- 61. LUST, August/September 00
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- Homo-Ehe?
Volker Beck vom LSVD-Vorstand und rechtspolitischer
Sprecher der BündnisGrünen ist mit seiner Integrations-Strategie,
die unsere Lesben- und Schwulenszenen in zwei Lager gespalten
hat wie kein Thema vorher, am Ziel: Schwule (und demnächst
auch Lesben) dürfen bei der Bundeswehr Karriere machen.
Lesben und Schwule dürfen (nach dem Willen des Gesetzentwurfes)
der Ehe ähnliche Partnerschaften eingehen.
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- 1. Zur Strategie
Der LSVD hat mit seiner Strategie der Integration von Lesben
und Schwulen in die heterogenormte Gesellschaft große Verantwortung
für die gesamte Lesben- und Schwulenszene übernommen,
denn er ging durchaus rüde mit seinen KrititerInnen um.
Diese GegnerInnen der LSVD-Strategie wollen kein eheähnliches
Sondergesetz für Lesben und Schwule, sondern Gesetze zur
Flankierung ihrer selbstgewählten PartnerInnenschaften,
das auch den heterosexuellen Nichtehelichen offen stehen sollte.
Außerdem strebten sie die schrittweise Entprivilegisierung
der fossilen Struktur Ehe an. Steuerliche Vorteile sollte es
z.B. nicht geben, weil man in einer bestimmten Beziehungsstruktur
lebt, sondern weil Kinder zu versorgen sind.
Alle Folgen, sowohl in den gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen
als auch in unserem Leben danach, die sich nun aus der Ehe-Strategie
des LSVD ergeben, hat er zu verantworten.
Offensichtlich, glaubt man den Medien, wollte Schröder einer
Auseinandersetzung um die Homoehe aus dem Wege gehen, die, ähnlich
dem Staatsbürgerschaftsrecht, geeignet ist, konservative
Emotionen zu mobilisieren. Die Konservativen brauchen derzeit
emotionsgeladene Themen, um von den fehlenden Akten im Kanzleramt
und ihren diversen Gesetzesbrüchen abzulenken.
Im Sommerloch gibt es nun ein neues Thema, an dem sich viele
JournalistInnen trefflich delektieren können.
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- Zuerst einmal: der Gesetzentwurf in dieser
Form ist bundesratszustimmungspflichtig. Frau Däubler-Gmelin
hatte vorher einen Gesetzentwurf vorbereitet, der nicht durch
den Bundesrat gemusst hätte. Unter dem Argument, dass dadurch
nur die Pflichten der Ehe, nicht aber die Rechte gewonnen seien,
lehnte der LSVD diesen Entwurf ab. Richtig ist tatsächlich,
wie der ehemalige Bundesanwalt Bruns (LSVD) in seinem Schreiben
vom 21.11.99 betonte, dass der Preis für die Zustimmungsfreiheit
wäre, dass alle für uns wesentlichen Fragen ausgeklammert
werden müssten, so vor allem das Nachzugsrecht für
binationale gleichgeschlechtliche Paare und die Gleichstellung
bei Lohn und Gehalt, bei der Krankenversicherung und den Beihilfeansprüchen,
bei den Versorgungsansprüchen, im Steuerrecht und im Erbschaftssteuerrecht
... (Siehe 56. LUST)
Den beiden AutorInnen des neuen Gesetzentwurfes (lt. SPIEGEL),
Volker Beck (BüGrü) und Kerstin Müller (BüGrü),
ging es in ihrem Entwurf um die Nähe zur Ehe. Denn immerhin
werden nur Ehepatner mit einer ganzen Reihe von Gesetzen in ihren
Beziehungsform unterstüzt, Partner in anderen Beziehungsstrukturen
bekommen diese Selbstverständlichkeiten vorenthalten.
Und deshalb fühlen sich CDU, besonders CSU, und die Kirche,
besonders Erzbischof Dyba, auf den Plan gerufen. Selbst in der
Regierungskoalition ist dieser Entwurf umstritten. Innenminister
Schily bezweifelt, dass dieses Gesetz verfassungskonform sei.
Er bezweifelt auch, dass im Beamtenrecht daraus Ansprüche
enstehen könnten, wie etwa Versorgungsansprüche der
LebenspartnerInnen u.a. mehr. Man sehe, es geht ihm wohl um Geld.
Und Volker Beck, die finanzielle Frage erkenend, wirbt bei den
(CDU-)
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- MinisterpräsidentInnen um Bundesratszustimmung
mit dem Argument, dass den Ländern Millionen an Sozialhilfe
erspart würden, weil dann homosexuelle Lebensgemeinschaften
zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet seien.
Doch rechnet man wohl dennoch mit dem Scheitern im Bundesrat.
