63. LUST, Dezember00/Januar01
 
Das spezielle Ehe-Sondergesetz für Lesben und Schwule ist da!
 
(im Anschluss an diesem Text findet Ihr noch Kommentare zum Thema von Christina Schenk, Guido Westerwelle und Wolfgang Gerhard)
 
Nun ist es da, das von LSVD (und seine teilweise in Personalunion auftretenden Verbündeten oder Unterorganisationen Gay Manager und die Bundesarbeitsgemeinschaft schwuler und lesbischer Paare) gegen alle Bedenken aus der Lesben- und Schwulenszene erst bei den Grünen durchgesetzte Gesetz, dann bei der SPD.

Bei den diesjährigen CSDs wars zu bemerken. Wer nicht euphorisch für das Gesetz eintrat, wer keine vorbereiteten Postkarten an die Justizministerin absandte, wer vielleicht seine Bedenken äußerte, fand sich einer Ecke wieder, als sei er ein Agent des Bischof Dyba, der mit seiner Anmerkung die Szene zum Kochen gebracht hatte, dass es darum ginge, Lustknaben aus dem Ausland zu importieren.
 
Anfänglich versuchten noch um Emanzipation bemühte Lesben und Schwule die Grünen aufzuklären, dass sie auf einen Trick hereingefallen seien, dass dies gar nicht der lesbischen und schwulen Emanzipation zuträglich sei. Erst später begriff man, dass es den Grünen auch gar nicht um die Emanzipation von Leben und Schwulen (mehr) ging, die ihnen oftmals ohnehin nicht geheuer waren, sondern um Gleichstellung, genauer: Intergration, noch genauer: Anpassung.

Die engagierte Bundestagsabgeordnete Christina Schenk, ehemals vom Unabhängigen Farauenverband der DDR hat, als sie über die offene Liste der Ost-Grünen in den Bundestag eingezogen war, immer wieder darauf hingewiesen, dass eine solche Forderung falsch sei. Entweder es gehe um die komplette Gleichstellung oder es gehe um ein neues Rechtsinstitut für das Zusammenleben, das eine Alternative zur Ehe darstelle, für die unterschiedlichesten Formen des Zusammenlebens offen. (Nun, Parteiunabhängige ist sie auf der offenen Liste der PDS im Bundestag und vertritt dort die Interessen der Lesben und Schwulen.)
 
Auf diesen Weg ist Frankreich und dort gibt es auch recht viele Eintragungen in dieses Rechtsinstitut. Und wer es besonders feierlich will, in Frankreich, der hat ja alle Möglichkeiten, mit Schleier usw. im FereundInnenkreis zu feiern, man kann sich Blechdosen ans Auto binden und ansonsten machen, was man will.

Ganz bersonders seltsam verhält sich die F.D.P., die nun aus ihrer Schublade einen Gesetzesentwurf hervorzieht, den sie als Regierungspartei nie durchzusetzen versuchte, um ihn ausgerechnet dann ausch der lesbisch-schwulen Öffentlichkeit zu präsentieren, wenn es um die Abstimmung des Regierungsentwurfes geht. Damit kann man gegen die Homo-Ehe sein ohne in der Öffentlichkeit gegen die Homo-Ehe sein zu müssen. Und wie wird dieses Sondergesetz für Lesben und Schwule der FDP, das noch weniger regelt als das LSVD-Gesetz begründet?
 
Nicht etwa, dass es um mehr Emanzipation gehe, sondern dass es sonst nicht als länderkammerzustimmungsfreies Gesetz durchgehe, weil die CDU/FDP-Koalitionen in der Länderkammer nicht zustimmen würden. Also steht sich die FDP da selbst im Wege? Sie macht ein abgespecktes Gesetz, weil sie sonst selbst nicht zustimmen würde? Was ist das für eine Begründung? Und der Koalitionspartner der FDP, die immer öfter rechtskonservativ argumentierende Union hat gar Verfassungsklage angekündigt. Auch davor will uns der F.D.P-Entwurf beschützen.

Verkauft wird das Nichtregeln einer ganze Menge Fragen als Selbsdtbestimmungsfreiheit für Lesben und Schwule. Hätten denn die Heten nicht auch eine Solche Freiheit nötig? Geht es bei der Ehe also gegen Selbstbestimmung?

Was demnächst erlaubt sein wird und was nicht (im Vergleich zur Ehe) ist gar nicht so einfach herauszufinden, und deshalb haben wir uns in die Homepage des LSVD begeben.

Der LSVD erklärt auf seiner Hompage, was nun aus seiner Sicht los ist und was Ihr machen sollt:
“Aktueller Stand: Der Bundestag hat am 10. November 2000 das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und das Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz verabschiedet (LPartGErgG).

