- 64. LUST, Februar/März 01
- Erklärungen zum Andenken homosexueller
KZ-Opfer und zur sogenannten Homo-Ehe
- Zum Angedenken an die homosexuellen Opfer
des Nationalsozialismus
- Pressemitteilung der PDS-Bundestagsfraktion
Christina Schenk, MdB
- Datum : 26.01.2001
Nr. : 2351
Thema : Gedenktag/Homosexuelle Opfer des NS-Regimes
- Umfassende Rehabilitierung steht nach
wie vor aus
- Zum morgigen Gedenktag für die Opfer
des Nationalsozialismus erklärt die lesben- und schwulenpolitische
Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion,
Christina Schenk:
- Die PDS fordert die rot-grüne Bundesregierung
auf, zügig die Beschlüsse des Bundestages zur Rehabilitierung
der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus umzusetzen.
- Der Bundestag hatte im Dezember letzten Jahres
erklärt, dass die Verfolgung von Homosexuellen in der Zeit
des NS typisch nationalsozialistisches Unrecht war. Es erging
der Auftrag an die Bundesregierung, das Gesetz über
die Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der
Strafrechtspflege (NS-Aufhebungsgesetz) um die
Verurteilungen nach dem Homosexuellen-Paragraphen 175 zu ergänzen.
Des weiteren soll die Bundesregierung Vorschläge entwickeln,
wie Lücken bei der Entschädigung der homosexuellen
NS-Opfer geschlossen werden können.
Dabei sollten auch Formen des kollektiven Ausgleichs (z.B. Stiftung)
gefunden werden.
Die umfassende Rehabilitierung der Opfer der Homosexuellenverfolgung
in der Zeit des Nationalsozialismus ist erst dann verwirklicht,
wenn der Bundestag die entsprechenden gesetzlichen Regelungen
und Haushaltstitel beschließt. Beides steht nach wie vor
aus.
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- Pressemitteilung des LSVD
26. Januar 2001
Lesben- und Schwulenverband fordert Denkmal für die im Nationalsozialismus
verfolgten Homosexuellen
Zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus erklärt
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Errichtung
eines Gedenkortes für die im Nationalsozialismus verfolgten
Homosexuellen in der Bundeshauptstadt Berlin.
Bislang wurden die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus
in der Gedenkkultur zumeist übergangen. Es wird Zeit, dass
sich das ändert. Mit einem Ort für die verfolgten Homosexuellen
soll deren Gedenken in der Bundeshauptstadt endlich eine würdige
Form finden. Ein solches Denkmal soll ein beständiges Zeichen
setzen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber
Schwulen und Lesben.
Die Nationalsozialisten hatten 1935 die totale Kriminalisierung
männlicher Homosexualität angeordnet. Dafür wurde
der § 175 des Strafgesetzbuches in der Tatbestandsfassung
im Strafmaß massiv verschärft. Die NS-Justiz verurteilte
zehntausende Männer wegen homosexueller Handlungen. Tausende
kamen wegen ihrer Homosexualität ins Konzentrationslager,
wo sie zumeist den Rosa Winkel tragen mussten. Nur
die wenigsten überlebten die Lager.
Nach den Verbrechen der NS-Zeit ist Deutschland gegenüber
den Homosexuellen ein zweites Mal schuldig geworden. Der §
175 StGB blieb in der Bundesrepublik in der Nazi-Fassung von
1935 bis zum Jahre 1969 unverändert in Kraft. Das Bundesentschädigungsgesetz
hat Verfolgung aufgrund der Homosexualität nicht anerkannt.
Auch für die Vernichtung der schwulen und lesbischen Bürgerrechtsbewegung
durch die Nationalsozialisten gab es nie eine Entschädigung.
Hier fordern wir von der Bundesregierung, endlich einen
gerechten Ausgleich in Form einer Stiftung zur Förderung
schwul-lesbischer Bürgerrechtsarbeit zu schaffen.
- LSVD Pressestelle
Katzbachstr. 5
10965 Berlin
T. (030) 78954763
Email: presse@lsvd.de
www.lsvd.de
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- Presseerklärung des "whk"
- whk0101/27. 1. 2001
NS-Entschädigung für 1990
gegründeten Lesben- und Schwulenverband LSVD?
- whk fordert individuellen Ausgleich für
tatsächliche Opfer / Mittäterschaft von LSVD-Sprecher
und Ex-Bundesanwalt Bruns bei §175-Verfahren in der BRD
Anläßlich des heutigen Gedenktages für die Opfer
des Nationalsozialismus forderte der Sprecher des Lesben- und
Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) Manfred Bruns ein Denkmal
für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
in Berlin. Darüber hinaus mahnte er für die Vernichtung
der schwulen und lesbischen Bürgerrechtsbewegung durch die
Nationalsozialisten bei der Bundesregierung einen
gerechten Ausgleich in Form einer Stiftung zur Förderung
schwul-lesbischer Bürgerrechtsarbeit an. Dazu erklärt
das whk:
Das whk verwahrt sich gegen die auch von Teilen des LSVD betriebene,
in der schwulen Mahnmalsdebatte seit Jahren latente Analogisierung
der NS-Homosexuellenverfolgung mit der von Juden, Sinti und Roma.
