61. LUST, August/September 00
 
Homo-Ehe?
Volker Beck vom LSVD-Vorstand und rechtspolitischer Sprecher der BündnisGrünen ist mit seiner Integrations-Strategie, die unsere Lesben- und Schwulenszenen in zwei Lager gespalten hat wie kein Thema vorher, am Ziel: Schwule (und demnächst auch Lesben) dürfen bei der Bundeswehr Karriere machen. Lesben und Schwule dürfen (nach dem Willen des Gesetzentwurfes) der Ehe ähnliche Partnerschaften eingehen.
 
1. Zur Strategie
Der LSVD hat mit seiner Strategie der Integration von Lesben und Schwulen in die heterogenormte Gesellschaft große Verantwortung für die gesamte Lesben- und Schwulenszene übernommen, denn er ging durchaus rüde mit seinen KrititerInnen um. Diese GegnerInnen der LSVD-Strategie wollen kein eheähnliches Sondergesetz für Lesben und Schwule, sondern Gesetze zur Flankierung ihrer selbstgewählten PartnerInnenschaften, das auch den heterosexuellen Nichtehelichen offen stehen sollte. Außerdem strebten sie die schrittweise Entprivilegisierung der fossilen Struktur Ehe an. Steuerliche Vorteile sollte es z.B. nicht geben, weil man in einer bestimmten Beziehungsstruktur lebt, sondern weil Kinder zu versorgen sind.

Alle Folgen, sowohl in den gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen als auch in unserem Leben danach, die sich nun aus der Ehe-Strategie des LSVD ergeben, hat er zu verantworten.

Offensichtlich, glaubt man den Medien, wollte Schröder einer Auseinandersetzung um die Homoehe aus dem Wege gehen, die, ähnlich dem Staatsbürgerschaftsrecht, geeignet ist, konservative Emotionen zu mobilisieren. Die Konservativen brauchen derzeit emotionsgeladene Themen, um von den fehlenden Akten im Kanzleramt und ihren diversen Gesetzesbrüchen abzulenken.
Im Sommerloch gibt es nun ein neues Thema, an dem sich viele JournalistInnen trefflich delektieren können.
 
Zuerst einmal: der Gesetzentwurf in dieser Form ist bundesratszustimmungspflichtig. Frau Däubler-Gmelin hatte vorher einen Gesetzentwurf vorbereitet, der nicht durch den Bundesrat gemusst hätte. Unter dem Argument, dass dadurch nur die Pflichten der Ehe, nicht aber die Rechte gewonnen seien, lehnte der LSVD diesen Entwurf ab. Richtig ist tatsächlich, wie der ehemalige Bundesanwalt Bruns (LSVD) in seinem Schreiben vom 21.11.99 betonte, dass „der Preis für die Zustimmungsfreiheit wäre, dass alle für uns wesentlichen Fragen ausgeklammert werden müssten, so vor allem das Nachzugsrecht für binationale gleichgeschlechtliche Paare und die Gleichstellung bei Lohn und Gehalt, bei der Krankenversicherung und den Beihilfeansprüchen, bei den Versorgungsansprüchen, im Steuerrecht und im Erbschaftssteuerrecht“ ... (Siehe 56. LUST)

Den beiden AutorInnen des neuen Gesetzentwurfes (lt. SPIEGEL), Volker Beck (BüGrü) und Kerstin Müller (BüGrü), ging es in ihrem Entwurf um die Nähe zur Ehe. Denn immerhin werden nur Ehepatner mit einer ganzen Reihe von Gesetzen in ihren Beziehungsform unterstüzt, Partner in anderen Beziehungsstrukturen bekommen diese Selbstverständlichkeiten vorenthalten.