Das LPartG ist nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat hätte zwar gegen das Gesetz Einspruch einlegen können. Dafür gab es aber im Bundesrat am 01. Dezember 2000 keine Mehrheit. Die Mehrheit des Bundesrates war auch nicht bereit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren für das LPartG beendet. Das Gesetz braucht jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt verkündet zu werden, was mit Sicherheit noch im Dezember geschehen wird. Nach Artikel 5 des LPartG tritt das Gesetz am ersten Tage des sechsten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft, also voraussichtlich am 01. Juni 2001.

Bis dahin müssen die 16 Bundesländer noch Ausführungsgesetze erlassen und darin u.a. festlegen, wo die Lebenspartnerschaft abgeschlossen werden kann, ob auf dem Standesamt oder bei einer anderen Urkundsperson bzw. Behörde (Einwohnermeldeamt?). Die Lobbyarbeit muss sich deshalb jetzt auf die Länder konzentrieren.

Das LPartGErgG ist zustimmungspflichtig. Die Mehrheit des Bundesrates war am 01. Dezember 2000 nicht bereit, dem Gesetz zuzustimmen. Sie hat auch nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. Das könnte jetzt noch der Bundestag. Ob die Koalition einen solchen Beschluss des Bundestages herbeiführen wird, ist noch unklar.

Im Vermittlungsausschuss, der sich aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates zusammensetzt, haben die Koalitionsfraktionen die Mehrheit. Sie können deshalb dort gegen die Stimmen der Opposition einen Vermittlungsvorschlag durchsetzen. Man spricht dann von einem „unechten“ Vermittlungsergebnis. Ein solches unechtes Vermittlungsergebnis hat aber wenig Aussicht, vom Bundesrat akzeptiert zu werden. Anders dagegen ein „echtes“ Vermittlungsergebnis, das auch von der Opposition mitgetragen wird.
Das LPartG wird aber ganz unabhängig davon in Kraft treten, ob es bei dem LPartGErgG zu einem Vermittlungsverfahren kommt oder nicht.
 
Inhalt des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Das Gesetz regelt folgende Bereiche:
· Die Schaffung eines „familienrechtlichen Instituts“ der Eingetragenen Lebenspartnerschaft und die daran anschließenden familienrechtlichen Regelungen:
· behördliche Eintragung der Lebenspartnerschaft
· Regelungen für den Fall der Trennung
· Namensrecht
· Regelungen zum Güterstand
· Unterhaltsverpflichtung
· Sorgerecht für Kinder in der Partnerschaft
· Angehörigenstatus und damit auch umfassende Zeugnisverweigerungs- und Auskunftsrechte
Schaffung von Verwandtschaftsverhältnissen (Schwiegereltern, Schwägerschaft).

Weitere wichtige Rechtsfolgen sind:
· Mietrecht (der überlebende Lebenspartner darf in der Mietwohnung wohnen bleiben)
· gesetzliches Erbrecht wie Ehegatten mit der Folge, dass sich die Pflichtteilsansprüche überlebender Eltern entsprechend verringern
· Einbeziehung der Lebenspartner in die Kranken- und Pflegeversicherung
· Gesetzliche Unfallversicherung
· Bundeserziehungsgeldgesetz
· Arbeitsförderungsrecht
· Unterhaltssicherungsgesetz (für Lebenspartner von Grundwehrdienstleistenden)
· Ausländerrecht (Nachzugsrecht für den ausländischen Lebenspartner einschließlich Arbeitsgenehmigung)

Offen geblieben sind als Folge der Ablehnung der Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetzes durch den Bundesrat:
· der formale Akt der Eintragung durch den Standesbeamten (aber nicht die behördliche Eintragung als solche)
· Erbschaftssteuer
· Einkommenssteuer
· Grunderwerbssteuer
· Regelungen zum Öffentlichen Dienstrecht darunter
· Beamtenbesoldung
· Beihilfe
· eine Reihe von Ausbildungsverordnungen
· Bundesausbildungsförderungsgesetz.
· Konsulargesetz (Eintragung im Ausland)
· Bundessozialhilfegesetz
· Wohngeldgesetz

Der endgültige Text des Lebenspartnerschaftsgesetzes wird erst mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt zur Verfügung stehen. Man kann diesen Text zur Zeit nur aus der Beschlussvorlage des Rechtsausschusses erschließen, über den der Bundestag am 10. November 2000 abgestimmt hat.
 
