- 63. LUST, Dezember00/Januar01
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- Das spezielle Ehe-Sondergesetz
für Lesben und Schwule ist da!
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- (im Anschluss an diesem Text findet
Ihr noch Kommentare zum Thema von Christina Schenk, Guido Westerwelle
und Wolfgang Gerhard)
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- Nun ist es da, das von LSVD (und seine teilweise
in Personalunion auftretenden Verbündeten oder Unterorganisationen
Gay Manager und die Bundesarbeitsgemeinschaft schwuler und lesbischer
Paare) gegen alle Bedenken aus der Lesben- und Schwulenszene
erst bei den Grünen durchgesetzte Gesetz, dann bei der SPD.
Bei den diesjährigen CSDs wars zu bemerken. Wer nicht euphorisch
für das Gesetz eintrat, wer keine vorbereiteten Postkarten
an die Justizministerin absandte, wer vielleicht seine Bedenken
äußerte, fand sich einer Ecke wieder, als sei er ein
Agent des Bischof Dyba, der mit seiner Anmerkung die Szene zum
Kochen gebracht hatte, dass es darum ginge, Lustknaben aus dem
Ausland zu importieren.
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- Anfänglich versuchten noch um Emanzipation
bemühte Lesben und Schwule die Grünen aufzuklären,
dass sie auf einen Trick hereingefallen seien, dass dies gar
nicht der lesbischen und schwulen Emanzipation zuträglich
sei. Erst später begriff man, dass es den Grünen auch
gar nicht um die Emanzipation von Leben und Schwulen (mehr) ging,
die ihnen oftmals ohnehin nicht geheuer waren, sondern um Gleichstellung,
genauer: Intergration, noch genauer: Anpassung.
Die engagierte Bundestagsabgeordnete Christina Schenk, ehemals
vom Unabhängigen Farauenverband der DDR hat, als sie über
die offene Liste der Ost-Grünen in den Bundestag eingezogen
war, immer wieder darauf hingewiesen, dass eine solche Forderung
falsch sei. Entweder es gehe um die komplette Gleichstellung
oder es gehe um ein neues Rechtsinstitut für das Zusammenleben,
das eine Alternative zur Ehe darstelle, für die unterschiedlichesten
Formen des Zusammenlebens offen. (Nun, Parteiunabhängige
ist sie auf der offenen Liste der PDS im Bundestag und vertritt
dort die Interessen der Lesben und Schwulen.)
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- Auf diesen Weg ist Frankreich und dort gibt
es auch recht viele Eintragungen in dieses Rechtsinstitut. Und
wer es besonders feierlich will, in Frankreich, der hat ja alle
Möglichkeiten, mit Schleier usw. im FereundInnenkreis zu
feiern, man kann sich Blechdosen ans Auto binden und ansonsten
machen, was man will.
Ganz bersonders seltsam verhält sich die F.D.P., die nun
aus ihrer Schublade einen Gesetzesentwurf hervorzieht, den sie
als Regierungspartei nie durchzusetzen versuchte, um ihn ausgerechnet
dann ausch der lesbisch-schwulen Öffentlichkeit zu präsentieren,
wenn es um die Abstimmung des Regierungsentwurfes geht. Damit
kann man gegen die Homo-Ehe sein ohne in der Öffentlichkeit
gegen die Homo-Ehe sein zu müssen. Und wie wird dieses Sondergesetz
für Lesben und Schwule der FDP, das noch weniger regelt
als das LSVD-Gesetz begründet?
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- Nicht etwa, dass es um mehr Emanzipation
gehe, sondern dass es sonst nicht als länderkammerzustimmungsfreies
Gesetz durchgehe, weil die CDU/FDP-Koalitionen in der Länderkammer
nicht zustimmen würden. Also steht sich die FDP da selbst
im Wege? Sie macht ein abgespecktes Gesetz, weil sie sonst selbst
nicht zustimmen würde? Was ist das für eine Begründung?
Und der Koalitionspartner der FDP, die immer öfter rechtskonservativ
argumentierende Union hat gar Verfassungsklage angekündigt.
Auch davor will uns der F.D.P-Entwurf beschützen.
Verkauft wird das Nichtregeln einer ganze Menge Fragen als Selbsdtbestimmungsfreiheit
für Lesben und Schwule. Hätten denn die Heten nicht
auch eine Solche Freiheit nötig? Geht es bei der Ehe also
gegen Selbstbestimmung?
Was demnächst erlaubt sein wird und was nicht (im Vergleich
zur Ehe) ist gar nicht so einfach herauszufinden, und deshalb
haben wir uns in die Homepage des LSVD begeben.
Der LSVD erklärt auf seiner Hompage, was nun aus seiner
Sicht los ist und was Ihr machen sollt:
- Aktueller Stand: Der Bundestag hat
am 10. November 2000 das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
und das Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz verabschiedet
(LPartGErgG).
Das LPartG ist nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat hätte
zwar gegen das Gesetz Einspruch einlegen können. Dafür
gab es aber im Bundesrat am 01. Dezember 2000 keine Mehrheit.