Und deshalb fühlen sich CDU, besonders CSU, und die Kirche, besonders Erzbischof Dyba, auf den Plan gerufen. Selbst in der Regierungskoalition ist dieser Entwurf umstritten. Innenminister Schily bezweifelt, dass dieses Gesetz verfassungskonform sei. Er bezweifelt auch, dass im Beamtenrecht daraus Ansprüche enstehen könnten, wie etwa Versorgungsansprüche der LebenspartnerInnen u.a. mehr. Man sehe, es geht ihm wohl um Geld. Und Volker Beck, die finanzielle Frage erkenend, wirbt bei den (CDU-)
 
MinisterpräsidentInnen um Bundesratszustimmung mit dem Argument, dass den Ländern Millionen an Sozialhilfe erspart würden, weil dann homosexuelle Lebensgemeinschaften zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet seien.

Doch rechnet man wohl dennoch mit dem Scheitern im Bundesrat. Da deshalb laut Spiegel 28/2000 von den Grünen nun in aller Eile ein Zweistufenmodell gezimmert werde, in dem die nichtzustimmungspflichtigen Teile zuerst vom Bundestag verabschiedet würden, haben es die CDU-Länder gar nicht mehr nötig, den anderen Teilen zuzustimmen. Der Spareffekt wäre dennoch erreicht.
 
2. Zur Gesetzeslage
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung,” heißt es im Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes. Wie sich eine Ehe oder eine Familie zusammensetzt, steht nicht im Grundgesetz, doch das Bundesverfassungsgesetz definiert: „Ehe ist auch für das Grundgesetz die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer grundsätzlich unauflöslichen Lebensgemeinschaft, und Familie ist die umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kinder ...” (BVerfGE 10, 59/66).

Das bedeutet aber nicht, wie es jetzt ist, dass nichteheliche Menschen oder Gemeinschaften deshalb juristisch benachteiligt werden müssen. Im Gegenteil stellt der gleiche Artikel im Absatz 5 fest: „Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.” Warum also heißt es nicht, „Den nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind durch die Gesetzgebung die gleichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu schaffen wie den eheähnlichen Gemeinschaften und der Ehe”?
 
Ist dies völlig ausgeschlossen? Immerhin hat sich der Standpunkt gegenüber den nichtehelichen Kindern auch geändert. Erst 1969 setzte sich (gegen den Protest der Kirche) die Erkenntnis durch, „dass die nichtehelichen Kinder die gleichen Chancen wie die ehelichen Kinder erhalten”. (Das Grundgesetz, Kommentar für die politische Bildung, Bonn 1990, S. 102) Freilich ist auch hier die Gleichstellung noch nicht ganz erreicht: „Es (das Kind) erhält zwar auch jetzt kein echtes Erbrecht gegenüber seinem Vater, doch wird ihm ein sog. Erbersatzanspruch zugestanden.” (a.a.O. S. 103). Also, es geht wieder Mal um das Geld. Warum kann es keine Anpassung auch für Menschen geben, die in nichtehelichen Beziehungen leben?

Da steckt die Kirche drin. Es gibt die entlarvende Äußerung des Chefs des Kirchenrechtlichen Institutes der EKG, Professor Kamphausen, gleichzeitig Präsident der Klosterkammer, der ein Rechtsinstitut für Lesben und Schwule ablehnte. Kamphausen äußerte schon 1989 in einer Talkshow, dass es keine Ehe für Lesben und Schwulen geben könne, dass er Verbeserungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften ablehne, dass vielleicht dadurch auch die Menschen von der Ehe überzeugt werden könnten.
 
Und der unlängst verstorbene Erzbischof Dyba schreibt im o.a. Spiegel, nachdem er den Fürsorgegedanken der Ehe für Mütter hervorhebt: „Von importierten Lustknaben zum Beispiel ist nicht die Rede, abgesehen davon, dass der Koppelung eines Zuzugs- und Bleiberechts an eine homosexuelle Liaison Erpressung Tür und Tor öffnet.” Lächerlich, denn das alles gibt es ja im heterosexuellen Bereich auch. Der Erzbischof beendet seine Ausführung in erhellender Deutlichkeit: „Kurzum: Die Verabschiedung dieses Gesetzes wäre eine Verabschiedung von der Schöpfungsordnung, eine Aushöhlung des Grundgesetzes und ein weiterer fataler Schritt in die Degeneration - im wörtlichsten Sinne des Wortes.” (a.a.O.)

