64. LUST, Februar/März 01
Erklärungen zum Andenken homosexueller KZ-Opfer und zur sogenannten Homo-Ehe
Zum Angedenken an die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus
Pressemitteilung der PDS-Bundestagsfraktion
Christina Schenk, MdB
Datum : 26.01.2001
Nr. : 2351
Thema : Gedenktag/Homosexuelle Opfer des NS-Regimes
Umfassende Rehabilitierung steht nach wie vor aus
Zum morgigen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus erklärt die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion,
Christina Schenk:
Die PDS fordert die rot-grüne Bundesregierung auf, zügig die Beschlüsse des Bundestages zur Rehabilitierung der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus umzusetzen.
Der Bundestag hatte im Dezember letzten Jahres erklärt, dass die Verfolgung von Homosexuellen in der Zeit des NS typisch nationalsozialistisches Unrecht war. Es erging der Auftrag an die Bundesregierung, das „Gesetz über die Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege“ (NS-Aufhebungsgesetz) um die
Verurteilungen nach dem Homosexuellen-Paragraphen 175 zu ergänzen. Des weiteren soll die Bundesregierung Vorschläge entwickeln, wie Lücken bei der Entschädigung der homosexuellen NS-Opfer geschlossen werden können.
Dabei sollten auch Formen des kollektiven Ausgleichs (z.B. Stiftung) gefunden werden.
Die umfassende Rehabilitierung der Opfer der Homosexuellenverfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus ist erst dann verwirklicht, wenn der Bundestag die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Haushaltstitel beschließt. Beides steht nach wie vor aus.
 
Pressemitteilung des LSVD
26. Januar 2001
Lesben- und Schwulenverband fordert Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Errichtung eines Gedenkortes für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in der Bundeshauptstadt Berlin.
Bislang wurden die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus in der Gedenkkultur zumeist übergangen. Es wird Zeit, dass sich das ändert. Mit einem Ort für die verfolgten Homosexuellen soll deren Gedenken in der Bundeshauptstadt endlich eine würdige Form finden. Ein solches Denkmal soll ein beständiges Zeichen setzen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben.
Die Nationalsozialisten hatten 1935 die totale Kriminalisierung männlicher Homosexualität angeordnet. Dafür wurde der § 175 des Strafgesetzbuches in der Tatbestandsfassung im Strafmaß massiv verschärft. Die NS-Justiz verurteilte zehntausende Männer wegen homosexueller Handlungen. Tausende kamen wegen ihrer Homosexualität ins Konzentrationslager, wo sie zumeist den „Rosa Winkel“ tragen mussten. Nur die wenigsten überlebten die Lager.
Nach den Verbrechen der NS-Zeit ist Deutschland gegenüber den Homosexuellen ein zweites Mal schuldig geworden. Der § 175 StGB blieb in der Bundesrepublik in der Nazi-Fassung von 1935 bis zum Jahre 1969 unverändert in Kraft. Das Bundesentschädigungsgesetz hat Verfolgung aufgrund der Homosexualität nicht anerkannt. Auch für die Vernichtung der schwulen und lesbischen Bürgerrechtsbewegung durch die Nationalsozialisten gab es nie eine Entschädigung. Hier fordern wir von der Bundesregierung, endlich einen
gerechten Ausgleich in Form einer Stiftung zur Förderung schwul-lesbischer Bürgerrechtsarbeit zu schaffen.
LSVD Pressestelle
Katzbachstr. 5
10965 Berlin
T. (030) 78954763
Email: presse@lsvd.de
www.lsvd.de
 