Die Mehrheit des Bundesrates war auch nicht bereit, den Vermittlungsausschuss
anzurufen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren für das
LPartG beendet. Das Gesetz braucht jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt
verkündet zu werden, was mit Sicherheit noch im Dezember
geschehen wird. Nach Artikel 5 des LPartG tritt das Gesetz am
ersten Tage des sechsten auf die Verkündung folgenden Monats
in Kraft, also voraussichtlich am 01. Juni 2001.
Bis dahin müssen die 16 Bundesländer noch Ausführungsgesetze
erlassen und darin u.a. festlegen, wo die Lebenspartnerschaft
abgeschlossen werden kann, ob auf dem Standesamt oder bei einer
anderen Urkundsperson bzw. Behörde (Einwohnermeldeamt?).
Die Lobbyarbeit muss sich deshalb jetzt auf die Länder konzentrieren.
Das LPartGErgG ist zustimmungspflichtig. Die Mehrheit des Bundesrates
war am 01. Dezember 2000 nicht bereit, dem Gesetz zuzustimmen.
Sie hat auch nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. Das könnte
jetzt noch der Bundestag. Ob die Koalition einen solchen Beschluss
des Bundestages herbeiführen wird, ist noch unklar.
Im Vermittlungsausschuss, der sich aus Mitgliedern des Bundestages
und des Bundesrates zusammensetzt, haben die Koalitionsfraktionen
die Mehrheit. Sie können deshalb dort gegen die Stimmen
der Opposition einen Vermittlungsvorschlag durchsetzen. Man spricht
dann von einem unechten Vermittlungsergebnis. Ein
solches unechtes Vermittlungsergebnis hat aber wenig Aussicht,
vom Bundesrat akzeptiert zu werden. Anders dagegen ein echtes
Vermittlungsergebnis, das auch von der Opposition mitgetragen
wird.
Das LPartG wird aber ganz unabhängig davon in Kraft treten,
ob es bei dem LPartGErgG zu einem Vermittlungsverfahren kommt
oder nicht.
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- Inhalt des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Das Gesetz regelt folgende Bereiche:
· Die Schaffung eines familienrechtlichen Instituts
der Eingetragenen Lebenspartnerschaft und die daran anschließenden
familienrechtlichen Regelungen:
· behördliche Eintragung der Lebenspartnerschaft
· Regelungen für den Fall der Trennung
· Namensrecht
· Regelungen zum Güterstand
· Unterhaltsverpflichtung
· Sorgerecht für Kinder in der Partnerschaft
· Angehörigenstatus und damit auch umfassende Zeugnisverweigerungs-
und Auskunftsrechte
Schaffung von Verwandtschaftsverhältnissen (Schwiegereltern,
Schwägerschaft).
Weitere wichtige Rechtsfolgen sind:
· Mietrecht (der überlebende Lebenspartner darf in
der Mietwohnung wohnen bleiben)
· gesetzliches Erbrecht wie Ehegatten mit der Folge, dass
sich die Pflichtteilsansprüche überlebender Eltern
entsprechend verringern
· Einbeziehung der Lebenspartner in die Kranken- und Pflegeversicherung
· Gesetzliche Unfallversicherung
· Bundeserziehungsgeldgesetz
· Arbeitsförderungsrecht
· Unterhaltssicherungsgesetz (für Lebenspartner von
Grundwehrdienstleistenden)
· Ausländerrecht (Nachzugsrecht für den ausländischen
Lebenspartner einschließlich Arbeitsgenehmigung)
Offen geblieben sind als Folge der Ablehnung der Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetzes
durch den Bundesrat:
· der formale Akt der Eintragung durch den Standesbeamten
(aber nicht die behördliche Eintragung als solche)
· Erbschaftssteuer
· Einkommenssteuer
· Grunderwerbssteuer
· Regelungen zum Öffentlichen Dienstrecht darunter
· Beamtenbesoldung
· Beihilfe
· eine Reihe von Ausbildungsverordnungen
· Bundesausbildungsförderungsgesetz.
· Konsulargesetz (Eintragung im Ausland)
· Bundessozialhilfegesetz
· Wohngeldgesetz
Der endgültige Text des Lebenspartnerschaftsgesetzes wird
erst mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt zur Verfügung
stehen. Man kann diesen Text zur Zeit nur aus der Beschlussvorlage
des Rechtsausschusses erschließen, über den der Bundestag
am 10. November 2000 abgestimmt hat.