Da die meisten Anfragen verständlicherweise von binationalen gleichgeschlechtlichen Paaren kommen, hier noch eine Übersicht:
Nicht zustimmungsbedürftig sind:
· Art. 3 § 1 Staatsangehörigkeitsgesetz
· Art. 3 § 47 Ausländergesetz
· Art. 3 § 100 Anwerbestoppverordnung
· Art. 3 § 101 Arbeitsgenehmigungsverordnung

Zustimmungsbedürftig sind (in Klammern die neuen Paragrafennummern im LPartErgG):
· Art. 3 § 38 Asylbewerberleistungsgesetz (§ 36 LPartGErgG)
· Art. 3 § 43 Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetz ((§ 41 LPartGErgG)
· Art. 3 § 44 Ausländergebührenverordnung (§ 42 LPartGErgG)
· Ausländerdatenübermittlungsverordnung (§ 43 LPartGErgG)
· Gesetz über das Ausländerzentralregister (§ 44 LPartGErgG)
· Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (§ 45 LPartGErgG)
· Art. 3 § 45 Aufenthaltsgesetz/EWG (§ 46 LPartGErgG)
· Art. 3 § 46 Freizügigkeitsverordnung/EG (§ 47 LPartGErgG)

Bewertung und Perspektiven
Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist kein „unbrauchbarer Torso“, sondern ein großer erster Erfolg:
Beim § 175 StGB hat es bis zum ersten Erfolg (Aufhebung der Strafbarkeit einvernehmlicher homosexueller Handlungen 1968/1969) fast hundert Jahre gedauert, beim Lebenspartnerschaftsgesetz nur rund 12 Jahre. Wir (das sind Volker Beck, Günter Dworek und ich) haben 1988 zum ersten Mal die „Öffnung“ der Ehe für Lesben und Schwule gefordert.

Natürlich werden wir für die uns jetzt abgesprochenen Rechte weiter kämpfen und zwar mit politischen (Lobbyarbeit) und rechtlichen Mitteln (Musterprozesse).

Auf politischer Ebene haben wir es in Zukunft insofern leichter, als es dann nicht mehr um die grundsätzlich Frage geht, ob es für gleichgeschlechtliche Paare ein familienrechtliches Institut ähnlich der Ehe geben darf (Art. 6 Abs. 1 GG), sondern nur noch um Ungleichbehandlungen in einzelnen Rechtsbereichen (Art. 3 GG).

Auch bei den „Musterprozessen“ haben wir es durch das Lebenspartnerschaftsgesetz einfacher: Bisher wurde uns immer der „besondere Schutz von Ehe und Familie“ und die Tatsache entgegengehalten, dass wir für unsere Partnerinnen und Partner keinen Unterhalt zu zahlen brauchen.

In Zukunft wird es bei den (Muster-)Prozessen nur noch um die Frage der willkürlichen Ungleichbehandlung gehen. Die Beihilfe z.B., die die Beamten erhalten, ist ein Ausfluss des sogenannten Alimentationsprinzips: Weil die Beamten ihre ganze Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung stellen, ist dieser verpflichtet, für den „standesgemäßen“ Unterhalt der Beamten und derjenigen Angehörigen aufzukommen, für die die Beamten unterhaltspflichtig sind. Nach dem neuen Gesetz haben aber die Lebenspartner dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten. Deshalb ist die Verweigerung der Beihilfe für Lebenspartner eine willkürliche Ungleichbehandlung. Ähnliches gilt für den Familienzuschlag der Beamten, für das Ehegattensplitting, die Erbschaftssteuer usw.

Die Musterprozesse lassen sich am einfachsten über Rechtsschutzversicherungen finanzieren. Wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat und daran denkt, sich vor Gericht gegen die Beschneidung seiner Rechte zu wehren, sollte möglichst bald eine Rechtschutzversicherung abschließen, damit die Wartefrist abgelaufen ist, wenn es ernst wird. Falls er sich auch gegen die steuerliche Ungleichbehandlung wehren will, muss er darauf achten, dass solche Rechtsstreitigkeiten bei seiner Rechtsschutzversicherung nicht ausgeschlossen sind bzw. er sollte seine Rechtschutzversicherung entsprechend erweitern.
 
Der Versicherungsmakler, mit dem der Lesben- und Schwulenverband zusammenarbeitet, vermittelt entsprechende Angebote, Noch ein letztes: Falls die Koalition gegen die Ablehnung des Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsegesetz den Vermittlungsausschuss anruft, sollten wir das durch entsprechende Lobbyarbeit in den Ländern (Aktionen: Berlin sagt Ja usw.) begleiten. Außerdem sind die Länder in den nächsten Monaten auch deshalb wichtig, weil sie bis zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes wahrscheinlich am 01.06.2001 Ausführungsgesetze erlassen müssen. Hier bietet sich uns die Chance, durch entsprechende Lobbyarbeit zu versuchen, dass in den Ausführungsgesetzen der Länder z.B. das Standesamt und nicht etwa das Einwohnermeldeamt als „zuständige Behörde“ bestimmt wird. Außerdem müssen wir versuchen, die Gewerkschaften dafür zu sensibilisieren, dass sie bei künftigen Tarifverhandlungen die Gleichbehandlung der Lebenspartnern mit Ehegatten durchsetzen.

