Zu den Pressemeldungen über Meinungsverschiedenheiten
in der Koalition hinsichtlich der Einstufung von Lebenspartnern
bei der Erbschaftsteuer erklärt Manfred Bruns, Sprecher
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): Der LSVD fordert die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen bei der kommenden Erbschaftsteuerreform. Es darf keine Verschlechterung der Rechtslage geben! Offenbar soll der Freibetrag für Eheleute so angehoben werden, dass das Familieneigenheim oder ein gleichwertiger Vermögenswert steuerfrei bleiben. Außerdem wird der Vorsorgefreibetrag für die Altersvorsorge beibehalten. Das ist gerechtfertigt, weil Eheleute das zur Absicherung ihres Alters bestimmte Vermögen gemeinsam erarbeitet und bereits versteuert haben. Für gleichgeschlechtliche Lebenspartner gilt genau dasselbe. Die Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Gleichwohl werden Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer bislang nicht anerkannt. Wenn die CDU/CSU darauf bestehen sollte, Lebenspartner auch zukünftig im Erbschaftsteuerrecht wie völlig Fremde zu behandeln, würde sie damit die Ideologie über die Gerechtigkeit stellen. Denn tatsächlich würde das darauf hinauslaufen, dass sich die erb-schaftsteuerliche Situation der Lebenspartner noch verschlechtern würde. Immobilien müssen in Zukunft mit dem vollen Verkehrswert versteuert. Bisher werden Immobilien bei der Erbschaftsteuer nur mit rund 65 % angesetzt. Außerdem sollen die Erbschaftsteuersätze für Fremde von derzeit 17% bis 50% auf 30% bis 50% angehoben werden. Die Lesben- und Schwulen hoffen, dass die SPD diese Ungerechtigkeit abwehrt. |
PostIdent in der Praxis Es gibt bereits deutsche Anbieter, die dieses Altersnachweisverfahren umsetzen: 1. Man meldet sich bei einem Altersnachweisanbieter XY an und bekommt ein Formular. 2. Damit geht man zu einer deutschen Postfiliale. 3. Diese schaut sich deinen Ausweis an und stellt fest, dass Du volljährig bist. 4. Du gehst nach Hause und wartest. 5. Die Post schickt derweil eine Bestätigung zum Altersnachweisanbieter XY. 6. Der Altersnachweisbetreiber XY schickt dir per persönlichem Einschreiben die Zugangsdaten und einen USB-Stick. 7. Diesen USB-Stick musst du IMMER mit deinem Rechner verbunden haben. 8. Dann (und nur dann) darfst Du z.B. Chat-Seiten nutzen, auf denen auch Pornobilder anzusehen sein können, die dann über den Altersnachweisanbieter XY gesichert sind. 9. Die Kosten belaufen sich je nach Anbieter auf 20 bis 30 Euro (pro Jahr!). 10. Für Webseiten, die einen anderen Altersnachweisanbieter nutzen, darfst du dann diese Prozedur wiederholen. Wie viele freie USB-Steckplätze hat dein Computer gleich? ;o) Inzwischen gibt es auch Anbieter, die auf eine Schufa-Auskunft setzen. Der Weg zur Post entfällt damit - der Rest bleibt dann jedoch gleich :-/ |
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