Presseerklärung des "whk"
whk0101/27. 1. 2001
NS-Entschädigung für 1990 gegründeten Lesben- und Schwulenverband LSVD?
whk fordert individuellen Ausgleich für tatsächliche Opfer / Mittäterschaft von LSVD-Sprecher und Ex-Bundesanwalt Bruns bei §175-Verfahren in der BRD
Anläßlich des heutigen Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus forderte der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) Manfred Bruns ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin. Darüber hinaus mahnte er „für die Vernichtung der schwulen und lesbischen Bürgerrechtsbewegung durch die Nationalsozialisten“ bei der Bundesregierung „einen gerechten Ausgleich in Form einer Stiftung zur Förderung schwul-lesbischer Bürgerrechtsarbeit“ an. Dazu erklärt das whk:
Das whk verwahrt sich gegen die auch von Teilen des LSVD betriebene, in der schwulen Mahnmalsdebatte seit Jahren latente Analogisierung der NS-Homosexuellenverfolgung mit der von Juden, Sinti und Roma. Weder in Charakter noch Intensität waren sie annähernd vergleichbar: Seriöse Schätzungen sprechen von 5000-6000 schwulen Opfern gegenüber 6 Millionen jüdischen Opfern und einer halben Million ermordeter Sinti und Roma. Jenseits der Selbstethnisierung der Homosexuellen wird man somit nirgends einer größeren Anzahl homosexueller NS-Opfer gedenken können als am künftigen Mahnmal für die ermordeten Juden Europas. In den 90ern sind zudem von der Homo-Szene akzeptierte Gedenkorte erkämpft worden die vom damaligen SVD „erkämpfte“ und von den Opferverbänden mehrheitlich abgelehnte Neue Wache gehört indes nicht dazu. Gerade dort wurde gegen massiven Widerstand aus der Lesben- und Schwulenszene ein würdiges Gedenken vom früheren SVD verhindert.
Als anmaßend bewertet das whk den Ruf nach einer kollektiven Entschädigung, zumal es bisher keine individuelle Entschädigung für tatsächliche Opfer gegeben hat. Das whk weist darauf hin, daß es gerade der LSVD ist, der sich mit dieser Forderung seit Jahren als Nachlaßverwalter einer zerstörten homosexuellen Infrastruktur aufspielt. Dazu versieht er sie permanent in ahistorischer Weise mit seiner Selbstbezeichnung „homosexuelle Bürgerrechtsbewegung“. Das whk fordert statt dessen feste, von einer unabhängigen Instanz verwaltete Haushaltstitel für zahlreiche Projekte und Einrichtungen in dieser Szene, die hohen politischen, sozialen und kulturellen Wert haben, aber um ihre Existenz kämpfen müssen. Im Gegensatz zum Grünen-nahen LSVD werden sie nicht von Bundes- und Landesministerien üppig finanziert. Jetzt die nie entschädigten schwulen und lesbischen NS-Opfer zu instrumentalisieren, um an weitere Mittel zu gelangen, hält das whk für unsäglich.
In seiner Erklärung weist Manfred Bruns zu Recht auf die Kontinuität der Schwulenverfolgung in der Bundesrepublik hin bis 1969 nach der verschärften NS-, bis 1994 nach der liberalisierten Fassung des §175. Das whk hielte es für eine späte Geste des Anstandes, würde sich der LSVD endlich von seinem Bundessprecher Bruns trennen, der als Anwalt beim Bundesgerichtshof an dieser Verfolgung beteiligt war und sich davon nie distanziert oder sich dafür gar öffentlich entschuldigt hat
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Neues zur „Homoehe“
LSVD Pressestelle
Katzbachstr. 5
10965 Berlin
T. (030) 78954763
Email: presse@lsvd.de
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Hallo,
das Lebenspartnerschaftsgesetz ist noch immer nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit verzögert sich das Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 01. August 2001, sofern das Gesetz noch im Februar verkündet wird. Nach Auskunft des Bundespräsidialamtes können weitere Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden, weil der Bundespräsident im Februar Reisen ins Ausland unternimmt und deshalb längere Zeit nicht anwesend ist.
Wir werden inzwischen immer stärker bedrängt, das Bundespräsidialamt durch Aktionen zu schnellerem Arbeiten zu bewegen. Das wollen wir aus Respekt vor dem Bundespräsidenten nicht, sondern wollen es Euch überlassen, ob Ihr es für sinnvoll haltet, dem Bundespräsidenten mitzuteilen, wie wichtig für Euch das baldige Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist.
Die URL der Webseite des Bundespräsidenten lautet: http://www.bundespraesident.de/ Dort gibt es auch ein Email-Formular für diejenigen, die dem Bundespräsidenten etwas mitteilen wollen.
Das Bundespräsidentialamt hat folgende Adresse:
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
Postanschrift:
11010 Berlin
Telefon: (030) 20 00-0
Fax: (030) 20 00-19 99
IVBB: (01888) 5 00-0
E-Mail: poststelle@bpra.bund.de
 
Das Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz (LPartGErgG) hängt noch im Vermittlungsausschuss. Dieser tritt am 07. Februar 2001 zusammen. Da die Koalition dort die Mehrheit hat, rechnen wir damit, dass sie die Einsetzung einer Arbeitsgruppe durchsetzen wird.
Die Beratungen in der Arbeitsgruppe werden sich wahrscheinlich längere Zeit hinziehen. Das begrüßen wir wegen der bevorstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Es wird den abschließenden Beratungen in der Arbeitsgruppe und im Vermittlungsausschuss sicher gut tun, wenn sie nicht in einer Wahlkampfatmosphäre stattfinden.
Das Vermittlungsverfahrens für das LPartGErgG hat auf die Rechtswirksamkeit des LPartG keinen Einfluss. Der Bundesrat hat keine Möglichkeit, das Inkrafttreten des LPartG zu verhindern.
Beste Grüße,
Manfred Bruns
Tel.: 0711 478 09 88
Fax.: 0711 478 08 99
Email: manfred.bruns@bigfoot.de
http://www.lsvd.de
http://www.lsvd.de/recht
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