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- Da die meisten Anfragen verständlicherweise
von binationalen gleichgeschlechtlichen Paaren kommen, hier noch
eine Übersicht:
Nicht zustimmungsbedürftig sind:
· Art. 3 § 1 Staatsangehörigkeitsgesetz
· Art. 3 § 47 Ausländergesetz
· Art. 3 § 100 Anwerbestoppverordnung
· Art. 3 § 101 Arbeitsgenehmigungsverordnung
Zustimmungsbedürftig sind (in Klammern die neuen Paragrafennummern
im LPartErgG):
· Art. 3 § 38 Asylbewerberleistungsgesetz (§
36 LPartGErgG)
· Art. 3 § 43 Verordnung zur Durchführung des
Ausländergesetz ((§ 41 LPartGErgG)
· Art. 3 § 44 Ausländergebührenverordnung
(§ 42 LPartGErgG)
· Ausländerdatenübermittlungsverordnung (§
43 LPartGErgG)
· Gesetz über das Ausländerzentralregister (§
44 LPartGErgG)
· Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über
das Ausländerzentralregister (§ 45 LPartGErgG)
· Art. 3 § 45 Aufenthaltsgesetz/EWG (§ 46 LPartGErgG)
· Art. 3 § 46 Freizügigkeitsverordnung/EG (§
47 LPartGErgG)
Bewertung und Perspektiven
Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist kein unbrauchbarer Torso,
sondern ein großer erster Erfolg:
Beim § 175 StGB hat es bis zum ersten Erfolg (Aufhebung
der Strafbarkeit einvernehmlicher homosexueller Handlungen 1968/1969)
fast hundert Jahre gedauert, beim Lebenspartnerschaftsgesetz
nur rund 12 Jahre. Wir (das sind Volker Beck, Günter Dworek
und ich) haben 1988 zum ersten Mal die Öffnung
der Ehe für Lesben und Schwule gefordert.
Natürlich werden wir für die uns jetzt abgesprochenen
Rechte weiter kämpfen und zwar mit politischen (Lobbyarbeit)
und rechtlichen Mitteln (Musterprozesse).
Auf politischer Ebene haben wir es in Zukunft insofern leichter,
als es dann nicht mehr um die grundsätzlich Frage geht,
ob es für gleichgeschlechtliche Paare ein familienrechtliches
Institut ähnlich der Ehe geben darf (Art. 6 Abs. 1 GG),
sondern nur noch um Ungleichbehandlungen in einzelnen Rechtsbereichen
(Art. 3 GG).
Auch bei den Musterprozessen haben wir es durch das
Lebenspartnerschaftsgesetz einfacher: Bisher wurde uns immer
der besondere Schutz von Ehe und Familie und die
Tatsache entgegengehalten, dass wir für unsere Partnerinnen
und Partner keinen Unterhalt zu zahlen brauchen.
In Zukunft wird es bei den (Muster-)Prozessen nur noch um die
Frage der willkürlichen Ungleichbehandlung gehen. Die Beihilfe
z.B., die die Beamten erhalten, ist ein Ausfluss des sogenannten
Alimentationsprinzips: Weil die Beamten ihre ganze Arbeitskraft
dem Staat zur Verfügung stellen, ist dieser verpflichtet,
für den standesgemäßen Unterhalt
der Beamten und derjenigen Angehörigen aufzukommen, für
die die Beamten unterhaltspflichtig sind. Nach dem neuen Gesetz
haben aber die Lebenspartner dieselben Unterhaltsverpflichtungen
wie Ehegatten. Deshalb ist die Verweigerung der Beihilfe für
Lebenspartner eine willkürliche Ungleichbehandlung. Ähnliches
gilt für den Familienzuschlag der Beamten, für das
Ehegattensplitting, die Erbschaftssteuer usw.
Die Musterprozesse lassen sich am einfachsten über Rechtsschutzversicherungen
finanzieren. Wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat und
daran denkt, sich vor Gericht gegen die Beschneidung seiner Rechte
zu wehren, sollte möglichst bald eine Rechtschutzversicherung
abschließen, damit die Wartefrist abgelaufen ist, wenn
es ernst wird. Falls er sich auch gegen die steuerliche Ungleichbehandlung
wehren will, muss er darauf achten, dass solche Rechtsstreitigkeiten
bei seiner Rechtsschutzversicherung nicht ausgeschlossen sind
bzw. er sollte seine Rechtschutzversicherung entsprechend erweitern.
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- Der Versicherungsmakler, mit dem der Lesben-
und Schwulenverband zusammenarbeitet, vermittelt entsprechende
Angebote, Noch ein letztes: Falls die Koalition gegen die Ablehnung
des Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsegesetz den Vermittlungsausschuss
anruft, sollten wir das durch entsprechende Lobbyarbeit in den
Ländern (Aktionen: Berlin sagt Ja usw.) begleiten. Außerdem
sind die Länder in den nächsten Monaten auch deshalb
wichtig, weil sie bis zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes
wahrscheinlich am 01.06.2001 Ausführungsgesetze erlassen
müssen. Hier bietet sich uns die Chance, durch entsprechende
Lobbyarbeit zu versuchen, dass in den Ausführungsgesetzen
der Länder z.B. das Standesamt und nicht etwa das Einwohnermeldeamt
als zuständige Behörde bestimmt wird. Außerdem
müssen wir versuchen, die Gewerkschaften dafür zu sensibilisieren,
dass sie bei künftigen Tarifverhandlungen die Gleichbehandlung
der Lebenspartnern mit Ehegatten durchsetzen.
Die Adressen der Ministerpräsidenten lauten:
Baden-Württemberg: Ministerpräsident Erwin Teufel,
Staatsministerium Baden-Württemberg, Richard-Wagner-Str.
15, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 2153-0 Fax: 0711 2153-340
Bayern: Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber, Bayerische
Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1 80539 München,
Tel.: 089/2165-0, Fax: 089/294044
Berlin: Regierende Bürgermeister von Berlin Eberhard Diepgen,
Senatskanzlei, Berliner Rathaus, 10173 Berlin, Tel.: 030/9026-0
Fax: 030/9026-2013
Brandenburg: Ministerpräsident Dr. Manfred Stolpe, Staatskanzlei,
Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam, Tel.: 0331/866-1250, FAX:
0331/866-1415, (Es handelt sich um die Telefon- und Faxnummer
des Referatsleiter Koordinierung der Presse- und Informationsarbeit
der Landesregierung)
Bremen: Bürgermeister Dr. Henning Scherf, Rathaus, 28195
Bremen, Tel. 0421/361-2204, Fax: 0421/361-4301
Hamburg: Erster Bürgermeister Ortwin Runde, Rathausmarkt
1, 20095 Hamburg, Tel. 040/42831-0, Fax: 040/42831-2555
Hessen: Ministerpräsident Roland Koch, Bierstadter Str.
2, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611/32-0, Fax: 0611/32-380001
Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsident Dr. Harald Ringsdorf,
Schloßstr. 2 - 4, 19048 Schwerin, Tel. 0385/588-1000, Fax:
0385/588-1006
Niedersachsen: Ministerpräsident Sigmar Gabriel, Planckstr.
2, 30169 Hannover, Tel. 0511/120-0, Fax 0511/120-6838
Nordrhein-Westfalen: Ministerpräsident Wolfgang Clement,
Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, Tel. 0211/837-01, Fax: 0211/837-1150
Rheinland-Pfalz: Ministerpräsident Kurt Beck, Staatskanzlei,
Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz, Tel. 06131/16-0, Fax: 06131/16-4669
Saarland: Ministerpräsident Peter Müller, Am Ludwigsplatz
14, 66117 Saarbrücken, Tel. 0681/501-00, Fax: 0681/501-1159
Sachsen: Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt H. Biedenkopf,
Archivstr. 1, 01095 Dresden, Tel. 0351/564-0, Fax: 0351/564-1199
Sachsen-Anhalt: Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner,
Domplatz 4, 39104 Magdeburg, Tel. 0391/567-01, Fax: 0391/567-6506
Schleswig-Holstein: Ministerpräsidentin Heide Simonis, Landeshaus,
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Tel. 0431/988-0, Fax:
0431/988-1960
Thüringen: Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel, Regierungsstr.
73, 99084 Erfurt, Tel. 0361/3792-801, Fax: 0361/3792-107
- Leider ist aus dem LSVD-Text auch nicht so
genau zu erkennen, was los ist, wenn nur der Bundestag, nicht
aber der Bundesrat dem Ergänzungsgesetz zustimmt.
Nach der Planung des LSVD könnte also das Gesetz kurz vor
den CSD-Terminen 01 Gültigkeit haben. Statt des trotzigen
frechen Auftretens, wird es da lauter Hochzeitspaare geben? Eine
schauderhafte Vorstellung. Doch wenn es ein Torso mit wenig Rechten
und vielen Pflichten ist, dann haben wir wirklich die Arschlochkarte
gezogen, wie man so schön sagt. Die CSU wird dem LSVD schon
helfen, dass viele Lesben und Schwulen das Ergebnis als Sieg
ansehen werden. Warten wirs ab. (js)
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- Pressemitteilung der PDS-Bundestagsfraktion
Christina Schenk, MdB
- Datum : 09.11.2000
Nr. : 2099
Thema : Justiz/Homosexuelle
- Sackgasse statt erster Schritt
Zur morgigen Abstimmung des Bundestages
zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft für Lesben und Schwule
erklärt die familien- sowie lesben- und schwulenpolitische
Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Christina Schenk:
Die PDS-Bundestagsfraktion wird dem Regierungsentwurf zur Eingetragenen
Lebenspartnerschaft mit großer Mehrheit nicht zu zustimmen.
Ich persönlich, als offen lesbisch lebende Abgeordnete,
werde ihn ablehnen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und seiner Splittung in zwei
Teile erweist Rot-Grün Lesben und Schwulen einen Bärendienst.
Zum ersten mal nach der Streichung des Paragraphen 175 wird es
wieder ein Sondergesetz nur für Lesben und Schwule geben.
Nicht hinnehmbar ist es insbesondere, dass Lesben und Schwulen
eine gleichberechtigte Elternschaft verwehrt bleibt. Sie erhalten
weder das Recht zur gemeinsamen Sorge noch zur Adoption und Insemination.
Was nach der zu erwartenden Ablehnung wesentlicher Rechtsbereiche
im Bundesrat übrig bleiben wird, ist ein Torso mit einem
extremen Mißverhältnis zwischen Rechten und Pflichten.
Die rechtliche Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen gegenüber
Heterosexuellen wird so festgeschrieben.