Die Adressen der Ministerpräsidenten lauten:
Baden-Württemberg: Ministerpräsident Erwin Teufel, Staatsministerium Baden-Württemberg, Richard-Wagner-Str. 15, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 2153-0 Fax: 0711 2153-340

Bayern: Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber, Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1 80539 München, Tel.: 089/2165-0, Fax: 089/294044

Berlin: Regierende Bürgermeister von Berlin Eberhard Diepgen, Senatskanzlei, Berliner Rathaus, 10173 Berlin, Tel.: 030/9026-0 Fax: 030/9026-2013

Brandenburg: Ministerpräsident Dr. Manfred Stolpe, Staatskanzlei, Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam, Tel.: 0331/866-1250, FAX: 0331/866-1415, (Es handelt sich um die Telefon- und Faxnummer des Referatsleiter Koordinierung der Presse- und Informationsarbeit der Landesregierung)

Bremen: Bürgermeister Dr. Henning Scherf, Rathaus, 28195 Bremen, Tel. 0421/361-2204, Fax: 0421/361-4301

Hamburg: Erster Bürgermeister Ortwin Runde, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg, Tel. 040/42831-0, Fax: 040/42831-2555

Hessen: Ministerpräsident Roland Koch, Bierstadter Str. 2, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611/32-0, Fax: 0611/32-380001

Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsident Dr. Harald Ringsdorf, Schloßstr. 2 - 4, 19048 Schwerin, Tel. 0385/588-1000, Fax: 0385/588-1006

Niedersachsen: Ministerpräsident Sigmar Gabriel, Planckstr. 2, 30169 Hannover, Tel. 0511/120-0, Fax 0511/120-6838

Nordrhein-Westfalen: Ministerpräsident Wolfgang Clement, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, Tel. 0211/837-01, Fax: 0211/837-1150

Rheinland-Pfalz: Ministerpräsident Kurt Beck, Staatskanzlei, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz, Tel. 06131/16-0, Fax: 06131/16-4669

Saarland: Ministerpräsident Peter Müller, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken, Tel. 0681/501-00, Fax: 0681/501-1159

Sachsen: Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt H. Biedenkopf, Archivstr. 1, 01095 Dresden, Tel. 0351/564-0, Fax: 0351/564-1199

Sachsen-Anhalt: Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner, Domplatz 4, 39104 Magdeburg, Tel. 0391/567-01, Fax: 0391/567-6506

Schleswig-Holstein: Ministerpräsidentin Heide Simonis, Landeshaus, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Tel. 0431/988-0, Fax: 0431/988-1960

Thüringen: Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel, Regierungsstr. 73, 99084 Erfurt, Tel. 0361/3792-801, Fax: 0361/3792-107”
Leider ist aus dem LSVD-Text auch nicht so genau zu erkennen, was los ist, wenn nur der Bundestag, nicht aber der Bundesrat dem Ergänzungsgesetz zustimmt.

Nach der Planung des LSVD könnte also das Gesetz kurz vor den CSD-Terminen 01 Gültigkeit haben. Statt des trotzigen frechen Auftretens, wird es da lauter Hochzeitspaare geben? Eine schauderhafte Vorstellung. Doch wenn es ein Torso mit wenig Rechten und vielen Pflichten ist, dann haben wir wirklich die Arschlochkarte gezogen, wie man so schön sagt. Die CSU wird dem LSVD schon helfen, dass viele Lesben und Schwulen das Ergebnis als Sieg ansehen werden. Warten wirs ab. (js)
 
Pressemitteilung der PDS-Bundestagsfraktion
Christina Schenk, MdB
Datum : 09.11.2000
Nr. : 2099
Thema : Justiz/Homosexuelle
Sackgasse statt erster Schritt
Zur morgigen Abstimmung des Bundestages zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft für Lesben und Schwule erklärt die familien- sowie lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Christina Schenk:
Die PDS-Bundestagsfraktion wird dem Regierungsentwurf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit großer Mehrheit nicht zu zustimmen. Ich persönlich, als offen lesbisch lebende Abgeordnete, werde ihn ablehnen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und seiner Splittung in zwei Teile erweist Rot-Grün Lesben und Schwulen einen Bärendienst. Zum ersten mal nach der Streichung des Paragraphen 175 wird es wieder ein Sondergesetz nur für Lesben und Schwule geben. Nicht hinnehmbar ist es insbesondere, dass Lesben und Schwulen eine gleichberechtigte Elternschaft verwehrt bleibt. Sie erhalten weder das Recht zur gemeinsamen Sorge noch zur Adoption und Insemination. Was nach der zu erwartenden Ablehnung wesentlicher Rechtsbereiche im Bundesrat übrig bleiben wird, ist ein Torso mit einem extremen Mißverhältnis zwischen Rechten und Pflichten. Die rechtliche Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen gegenüber Heterosexuellen wird so festgeschrieben.
Die Vielfalt der Lebensweisen, die nicht nur von Homosexuellen, sondern auch von einer zunehmenden Zahl von Heterosexuellen gelebt wird, wird von Rot-Grün ignoriert. Alle diejenigen Homo- und Heterosexuellen, die verantwortlich zusammenzuleben und sich jedoch nicht in das Korsett der Ehe oder Eingetragenen Lebenspartnerschaft pressen lassen wollen oder können, bleiben weiterhin rechtlos. Die überfällige rechtlicheb Gleichstellung aller Lebensweisen – egal ob hetero- oder homosexuell – ist in weite Ferne gerückt.
 