Weder in Charakter noch Intensität waren sie annähernd
vergleichbar: Seriöse Schätzungen sprechen von 5000-6000
schwulen Opfern gegenüber 6 Millionen jüdischen Opfern
und einer halben Million ermordeter Sinti und Roma. Jenseits
der Selbstethnisierung der Homosexuellen wird man somit nirgends
einer größeren Anzahl homosexueller NS-Opfer gedenken
können als am künftigen Mahnmal für die ermordeten
Juden Europas. In den 90ern sind zudem von der Homo-Szene akzeptierte
Gedenkorte erkämpft worden die vom damaligen SVD erkämpfte
und von den Opferverbänden mehrheitlich abgelehnte Neue
Wache gehört indes nicht dazu. Gerade dort wurde gegen massiven
Widerstand aus der Lesben- und Schwulenszene ein würdiges
Gedenken vom früheren SVD verhindert.
Als anmaßend bewertet das whk den Ruf nach einer kollektiven
Entschädigung, zumal es bisher keine individuelle Entschädigung
für tatsächliche Opfer gegeben hat. Das whk weist darauf
hin, daß es gerade der LSVD ist, der sich mit dieser Forderung
seit Jahren als Nachlaßverwalter einer zerstörten
homosexuellen Infrastruktur aufspielt. Dazu versieht er sie permanent
in ahistorischer Weise mit seiner Selbstbezeichnung homosexuelle
Bürgerrechtsbewegung. Das whk fordert statt dessen
feste, von einer unabhängigen Instanz verwaltete Haushaltstitel
für zahlreiche Projekte und Einrichtungen in dieser Szene,
die hohen politischen, sozialen und kulturellen Wert haben, aber
um ihre Existenz kämpfen müssen. Im Gegensatz zum Grünen-nahen
LSVD werden sie nicht von Bundes- und Landesministerien üppig
finanziert. Jetzt die nie entschädigten schwulen und lesbischen
NS-Opfer zu instrumentalisieren, um an weitere Mittel zu gelangen,
hält das whk für unsäglich.
In seiner Erklärung weist Manfred Bruns zu Recht auf die
Kontinuität der Schwulenverfolgung in der Bundesrepublik
hin bis 1969 nach der verschärften NS-, bis 1994 nach der
liberalisierten Fassung des §175. Das whk hielte es für
eine späte Geste des Anstandes, würde sich der LSVD
endlich von seinem Bundessprecher Bruns trennen, der als Anwalt
beim Bundesgerichtshof an dieser Verfolgung beteiligt war und
sich davon nie distanziert oder sich dafür gar öffentlich
entschuldigt hat.
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- Neues zur Homoehe
- LSVD Pressestelle
Katzbachstr. 5
10965 Berlin
T. (030) 78954763
Email: presse@lsvd.de
www.lsvd.de
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- Hallo,
- das Lebenspartnerschaftsgesetz ist noch immer
nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit verzögert
sich das Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 01. August 2001,
sofern das Gesetz noch im Februar verkündet wird. Nach Auskunft
des Bundespräsidialamtes können weitere Verzögerungen
nicht ausgeschlossen werden, weil der Bundespräsident im
Februar Reisen ins Ausland unternimmt und deshalb längere
Zeit nicht anwesend ist.
- Wir werden inzwischen immer stärker
bedrängt, das Bundespräsidialamt durch Aktionen zu
schnellerem Arbeiten zu bewegen. Das wollen wir aus Respekt vor
dem Bundespräsidenten nicht, sondern wollen es Euch überlassen,
ob Ihr es für sinnvoll haltet, dem Bundespräsidenten
mitzuteilen, wie wichtig für Euch das baldige Inkrafttreten
des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist.
- Die URL der Webseite des Bundespräsidenten
lautet: http://www.bundespraesident.de/ Dort gibt es auch ein
Email-Formular für diejenigen, die dem Bundespräsidenten
etwas mitteilen wollen.
- Das Bundespräsidentialamt hat folgende
Adresse:
- Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
- Postanschrift:
11010 Berlin
Telefon: (030) 20 00-0
Fax: (030) 20 00-19 99
IVBB: (01888) 5 00-0
E-Mail: poststelle@bpra.bund.de
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- Das Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz
(LPartGErgG) hängt noch im Vermittlungsausschuss. Dieser
tritt am 07. Februar 2001 zusammen. Da die Koalition dort die
Mehrheit hat, rechnen wir damit, dass sie die Einsetzung einer
Arbeitsgruppe durchsetzen wird.
- Die Beratungen in der Arbeitsgruppe werden
sich wahrscheinlich längere Zeit hinziehen. Das begrüßen
wir wegen der bevorstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg
und Rheinland-Pfalz. Es wird den abschließenden Beratungen
in der Arbeitsgruppe und im Vermittlungsausschuss sicher gut
tun, wenn sie nicht in einer Wahlkampfatmosphäre stattfinden.
- Das Vermittlungsverfahrens für das LPartGErgG
hat auf die Rechtswirksamkeit des LPartG keinen Einfluss. Der
Bundesrat hat keine Möglichkeit, das Inkrafttreten des LPartG
zu verhindern.
- Beste Grüße,
Manfred Bruns
Tel.: 0711 478 09 88
Fax.: 0711 478 08 99
Email: manfred.bruns@bigfoot.de
- http://www.lsvd.de
http://www.lsvd.de/recht
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