Die Vielfalt der Lebensweisen, die nicht nur von Homosexuellen,
sondern auch von einer zunehmenden Zahl von Heterosexuellen gelebt
wird, wird von Rot-Grün ignoriert. Alle diejenigen Homo-
und Heterosexuellen, die verantwortlich zusammenzuleben und sich
jedoch nicht in das Korsett der Ehe oder Eingetragenen Lebenspartnerschaft
pressen lassen wollen oder können, bleiben weiterhin rechtlos.
Die überfällige rechtlicheb Gleichstellung aller Lebensweisen
egal ob hetero- oder homosexuell ist in weite Ferne
gerückt.
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- Pressemitteilung der PDS-Bundestagsfraktion
Christina Schenk, MdB
- Datum : 08.11.2000
Nr. : 2093
Thema : Justiz/Homosexuelle
- Rot-Grün vergeigt Reform
- Zur heutigen Abstimmung der Gesetzesvorlagen
zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft erklärt die lesben-
und schwulenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion,
Christina Schenk:
Kraft eigener Mehrheit hat Rot-Grün heute im Rechtsausschuss
ihre Gesetzesvorlagen zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft für
Lesben und Schwule durchgezockt. Es ist politisch fatal, dass
Rot-Grün es seit Einbringung der Gesetzesvorlage in keiner
Weise für nötig gehalten hat, in einen wirklichen Beratungs-
und Abstimmungsprozeß mit allen Fraktionen zu treten. Statt
die Diskussion über Parteigrenzen zu suchen,haben SPD und
Grüne in autistischer Manier ihr Konzept durchgedrückt.
Dabei herrscht mittlerweile Einigkeit in allen Fraktionen des
Bundestages, dass es einen gesetzlichen Handlungsbedarf gibt,
um die rechtliche Diskriminierung lesbischer und schwuler Paare
zu beenden. Dem produktiven Streit über den richtigen Weg
ist Rot-Grün jedoch aus dem Weg gegangen.
Das Ergebnis ist verheerend. Nach der zu erwartenden Ablehnung
der zustimmungspflichtigen Teile des Gesetzentwurfes zur Eingetragenen
Lebenspartnerschaft im Bundesrat wird ein Torso übrigbleiben,
der lesbischen und schwulen Paaren weit mehr Pflichten als Rechte
zugesteht.
Vor diesem Rechtsinstitut kann man Lesben und Schwule nur warnen.
-
- GERHARDT: Es geht um Toleranz, nicht um
Gleichstellung
BERLIN. In der Debatte des Deutschen Bundestages
zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft erklärt der Vorsitzende
der F.D.P. -Bundestagsfraktion, Dr. Wolfgang GERHARDT:
Es hat lange gedauert, bis unsere Gesellschaft die Kraft hatte,
Menschen mit anderen Veranlagungen als andere nicht mehr zu diskriminieren.
Freiheit zu garantieren und die Rechte von Minderheiten zu schützen,
bleibt auch bei geschriebenen Verfassungen immer noch eine große
Aufgabe.
Jeder soll seinen individuellen Lebensentwurf auf der Grundlage
unserer freiheitlichen Verfassung verwirklichen können.
Dieser Satz geht uns leicht über die Lippen, wenn es um
Profile von Lebensentwürfen geht, die uns emotional so gegenüber
stehen. Aber welche Diskussionen haben wir nicht schon erlebt,
als es darum ging:
- dass das gesamte Sexualstrafrecht geschlechtsneutral formuliert
wurde, so dass strafrechtliche Diskriminierungen von Homosexuellen
damit endgültig ausgeschlossen sind.
- Die Aufhebung des § 175 StGB wäre ohne den Druck
der F.D.P. nicht möglich gewesen
- Mit dem NS-Aufhebungsgesetz sind auf unsere Intervention hin
auch die Urteile gegen Homosexuelle, die spezielles nationalsozialistisches
Unrecht enthalten, aufgehoben worden.
- Im Wohngesetzbuch haben wir verhindert, daß gleichgeschlechtliche
Lebensgemeinschaften in Probleme kommen.
- Neben unserem Gesetzentwurf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft
haben wir einen Gesetzentwurf zur Mietrechtsnachfolge für
den überlebenden Partner und
- einen Antrag zum Abbau von Diskriminierung in der Bundeswehr
vorgelegt.
Nun geht es um eine faire angemessene und würdige Form für
gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Eine Kopie der Ehe kann
nicht die Form sein, weder verfassungsrechtlich noch gesellschaftlich.
Anderes sollte man nicht
kopieren, eine eigene Form für Eigenes ist das Gebot der
Vernunft.
Das sieht unser Gesetzentwurf vor, er liegt seit fast 1 ½
Jahren dem Bundestag vor. Als erste Fraktion haben wir Liberale
einen eigenen Gesetzentwurf zur Schaffung einer Eingetragenen
Lebenspartnerschaft in den Bundestag eingebracht. Erst sehr viel
später sind die Koalitionsfraktionen unserem Beispiel gefolgt.
Gut gemeint ist aber nicht immer gut. Wir Freidemokraten bleiben
dabei: Unser Gesetzentwurf ist eindeutig der bessere.