Nun ist das, was der Erzbischof Schöpfungsordnung nennt, eine von vielen Interpretationsmöglichkeiten religiöser Schriften, die für solche Menschen vielleicht Gültigkeit haben könnten, die in privater Entscheidung an diese Organisation Kirchensteuer zahlen. Kirchenfürsten haben allerdings zu akzeptieren, dass es Menschen gibt, die, ebenfalls aus privaten Gründen, dieser Kirche nicht angehören. Das Grundgesetz schützt nämlich auch deren Religionsfreiheit, auch im wörtlichsten Sinne verstanden.

Es schützt auch die Würde des Menschen, und, vielleicht hat dies der Erzbischof noch nicht in Rechnung gestellt, auch homosexuelle Menschen haben Menschenwürde. Und da ist nicht nur das Zitat mit den Lustknaben ein deutliches Beispiel dafür, was die Institution Ehe im eigentlichen Sinne ist, nach der manche Menschen heute freiwillig streben: eine Zwangseinrichtung von Kirche und Staat, flankiert von vielen zuarbeitenden Bestimmungen und Gesetzen, und dazu gehört das Vorenthalten von ganz elementaren Rechten für andere, die man benötigt, wenn man überhaupt in irgendeiner Form zusammenleben möchte.
 
Zum angeblichen „Schutz der Ehe” wurden die Schwulen in Gefängnisse gesteckt. Es ist noch nicht so lange her, dass noch der Kuppeleiparagraph existierte. Man wurde bestraft, wenn man Unverheirateten ermöglichte, beispielsweise durch Überlassen eines Raumes, Geschlechtsverkehr zu haben. Dies traf tolerante Eltern besonders. Wer Sex haben wollte, musste eben heiraten.
 
3. Zur „Heiligen Ehe”
Große Aufregung an vielen Arbeitsplätzen. In der Frühstückspause werden die BILD-Schlagzeilen diskutiert. „Wenn die Schwulen das jetzt dürfen, dann brauch ja keiner mehr heiraten”, hörte Renate eine Kollegin sagen, nachdem diese sich in der BILD eine entsprechende Meinung gebildet hatte. Eine Arbeitskollegin von mir, sonst sehr moralisch, religiös und sonst recht familienliebend, fand eine Ehe für Lesben und Schwule auch nicht gut.

Ich möchte hier niemanden zu nahe treten, der/die Sex in monogamen Strukturen bevorzugt. Aber Sex außerhalb monogamer Strukturen gilt nach den anerzogenen Normen dieser Gesellschaft als unreiner Sex, unordentlicher Sex, niedriger Sex. Und Homosexualität gilt auch als niedriger Sex. Beziehungen und das Zeugen von Kindern werten Sex auf.
 
Die Produktion in der Arbeitswelt bedarf der Ergänzung der Reproduktion in der privaten Beziehung. Eine Unzahl von feministischen, soziologischen, sexualwissenschaftlichen Forschungen bringen die Unterdrückungsrolle der Frau mit den Reproduktionsaufgaben in der Gesellschaft in Zusammenhang. Das Reproduktionsinstitut dieser Gesellschaft ist die Familie und ihre Vorstufe, die Ehe. Hier wird nach dem Arbeitstag die Arbeitskraft wieder hergestellt und hier werden natürlich auch die Arbeitskräfte hergestellt.

Und so ergibt es sich, dass die Gesellschaft, ganz besonders die Kirche, die ansonsten vor jede sexuelle Lust die Hand (in Form von Schuldgefühlen) hält, dass diese „moralische Instanz“ ganz bestimmte Formen der Sexualität mit höheren Weihen versieht, dass sie die Schuld und Versündigung für diese Sexualität sogar aufhebt, nämlich für die eheliche Sexualität, die nicht nur erlaubt ist, die es sogar als ehelich Pflicht gibt, besonders für die Frau. Im Bewustsein der Bevölkerung wird Sexualität durch die Ehe geradezu geadelt. Und für die und den Geliebten wird die Familienarbeit mit den Scheißwindeln und mit dem Wischlappen erträglicher, während Arbeitnehmer sich ohne die lästigen Reproduktionsarbeiten für den nächsten Arbeitstag erholen können.