Pressemitteilung der PDS-Bundestagsfraktion
Christina Schenk, MdB
Datum : 08.11.2000
Nr. : 2093
Thema : Justiz/Homosexuelle
Rot-Grün vergeigt Reform
Zur heutigen Abstimmung der Gesetzesvorlagen zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft erklärt die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Christina Schenk:
Kraft eigener Mehrheit hat Rot-Grün heute im Rechtsausschuss ihre Gesetzesvorlagen zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft für Lesben und Schwule durchgezockt. Es ist politisch fatal, dass Rot-Grün es seit Einbringung der Gesetzesvorlage in keiner Weise für nötig gehalten hat, in einen wirklichen Beratungs- und Abstimmungsprozeß mit allen Fraktionen zu treten. Statt die Diskussion über Parteigrenzen zu suchen,haben SPD und Grüne in autistischer Manier ihr Konzept durchgedrückt.
Dabei herrscht mittlerweile Einigkeit in allen Fraktionen des Bundestages, dass es einen gesetzlichen Handlungsbedarf gibt, um die rechtliche Diskriminierung lesbischer und schwuler Paare zu beenden. Dem produktiven Streit über den richtigen Weg ist Rot-Grün jedoch aus dem Weg gegangen.
Das Ergebnis ist verheerend. Nach der zu erwartenden Ablehnung der zustimmungspflichtigen Teile des Gesetzentwurfes zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Bundesrat wird ein Torso übrigbleiben, der lesbischen und schwulen Paaren weit mehr Pflichten als Rechte zugesteht.
Vor diesem Rechtsinstitut kann man Lesben und Schwule nur warnen.
 
GERHARDT: Es geht um Toleranz, nicht um Gleichstellung
BERLIN. In der Debatte des Deutschen Bundestages zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft erklärt der Vorsitzende der F.D.P. -Bundestagsfraktion, Dr. Wolfgang GERHARDT:

Es hat lange gedauert, bis unsere Gesellschaft die Kraft hatte, Menschen mit anderen Veranlagungen als andere nicht mehr zu diskriminieren. Freiheit zu garantieren und die Rechte von Minderheiten zu schützen, bleibt auch bei geschriebenen Verfassungen immer noch eine große Aufgabe.
Jeder soll seinen individuellen Lebensentwurf auf der Grundlage unserer freiheitlichen Verfassung verwirklichen können. Dieser Satz geht uns leicht über die Lippen, wenn es um Profile von Lebensentwürfen geht, die uns emotional so gegenüber stehen. Aber welche Diskussionen haben wir nicht schon erlebt, als es darum ging:
- dass das gesamte Sexualstrafrecht geschlechtsneutral formuliert wurde, so dass strafrechtliche Diskriminierungen von Homosexuellen damit endgültig ausgeschlossen sind.
- Die Aufhebung des § 175 StGB wäre ohne den Druck der F.D.P. nicht möglich gewesen
- Mit dem NS-Aufhebungsgesetz sind auf unsere Intervention hin auch die Urteile gegen Homosexuelle, die spezielles nationalsozialistisches Unrecht enthalten, aufgehoben worden.
- Im Wohngesetzbuch haben wir verhindert, daß gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Probleme kommen.
- Neben unserem Gesetzentwurf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft haben wir einen Gesetzentwurf zur Mietrechtsnachfolge für den überlebenden Partner und
- einen Antrag zum Abbau von Diskriminierung in der Bundeswehr vorgelegt.
Nun geht es um eine faire angemessene und würdige Form für gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Eine Kopie der Ehe kann nicht die Form sein, weder verfassungsrechtlich noch gesellschaftlich. Anderes sollte man nicht
kopieren, eine eigene Form für Eigenes ist das Gebot der Vernunft.
Das sieht unser Gesetzentwurf vor, er liegt seit fast 1 ½ Jahren dem Bundestag vor. Als erste Fraktion haben wir Liberale einen eigenen Gesetzentwurf zur Schaffung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Bundestag eingebracht. Erst sehr viel später sind die Koalitionsfraktionen unserem Beispiel gefolgt. Gut gemeint ist aber nicht immer gut. Wir Freidemokraten bleiben dabei: Unser Gesetzentwurf ist eindeutig der bessere.
Der rot-grüne Gesetzentwurf stellt die Eingetragene Partnerschaft faktisch der Ehe gleich. Zumindest räumt er nicht ausreichend verfassungsrechtliche Bedenken aus und setzt ein Risiko für gerichtliche Überprüfungen. Dies wird insbesondere dadurch deutlich, indem Rot-Grün die standesamtliche Zeremonie zur Eheschließung ohne Änderungen auf die Eingetragene Partnerschaft überträgt. Bei der Trennung ist dann auch noch ein gerichtliches Verfahren notwendig.
Wenn ein Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen wird, das sich nicht wesentlich von der Ehe unterscheidet, dann nützt es nichts, dieses Rechtsinstitut “Eingetragene Partnerschaft” zu nennen, wenn damit faktisch die Ehe gemeint ist. Nur unter anderem Namen würde damit die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.
Scheitert ein solches Institut später vor dem Bundesverfassungsgericht, ist eine Chance für lange Zeit vertan. Es wäre ein unzumutbares Szenario, wenn bereits registrierte Partnerschaften bei einer Nichtigkeitserklärung des rot-grünen Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht nach einem Jahr rückwirkend aufgelöst würden. Damit tut man niemandem einen Gefallen, das sollten wir den betroffenen Partnerschaften ersparen.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf bestehende Verantwortungsgemeinschaften stärken, ihnen Rechte gewähren und selbstverständlich auch Pflichten auferlegen. Wir regeln aber nur das, was notwendig ist. Der Staat muss nicht alles regeln. Dabei setzt die F.D.P. - ihrer liberalen Grundüberzeugung folgend - grundsätzlich auf den freien Willen der Partner und gibt ihnen größtmögliche Gestaltungsfreiheit. Nur dort, wo der Staat gefragt ist, wird die bisherige Gesetzgebung einem modernen, gesellschaftlich breit akzeptierten Verständnis von gegenseitiger Verantwortung der Partner angepasst.
In unserem Gesetzentwurf schlagen wir deshalb rechtliche Änderungen nur überall dort vor, wo der Gesetzgeber zwingend gefordert ist. Es geht uns dabei vor allem um den Abbau von Diskriminierungen wie zum Beispiel im Erbrecht, Zeugnisverweigerungsrecht und Namensrecht. Darüber hinaus geben wir den Partnern alle Freiheit der individuellen vertraglichen Gestaltung ihrer Partnerschaft, wo dies möglich ist. Die Trennung im Falle des Scheiterns erfolgt vor dem Notar, nicht vor Gericht.
Während Rot-Grün wieder mal auf staatliche Reglementierung setzt und mit ihrem Gesetzentwurf weit über 150 Gesetze ändern will: Ich möchte Ihnen einmal vortragen was da alles geändert werden soll:
- das Bundeskleingartengesetz,
- die Approbationsordnung für Apotheker,
- das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde,
- die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger,
- die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten,
- die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für·Masseure und medizinische Bademeister
- und letztendlich auch das Schornsteinfegergesetz.
Inmitten von soviel “Klein Klein” verwundert es nicht das Rot-Grün den Blick auf das wesentliche verloren hat.
Die F.D.P. hingegen geht einen neuen, einen modernen Weg. Als Partei, die für mehr Freiheit für die Bürger vom Staat eintritt, haben wir ein Modell vorgeschlagen, das dem Lebensgefühl von jungen Menschen heutzutage eher gerecht wird. Wir werden in dieser Ansicht auch unterstützt durch eine Studie der Universität Bamberg, die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben wurde.
Danach haben bei der Untersuchung 2/3 der Befragten angegeben, sie befürworten eine gesetzliche Form, bei der das Paar die Bereiche selbst wählt, für die es eine rechtliche Absicherung wünscht.
Diese Kombination aus gesetzlicher Regelung und vertraglicher Freiheit, die den verfassungsrechtlich besonderen Schutz von Ehe und Familie respektiert, ist am besten geeignet, einen breiten gesellschaftlichen Konsens herzustellen. Damit schafft er Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für alle Betroffenen. Mit unserem Vorschlag wollen wir gleichgeschlechtliche Verantwortungsgemeinschaften aufwerten, ohne dabei die Ehe abzuwerten. Es freut uns dabei besonders, daß die Evangelische Kirche Deutschlands unseren Gesetzentwurf gelobt hat.
Noch ein Wort zum Verfahren. Der überarbeitete Gesetzentwurf wurde den Fraktionen erst kurz vor den parlamentarischen Beratungen und damit unmittelbar vor der Abstimmung im Bundestag zur Kenntnis gegeben. Täglich gibt es neue Änderungsanträge und Begründungen. Bei dem Umfang des Gesetzentwurfs ist eine genaue Prüfung durch die Fraktionen vor der Abstimmung nicht möglich.
Die kurzfristige Aufsplittung des Gesetzentwurfs in einen zustimmungspflichtigen und einen zustimmungsfreien Teil macht deutlich, welche Unsicherheiten im rot-grünen Lager herrschen.
Das Verfahren erweckt nicht den Anschein, als sei man wirklich selbst von der Richtigkeit des eigenen Vorgehens überzeugt. Die Aufsplittung des Gesetzentwurfs macht keinen Sinn. Der eine Teil ist unbedeutend ohne den anderen. Sollte nur der zustimmungsfreie Teil des Gesetzes umgesetzt werden, so bliebe das Rechtsinstitut weitgehend ohne konkrete Rechtsfolgen. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses scheint unausweichlich. Warum wollen Sie von Rot-Grün eigentlich immer erst vor die Wand laufen, wie beim Staatsangehörigkeitsrecht, wenn es doch schließlich gute und akzeptable Lösungen gibt, wie die von der F.D.P. vorgeschlagene?
Die hohen Zustimmungswerte bei Umfragen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden wir nur dann bewahren, wenn wir Ehe und Familie respektieren und fördern. Wir dürfen ihren verfassungsrechtlichen Status nicht beeinträchtigen und müssen uns gleichzeitig um die anderen gesellschaftlichen Verantwortungsgemeinschaften kümmern.
Die Aufgabe ist klar beschrieben und dieser Aufgabe werden Sie von SPD und Grünen nicht gerecht. Sie verlieren das Maß und damit das Ziel aus den Augen.
 
Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst 10.11.2000/12.10 Uhr
Dr. Guido Westerwelle (F.D.P.): Frau Präsidentin! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will vorab eine Bemerkung machen, die mir persönlich sehr wichtig ist. Ich habe in den früheren Lesungen dieser Debatte mehrfach zu diesem Thema gesprochen. Es ist allgemein bekannt, dass - bei allem Respekt vor der sonstigen Arbeit des Herrn Kollegen Geis - wir in diesem Fall gegenteilige Auffassungen vertreten. Es ist mir wichtig, das zu sagen. Ich kann keinen Werteverlust darin erkennen, wenn Menschen gleichen Geschlechts füreinander Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen. Das ist ein Wertegewinn.
(Beifall bei der F.D.P. und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Deswegen will ich hier ausdrücklich erklären - Sie werden verstehen, dass ich das tue -, dass ich das Anliegen, eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in unserer Realität, in unserer Gesellschaft, in unserem Recht zu beseitigen, teile. Aber, Frau Minister, Sie haben mit keinem Ton beispielsweise auf die großen Komplikationen hingewiesen, die jetzt durch die Aufspaltung des Gesetzentwurfes entstehen werden. Wir werden erleben, dass der zustimmungspflichtige Teil dieses Gesetzes im Bundesrat keine Mehrheit bekommt, denn wenn der Verfassungsminister sagt, das Gesetz sei nicht verfassungsmäßig, dann wird der Bundesrat natürlich nicht zustimmen. Man wird dann auch kaum eine andere Argumentation hören können. Das bedeutet: der zustimmungsfreie Teil, der heute beschlossen wird, wird Gesetz. Darin steht zum Beispiel, dass nach einer Trennung eine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung besteht. Der zustimmungspflichtige Teil wird nicht Gesetz. Darin steht zum Beispiel, dass Aufwendungen zum Unterhalt wie bei jeder heterosexuellen Beziehung steuerlich abzugsfähig sind und geltend gemacht werden können. Wenn diese Aufspaltung von Ihnen durchgezogen wird, dann werden Sie neue Pflichten für gleichgeschlechtliche Partnerschaften begründen. Sie werden aber nicht gleichzeitig neue Rechte schaffen. Das, was Sie hier auf den Weg gebracht haben, bedeutet eine klare Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
(Beifall bei der F.D.P. sowie den Abgeordneten der PDS)
Sie haben keinen Ton dazu gesagt, dass hinsichtlich des Standesamts für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gar nichts beschlossen werden wird; denn das steht im zustimmungspflichtigen Teil. Sie haben keinen Ton dazu gesagt, dass es Rechte im Bereich der Steuern nicht geben wird, Unterhaltsverpflichtungen dagegen schon. Sie haben keinen Ton dazu gesagt, wie Sie im Bundesrat eine Mehrheit organisieren wollen,
(Zuruf von der SPD: Baden-Württemberg!)
wenn der eigene Verfassungsminister öffentlich - und nicht nur heute in der Zeitung, sondern seit Wochen schon - erklärt, dieser Gesetzentwurf sei verfassungswidrig.
(Regina Schmidt-Zadel (SPD): Das ist ein Redebeitrag, Frau Präsidentin!)
Deswegen bitte ich um Verständnis dafür, dass ich - so sehr ich das Anliegen teile, das übrigens insbesondere von Ihnen, Frau Falk, in einer bemerkenswerten Rede geäußert worden ist - diesem Gesetzentwurf, den Sie vorlegen, nicht zustimmen werde.
(Beifall bei der F.D.P.)
Sie haben eine große Chance verpasst, hier im Hause einen Konsens über die Parteien hinweg herzustellen.
Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Herr Kollege Westerwelle, nur drei Minuten sind bei einer Kurzintervention gestattet.
Dr. Guido Westerwelle (F.D.P.): Letzter Satz, Frau Präsidentin. Es wäre möglich gewesen, in diesem Hause einen Konsens und zwar über alle Parteien hinweg zu organisieren. Das haben Sie nicht gewollt, weil einige von Ihnen einen Erfolg in der Koalition wollten. Ich bedauere das, weil es zulasten der Sache geht.
(Beifall bei der F.D.P. sowie bei den Abgeordneten der PDS)
 
Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst 10.11.2000, 10.40 Uhr
Jörg van Essen (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin in der Rede der Kollegin von Renesse mehrfach namentlich erwähnt worden. Ich denke, dass der Redebeitrag der Kollegin von Renesse leider genau das Klima gezeigt hat, in dem wir verhandeln mussten. Wir hatten uns erhofft - ich stimme Ihnen in diesem Punkt nachdrücklich zu, Frau Kollegin von Renesse -, dass das, was in diesem Haus eigentlich vorhanden ist, nämlich die Möglichkeit, mit einer Mehrheit über Fraktionsgrenzen hinweg - SPD, Grüne, F.D.P. und PDS - zu einer Regelung zu kommen, die breit trägt, von der Koalition durch die Art des Verfahrens konterkariert worden ist.
Ihre Rede heute Morgen hat deutlich gemacht, warum das so ist. Es ist unter anderem deshalb so, weil die Behauptung, die Sie aufgestellt haben, ich hätte den Antrag gestellt, nicht mehr zu debattieren, völlig falsch ist. Sie wissen: Wir sind zu der Feststellung gekommen, dass es offensichtlich bei Ihnen keine Bereitschaft gab, auf irgendwelche Vorstellungen der Opposition einzugehen.
Joachim Stünker (SPD): Stimmt doch gar nicht!
Kollegin Schenk von der PDS nickt gerade. Das macht deutlich, dass das nicht nur die Auffassung meiner Fraktion, sondern offensichtlich auch die der anderen
Oppositionsfraktionen ist, die ebenfalls etwas bewirken wollen.
Deshalb war es völlig klar, dass es überhaupt keinen Sinn machte, über jeden einzelnen Paragraphen abzustimmen; denn das hätte die Bereitschaft vorausgesetzt, sich darüber zu unterhalten. Diese war nicht vorhanden. In diesem Fall war es klar, die Linien abzustecken, nämlich über die Gesetzentwürfe, die zur Abstimmung standen, tatsächlich sofort abzustimmen. Das haben wir getan. Es war völlig klar, wie diese Abstimmung ausfallen würde: Sie hatten für Ihren Antrag die Mehrheit; wir, die F.D.P.-Fraktion, haben für einen eigenständigen Weg gekämpft, nämlich nur das zu regeln, was vom Staat zu regeln ist, und im Übrigen den Beteiligten ihre Freiheit zu lassen, was eine typisch liberale Lösung ist. Auch die PDS hat ihre Meinung zu den Gesetzentwürfen vorgetragen. Von daher ist überhaupt nichts zu beanstanden. Im Übrigen ist auch nichts bei der ausländerrechtlichen Regelung zu beanstanden.
Dr. Wolfgang Gerhardt (F.D.P.): Genau so ist es!
Insbesondere der Kollege Braun, den Sie angesprochen haben, hat sich dafür eingesetzt, dass wir in unserem Gesetzentwurf hierzu eine vernünftige Regelung finden. Eine solche haben wir gefunden. Alle, die sich ein bisschen in Geschichte auskennen, wissen, dass es gerade die F.D.P. war, die auch schon in der alten Koalition dafür gesorgt hat, dass eine Regelung gefunden wurde, die binationalen Paaren in vielen Fällen geholfen hat. Dahinter gehen wir nicht zurück, sondern -ganz im Gegenteil - wir wollen eine Absicherung auch der binationalen Paare. Diese ist in unserem Gesetzentwurf vorgesehen.
Sie sehen, wir die F.D.P. bemühen uns weiter um eine sachliche Debatte. Ihr Beitrag, liebe Frau Kollegin von Renesse, hat dazu leider nicht beigetragen.
(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)
 
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