Der rot-grüne Gesetzentwurf stellt die Eingetragene Partnerschaft
faktisch der Ehe gleich. Zumindest räumt er nicht ausreichend
verfassungsrechtliche Bedenken aus und setzt ein Risiko für
gerichtliche Überprüfungen. Dies wird insbesondere
dadurch deutlich, indem Rot-Grün die standesamtliche Zeremonie
zur Eheschließung ohne Änderungen auf die Eingetragene
Partnerschaft überträgt. Bei der Trennung ist dann
auch noch ein gerichtliches Verfahren notwendig.
Wenn ein Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare
geschaffen wird, das sich nicht wesentlich von der Ehe unterscheidet,
dann nützt es nichts, dieses Rechtsinstitut Eingetragene
Partnerschaft zu nennen, wenn damit faktisch die Ehe gemeint
ist. Nur unter anderem Namen würde damit die Ehe für
gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.
Scheitert ein solches Institut später vor dem Bundesverfassungsgericht,
ist eine Chance für lange Zeit vertan. Es wäre ein
unzumutbares Szenario, wenn bereits registrierte Partnerschaften
bei einer Nichtigkeitserklärung des rot-grünen Gesetzes
durch das Bundesverfassungsgericht nach einem Jahr rückwirkend
aufgelöst würden. Damit tut man niemandem einen Gefallen,
das sollten wir den betroffenen Partnerschaften ersparen.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf bestehende Verantwortungsgemeinschaften
stärken, ihnen Rechte gewähren und selbstverständlich
auch Pflichten auferlegen. Wir regeln aber nur das, was notwendig
ist. Der Staat muss nicht alles regeln. Dabei setzt die F.D.P.
- ihrer liberalen Grundüberzeugung folgend - grundsätzlich
auf den freien Willen der Partner und gibt ihnen größtmögliche
Gestaltungsfreiheit. Nur dort, wo der Staat gefragt ist, wird
die bisherige Gesetzgebung einem modernen, gesellschaftlich breit
akzeptierten Verständnis von gegenseitiger Verantwortung
der Partner angepasst.
In unserem Gesetzentwurf schlagen wir deshalb rechtliche Änderungen
nur überall dort vor, wo der Gesetzgeber zwingend gefordert
ist. Es geht uns dabei vor allem um den Abbau von Diskriminierungen
wie zum Beispiel im Erbrecht, Zeugnisverweigerungsrecht und Namensrecht.
Darüber hinaus geben wir den Partnern alle Freiheit der
individuellen vertraglichen Gestaltung ihrer Partnerschaft, wo
dies möglich ist. Die Trennung im Falle des Scheiterns erfolgt
vor dem Notar, nicht vor Gericht.
Während Rot-Grün wieder mal auf staatliche Reglementierung
setzt und mit ihrem Gesetzentwurf weit über 150 Gesetze
ändern will: Ich möchte Ihnen einmal vortragen was
da alles geändert werden soll:
- das Bundeskleingartengesetz,
- die Approbationsordnung für Apotheker,
- das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde,
- die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen
und Entbindungspfleger,
- die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen
und Diätassistenten,
- die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für·Masseure
und medizinische Bademeister
- und letztendlich auch das Schornsteinfegergesetz.
Inmitten von soviel Klein Klein verwundert es nicht
das Rot-Grün den Blick auf das wesentliche verloren hat.
Die F.D.P. hingegen geht einen neuen, einen modernen Weg. Als
Partei, die für mehr Freiheit für die Bürger vom
Staat eintritt, haben wir ein Modell vorgeschlagen, das dem Lebensgefühl
von jungen Menschen heutzutage eher gerecht wird. Wir werden
in dieser Ansicht auch unterstützt durch eine Studie der
Universität Bamberg, die vom Bundesjustizministerium in
Auftrag gegeben wurde.
Danach haben bei der Untersuchung 2/3 der Befragten angegeben,
sie befürworten eine gesetzliche Form, bei der das Paar
die Bereiche selbst wählt, für die es eine rechtliche
Absicherung wünscht.
Diese Kombination aus gesetzlicher Regelung und vertraglicher
Freiheit, die den verfassungsrechtlich besonderen Schutz von
Ehe und Familie respektiert, ist am besten geeignet, einen breiten
gesellschaftlichen Konsens herzustellen. Damit schafft er Rechtssicherheit
und Rechtsklarheit für alle Betroffenen. Mit unserem Vorschlag
wollen wir gleichgeschlechtliche Verantwortungsgemeinschaften
aufwerten, ohne dabei die Ehe abzuwerten. Es freut uns dabei
besonders, daß die Evangelische Kirche Deutschlands unseren
Gesetzentwurf gelobt hat.
Noch ein Wort zum Verfahren. Der überarbeitete Gesetzentwurf
wurde den Fraktionen erst kurz vor den parlamentarischen Beratungen
und damit unmittelbar vor der Abstimmung im Bundestag zur Kenntnis
gegeben. Täglich gibt es neue Änderungsanträge
und Begründungen. Bei dem Umfang des Gesetzentwurfs ist
eine genaue Prüfung durch die Fraktionen vor der Abstimmung
nicht möglich.
