zu weit niedrigeren Gehältern zu arbeiten bereit sind,
als es für die früher war. Besonders bei den Unter-25-Jährigen,
die noch gefördert, als ausgebildet werden müssten,
hatte keine eine solche Chance erhalten.
Eine grundsatzkritik eigener Art hat derweil die gewerkschaftsnahe
Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht, Demzufolge widersprechen
die 1-Euro-Jobs teilweise internationalem Recht. Unter bestimmten
Umständen müssen Erwerbslose in Deutschland Job-Angebote
der Ämter akzeptieren. Dies könnte man als ein Verstoß
gegen das internationale Verbot der Pflichtarbeit
werten, so die Hans-Böckler-Stiftung.
Man fragt sich, warum sich die Ämter derat an diese Job-Form
klammern, obwohl sie ständig Prozesse verlieren und überall
klar ist, dass das Gesetz alles andere erreicht, aber nicht das,
was als Begründung im Sozialgesetzbuch Band II (SGB II)
steht.
Nun hatten die Fereien Wohlfahrtsverbände einst in Bündnissen,
wie den Sozialforen gegen die ruinösen Mittelkürzungen
protestiert. Die mussten zur Bewältigung ihrer sozialen
Aufgaben mit weniger Arbeitnehmer auskommen, bekamen dann aber
1-Euro-Jobber zugeteilt. Heute könnten sie ohne diese Jobber
ihr Aufgaben überhaupt nicht mehr bewätigen und sitzen
nun nicht mehr im gleichen mit anderen in den So-zialforen, sonden
müssen ihre jetzigen Interessen gegen die anderen Gruppen
der Sozialforen verteidigen.
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- Wohin wird das führen?
Wir erleben, dass der Wert der Arbeit abgebaut wird und der Arbeits-Ethos
der Arbeitnehmer ruiniert wird. Der Stolz, von niemanden einen
Almosen annehmen zu wollen, sondern seinen Lebensunterhalt mit
bezahlter Arbeit zu erarbeiten, dieser Stolz findet unter diesen
Bedingungen immer weniger Nahrung.
Mit Arbeit alleine kann man offenbar zunehmend weniger sein Leben
finanzieren, weil die Arbeit weniger bringt als es die Preise
fordern.
Almosenempfänger sein trotz Arbeit, das ist dies Perspektive
der Zukunft für viele Menschen.
Da braucht man dann Demut und Glauben und keine Anspruchsmentalität.
Man braucht verkleisterte Hirne statt Aufklärung.
Es ist besser, den aufrührerischen Seilern Suppen
im Namen der Nächstenliebe auszuteilen, statt ihrer Habgier
nachzugeben und ihnen mehr Geld für die Seile zu geben.
Wohltätigkeit versaget nie. Naja, viele wollen es
ja so. (js)
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