Das Modell der edlen Liebe und der edlen Sexualität ist aus der Sicht vieler Menschen, die man seit vielen Generationen vor allem Unreinen, der unreinen Sexualität und der Homosexualität mit Strafgesetzen und Diskriminierung der Menschen „schützte”, das Modell der edlen Reproduktions-Sexualität ist bedroht, wenn eine Sexualitätsform ihr gleichgestellt wird, die nicht der Reproduktion, sondern alleine der Lust dient.
 
Die Raserei, in die all die „anständigen” Menschen geraten, wenn lesbische und schwule Lust auf die gleiche Stufe gestellt zu werden droht wie ihre geadelten Entbehrungen, diese Raserei wird das gesellschftliche Backlash noch verstärken.

Diese „Heilige Ehe”, die geadelte Sexualität, die mit dem Leid und auch dem Tod von Lesben und Schwulen bezahlt wurde, diese höhere Weihe für Lust wurde den Lesben und Schwulen vorenthalten, und das empfinden eine Reihe von Lesben und Schwulen als Mangel. Das kann ich nicht nachvollziehen. Was ich genieße und entbehre bedarf nicht irgendwelcher Weihen oder Heiligsprechungen von Leuten, die sich anmaßen, menschliche Lust in gute und schlechte zu sortieren. Aber dabei spreche ich nur für mich.

Wenn ich mich dafür entscheide, eine längere Zeit mit einem anderen Menschen zusammenzuleben, dann nicht deshalb, weil mir irgendjemand anderes dies nun erlaubt oder weil dies was Höheres wäre, sondern weil es mir nun mal gefällt, statt zu dritt oder alleine nun eben auch mal zu zweit zu leben. Und meiner Meinung nach stehen mir die Selbstverständlichkeiten auch beispielsweise für eine Dreiebeziehung oder einer Kommune (im 68er Sinne) zu, die man der Ehe zugesteht, nämlich dass ich mit den Menschen meiner Wahl zusammenleben darf, dass ich im Krankheitsfalle Partner auf der Intensivstation besuchen darf, dass gemeinsam Erwirtschaftetes im Todesfall nicht an ferne Verwandten gegeben wird, dass (m)ein(e) ausländische(r) Partner(in) hier mit mir zusammenleben darf, ohne ausgewiesen zu werden und vieles anderes mehr.

Ich verstehe, dass Lesben und Schwule diese Sachen endlich geregelt haben möchten. Ob dies aber über die Homo-Ehe, diese Ehe zweiter Klasse für Lesben und Schwule, besonders gut geregelt ist, bezweifel ich. Es ist aber andererseits auch zu billig, eine mögliche Reglungsform abzulehnen, ohne die Sorgen der in Beziehungen Lebenden ernstzunehmen und Gegenvorschläge zu machen. Emanzipation geht nur zugunsten des Willens von Menschen, nicht jedoch gegen den Willen der emanzipationsunwilligen Menschen. Den nächsten Schritt zum Abbau der fossilen Ehe müssen wir mit solchen Heten zusammengehen, die auch einen emanzipatorischen Schritt machen wollen.

Der LSVD hat sich nun mit seiner Strategie durchgesetzt. Auch die Menschen, die emanzipatorischere Vorstellungen über das Zussammenleben der Menschen haben, müssen und werden nun damit zu leben haben. Es ist keine Konjungtur für Emanzipation, bestenfalls für Integration und Anpassung.