Die kurzfristige Aufsplittung des Gesetzentwurfs in einen zustimmungspflichtigen
und einen zustimmungsfreien Teil macht deutlich, welche Unsicherheiten
im rot-grünen Lager herrschen.
Das Verfahren erweckt nicht den Anschein, als sei man wirklich
selbst von der Richtigkeit des eigenen Vorgehens überzeugt.
Die Aufsplittung des Gesetzentwurfs macht keinen Sinn. Der eine
Teil ist unbedeutend ohne den anderen. Sollte nur der zustimmungsfreie
Teil des Gesetzes umgesetzt werden, so bliebe das Rechtsinstitut
weitgehend ohne konkrete Rechtsfolgen. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses
scheint unausweichlich. Warum wollen Sie von Rot-Grün eigentlich
immer erst vor die Wand laufen, wie beim Staatsangehörigkeitsrecht,
wenn es doch schließlich gute und akzeptable Lösungen
gibt, wie die von der F.D.P. vorgeschlagene?
Die hohen Zustimmungswerte bei Umfragen für gleichgeschlechtliche
Partnerschaften werden wir nur dann bewahren, wenn wir Ehe und
Familie respektieren und fördern. Wir dürfen ihren
verfassungsrechtlichen Status nicht beeinträchtigen und
müssen uns gleichzeitig um die anderen gesellschaftlichen
Verantwortungsgemeinschaften kümmern.
Die Aufgabe ist klar beschrieben und dieser Aufgabe werden Sie
von SPD und Grünen nicht gerecht. Sie verlieren das Maß
und damit das Ziel aus den Augen.
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- Deutscher Bundestag - Stenografischer
Dienst 10.11.2000/12.10 Uhr
- Dr. Guido Westerwelle (F.D.P.): Frau Präsidentin! Frau Minister! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich will vorab eine Bemerkung machen,
die mir persönlich sehr wichtig ist. Ich habe in den früheren
Lesungen dieser Debatte mehrfach zu diesem Thema gesprochen.
Es ist allgemein bekannt, dass - bei allem Respekt vor der sonstigen
Arbeit des Herrn Kollegen Geis - wir in diesem Fall gegenteilige
Auffassungen vertreten. Es ist mir wichtig, das zu sagen. Ich
kann keinen Werteverlust darin erkennen, wenn Menschen gleichen
Geschlechts füreinander Verantwortung in der Gesellschaft
übernehmen. Das ist ein Wertegewinn.
(Beifall bei der F.D.P. und der SPD sowie bei Abgeordneten
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Deswegen will ich hier ausdrücklich erklären - Sie
werden verstehen, dass ich das tue -, dass ich das Anliegen,
eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften
in unserer Realität, in unserer Gesellschaft, in unserem
Recht zu beseitigen, teile. Aber, Frau Minister, Sie haben mit
keinem Ton beispielsweise auf die großen Komplikationen
hingewiesen, die jetzt durch die Aufspaltung des Gesetzentwurfes
entstehen werden. Wir werden erleben, dass der zustimmungspflichtige
Teil dieses Gesetzes im Bundesrat keine Mehrheit bekommt, denn
wenn der Verfassungsminister sagt, das Gesetz sei nicht verfassungsmäßig,
dann wird der Bundesrat natürlich nicht zustimmen. Man wird
dann auch kaum eine andere Argumentation hören können.
Das bedeutet: der zustimmungsfreie Teil, der heute beschlossen
wird, wird Gesetz. Darin steht zum Beispiel, dass nach einer
Trennung eine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung besteht. Der
zustimmungspflichtige Teil wird nicht Gesetz. Darin steht zum
Beispiel, dass Aufwendungen zum Unterhalt wie bei jeder heterosexuellen
Beziehung steuerlich abzugsfähig sind und geltend gemacht
werden können. Wenn diese Aufspaltung von Ihnen durchgezogen
wird, dann werden Sie neue Pflichten für gleichgeschlechtliche
Partnerschaften begründen. Sie werden aber nicht gleichzeitig
neue Rechte schaffen. Das, was Sie hier auf den Weg gebracht
haben, bedeutet eine klare Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen
Partnerschaften.
(Beifall bei der F.D.P. sowie den Abgeordneten der PDS)
Sie haben keinen Ton dazu gesagt, dass hinsichtlich des Standesamts
für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gar nichts beschlossen
werden wird; denn das steht im zustimmungspflichtigen Teil. Sie
haben keinen Ton dazu gesagt, dass es Rechte im Bereich der Steuern
nicht geben wird, Unterhaltsverpflichtungen dagegen schon. Sie
haben keinen Ton dazu gesagt, wie Sie im Bundesrat eine Mehrheit
organisieren wollen,
- (Zuruf von der SPD: Baden-Württemberg!)
- wenn der eigene Verfassungsminister öffentlich
- und nicht nur heute in der Zeitung, sondern seit Wochen schon
- erklärt, dieser Gesetzentwurf sei verfassungswidrig.