Wenn Ihr nicht massenhaft etwas anderes wollt, werdet Ihr auch nichts anderes bekommen. (js)
 
Wir halten um die Hand der CDU an!
Der Sprecher des Bundesvorstandes und Vorsitzende des LSVD Saar, Patrick GW Müller, erklärt anlässlich der Einigung der rot-grünen Regierungskoalition über ein Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft für Lesben und Schwule:
“Mit Freude haben Lesben und Schwule die Botschaft der nun endgültig vorgelegten Entwürfe zur Eingetragenen Partnerschaft vernommen. Der LSVD Saar begrüßt die Einigung der rot-grünen Regierungskoalition ebenso. Doch in den Freudentaumel muß jetzt noch eine Prise Realität gestreut werden. Der Entwurf muß nun mal erst die parlamentarischen Hürden überwinden und dann eine Zustimmung des Bundesrates erreichen. Die bedeutet, dass die CDU geführten Länder bewegt werden müssen, hier ihren Segen zu geben. Dies scheint vor dem Hintergrund der bisherigen Äußerungen führender CDU/CSU-Personen eher fraglich. Bevor das erste lesbische oder schwule Paar das Trauzimmer betreten kann, muss noch eine Menge Überzeugungsarbeit geleistet werden.
Ein Vorreiter in der Sache ist hier der saarländische Ministerpräsident Peter Müller, der im Wahlkampf 1999 die Forderung des LSVD nach einer „Eingetragenen Partnerschaft” unterstützte. (Siehe www.jawort.de).
Wir fordern die saarländische Landesregierung auf, nun auch ein deutliches, offizielles Signal zu senden und die Zustimmung des Saarlandes im Bundesrat offen begründet zu propagieren. Die CDU Saar kann sich nun nicht weiter hinter dem Vorwand einer bundeseinheitlichen Regelung verstecken. Diese liegt nun vor und bedarf der Zustimmung. Knackpunkte, wie das Adoptionsrecht, welches immer wieder als Ablehnungsgrund angeführt wird, ist zu unserem großen Bedauern, nicht im Entwurf enthalten.
Wir halten um die Hand der CDU an!
Wir wollen das Jawort von der saarländischen Landesregierung im Bundesrat hören.
Die Diskriminierung von Lesben und Schwulen durch Recht und Gesetz soll endlich ein Ende haben.
Beim diesjährigen CSD in Saarbrücken ist der CDU Innenminister Klaus Meiser Schirmherr und wird sicher das Abstimmungsverhalten der Landesregierung erläutern.”
 
Am 24.07.00 sandte uns Patrik Müller als “Sprecher aller schwul-lesbischen Gruppen und Organisationen des Saarlandes” Fax und Mail mit der Kritik, dass Ministerpräsident Müller zwar meine, die Diskriminierung homosexueller Partnerschaften müsse beendet werden, dass er aber den vorliegenden Gestzentwurf ablehne. Vielleicht will man im Gegensatz zur Steuerreform hier Härte beweisen. (js)
 
PDS-Bundestagsfraktion
Christina Schenk, MdB
Datum : 23.06.2000
Nr. : 1685
Pressemitteilung
Kein Sondergesetz für Homosexuelle
Anlässlich des Christopher Street Days erklärt die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Christina Schenk: Die Forderung nach „Eingetragener Partnerschaft“ für lesbische und schwule Paare zementiert die Diskriminierung von Lesben und Schwulen statt sie zu beseitigen.
- Mit der „Eingetragenen Partnerschaft“ wird es erstmalig seit Abschaffung des §175 wieder ein Sondergesetz für Homosexuelle geben. Statt vollständiger Öffnung der Ehe wird ein gesondertes Rechtsinstitut geschaffen, das lesbischen und schwulen Paaren lediglich reduzierte Rechte zugesteht.
- Lesben und Schwulen, die sich nicht in das herkömmliche heterosexuell normierte Beziehungsmuster pressen lassen wollen, bleiben wichtige Bürgerrechte auch künftig vorenthalten.
Zeitgemäß sind gesetzliche Regelungen, die der von Homo- und von Heterosexuellen heute gelebten Vielfalt an Lebensweisen entsprechen. Angesagt ist die rechtliche Gleichstellung aller Lebensweisen statt der Rückgriff auf überlebte Rechtsinstitute. Gefordert ist der gleiche Zugang für alle Menschen zu den bisher an die Ehe gebundenen Bürgerrechten - unabhängig davon ob sie homo- oder heterosexuell sind und genauso unabhängig davon, ob sie allein, zu zweit, zu dritt oder zu mehreren leben. Erst dann gibt es eine wirkliche Wahlfreiheit der Lebensform.
 
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