- (Regina Schmidt-Zadel (SPD): Das ist ein
Redebeitrag, Frau Präsidentin!)
- Deswegen bitte ich um Verständnis dafür,
dass ich - so sehr ich das Anliegen teile, das übrigens
insbesondere von Ihnen, Frau Falk, in einer bemerkenswerten Rede
geäußert worden ist - diesem Gesetzentwurf, den Sie
vorlegen, nicht zustimmen werde.
(Beifall bei der F.D.P.)
Sie haben eine große Chance verpasst, hier im Hause einen
Konsens über die Parteien hinweg herzustellen.
- Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Herr Kollege Westerwelle, nur drei Minuten sind bei
einer Kurzintervention gestattet.
- Dr. Guido Westerwelle (F.D.P.): Letzter Satz, Frau Präsidentin. Es wäre
möglich gewesen, in diesem Hause einen Konsens und zwar
über alle Parteien hinweg zu organisieren. Das haben Sie
nicht gewollt, weil einige von Ihnen einen Erfolg in der Koalition
wollten. Ich bedauere das, weil es zulasten der Sache geht.
(Beifall bei der F.D.P. sowie bei den Abgeordneten der PDS)
-
- Deutscher Bundestag - Stenografischer
Dienst 10.11.2000, 10.40 Uhr
- Jörg van Essen (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin
in der Rede der Kollegin von Renesse mehrfach namentlich erwähnt
worden. Ich denke, dass der Redebeitrag der Kollegin von Renesse
leider genau das Klima gezeigt hat, in dem wir verhandeln mussten.
Wir hatten uns erhofft - ich stimme Ihnen in diesem Punkt nachdrücklich
zu, Frau Kollegin von Renesse -, dass das, was in diesem Haus
eigentlich vorhanden ist, nämlich die Möglichkeit,
mit einer Mehrheit über Fraktionsgrenzen hinweg - SPD, Grüne,
F.D.P. und PDS - zu einer Regelung zu kommen, die breit trägt,
von der Koalition durch die Art des Verfahrens konterkariert
worden ist.
Ihre Rede heute Morgen hat deutlich gemacht, warum das so ist.
Es ist unter anderem deshalb so, weil die Behauptung, die Sie
aufgestellt haben, ich hätte den Antrag gestellt, nicht
mehr zu debattieren, völlig falsch ist. Sie wissen: Wir
sind zu der Feststellung gekommen, dass es offensichtlich bei
Ihnen keine Bereitschaft gab, auf irgendwelche Vorstellungen
der Opposition einzugehen.
- Joachim Stünker (SPD): Stimmt doch
gar nicht!
- Kollegin Schenk von der PDS nickt gerade.
Das macht deutlich, dass das nicht nur die Auffassung meiner
Fraktion, sondern offensichtlich auch die der anderen
Oppositionsfraktionen ist, die ebenfalls etwas bewirken wollen.
Deshalb war es völlig klar, dass es überhaupt keinen
Sinn machte, über jeden einzelnen Paragraphen abzustimmen;
denn das hätte die Bereitschaft vorausgesetzt, sich darüber
zu unterhalten. Diese war nicht vorhanden. In diesem Fall war
es klar, die Linien abzustecken, nämlich über die Gesetzentwürfe,
die zur Abstimmung standen, tatsächlich sofort abzustimmen.
Das haben wir getan. Es war völlig klar, wie diese Abstimmung
ausfallen würde: Sie hatten für Ihren Antrag die Mehrheit;
wir, die F.D.P.-Fraktion, haben für einen eigenständigen
Weg gekämpft, nämlich nur das zu regeln, was vom Staat
zu regeln ist, und im Übrigen den Beteiligten ihre Freiheit
zu lassen, was eine typisch liberale Lösung ist. Auch die
PDS hat ihre Meinung zu den Gesetzentwürfen vorgetragen.
Von daher ist überhaupt nichts zu beanstanden. Im Übrigen
ist auch nichts bei der ausländerrechtlichen Regelung zu
beanstanden.
- Dr. Wolfgang Gerhardt (F.D.P.): Genau
so ist es!
- Insbesondere der Kollege Braun, den Sie angesprochen
haben, hat sich dafür eingesetzt, dass wir in unserem Gesetzentwurf
hierzu eine vernünftige Regelung finden. Eine solche haben
wir gefunden. Alle, die sich ein bisschen in Geschichte auskennen,
wissen, dass es gerade die F.D.P. war, die auch schon in der
alten Koalition dafür gesorgt hat, dass eine Regelung gefunden
wurde, die binationalen Paaren in vielen Fällen geholfen
hat. Dahinter gehen wir nicht zurück, sondern -ganz im Gegenteil
- wir wollen eine Absicherung auch der binationalen Paare. Diese
ist in unserem Gesetzentwurf vorgesehen.
Sie sehen, wir die F.D.P. bemühen uns weiter um eine sachliche
Debatte. Ihr Beitrag, liebe Frau Kollegin von Renesse, hat dazu
leider nicht beigetragen.
(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)
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