Da deshalb laut Spiegel 28/2000 von den Grünen nun in aller
Eile ein Zweistufenmodell gezimmert werde, in dem die nichtzustimmungspflichtigen
Teile zuerst vom Bundestag verabschiedet würden, haben es
die CDU-Länder gar nicht mehr nötig, den anderen Teilen
zuzustimmen. Der Spareffekt wäre dennoch erreicht.
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- 2. Zur Gesetzeslage
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der
staatlichen Ordnung, heißt es im Artikel 6 Absatz
1 des Grundgesetzes. Wie sich eine Ehe oder eine Familie zusammensetzt,
steht nicht im Grundgesetz, doch das Bundesverfassungsgesetz
definiert: Ehe ist auch für das Grundgesetz die Vereinigung
eines Mannes und einer Frau zu einer grundsätzlich unauflöslichen
Lebensgemeinschaft, und Familie ist die umfassende Gemeinschaft
von Eltern und Kinder ... (BVerfGE 10, 59/66).
Das bedeutet aber nicht, wie es jetzt ist, dass nichteheliche
Menschen oder Gemeinschaften deshalb juristisch benachteiligt
werden müssen. Im Gegenteil stellt der gleiche Artikel im
Absatz 5 fest: Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung
die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische
Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen
wie den ehelichen Kindern. Warum also heißt es nicht,
Den nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind durch die
Gesetzgebung die gleichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
zu schaffen wie den eheähnlichen Gemeinschaften und der
Ehe?
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- Ist dies völlig ausgeschlossen? Immerhin
hat sich der Standpunkt gegenüber den nichtehelichen Kindern
auch geändert. Erst 1969 setzte sich (gegen den Protest
der Kirche) die Erkenntnis durch, dass die nichtehelichen
Kinder die gleichen Chancen wie die ehelichen Kinder erhalten.
(Das Grundgesetz, Kommentar für die politische Bildung,
Bonn 1990, S. 102) Freilich ist auch hier die Gleichstellung
noch nicht ganz erreicht: Es (das Kind) erhält zwar
auch jetzt kein echtes Erbrecht gegenüber seinem Vater,
doch wird ihm ein sog. Erbersatzanspruch zugestanden. (a.a.O.
S. 103). Also, es geht wieder Mal um das Geld. Warum kann es
keine Anpassung auch für Menschen geben, die in nichtehelichen
Beziehungen leben?
Da steckt die Kirche drin. Es gibt die entlarvende Äußerung
des Chefs des Kirchenrechtlichen Institutes der EKG, Professor
Kamphausen, gleichzeitig Präsident der Klosterkammer, der
ein Rechtsinstitut für Lesben und Schwule ablehnte. Kamphausen
äußerte schon 1989 in einer Talkshow, dass es keine
Ehe für Lesben und Schwulen geben könne, dass er Verbeserungen
für nichteheliche Lebensgemeinschaften ablehne, dass vielleicht
dadurch auch die Menschen von der Ehe überzeugt werden könnten.
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- Und der unlängst verstorbene Erzbischof
Dyba schreibt im o.a. Spiegel, nachdem er den Fürsorgegedanken
der Ehe für Mütter hervorhebt: Von importierten
Lustknaben zum Beispiel ist nicht die Rede, abgesehen davon,
dass der Koppelung eines Zuzugs- und Bleiberechts an eine homosexuelle
Liaison Erpressung Tür und Tor öffnet. Lächerlich,
denn das alles gibt es ja im heterosexuellen Bereich auch. Der
Erzbischof beendet seine Ausführung in erhellender Deutlichkeit:
Kurzum: Die Verabschiedung dieses Gesetzes wäre eine
Verabschiedung von der Schöpfungsordnung, eine Aushöhlung
des Grundgesetzes und ein weiterer fataler Schritt in die Degeneration
- im wörtlichsten Sinne des Wortes. (a.a.O.)
Nun ist das, was der Erzbischof Schöpfungsordnung nennt,
eine von vielen Interpretationsmöglichkeiten religiöser
Schriften, die für solche Menschen vielleicht Gültigkeit
haben könnten, die in privater Entscheidung an diese Organisation
Kirchensteuer zahlen. Kirchenfürsten haben allerdings zu
akzeptieren, dass es Menschen gibt, die, ebenfalls aus privaten
Gründen, dieser Kirche nicht angehören. Das Grundgesetz
schützt nämlich auch deren Religionsfreiheit, auch
im wörtlichsten Sinne verstanden.
Es schützt auch die Würde des Menschen, und, vielleicht
hat dies der Erzbischof noch nicht in Rechnung gestellt, auch
homosexuelle Menschen haben Menschenwürde. Und da ist nicht
nur das Zitat mit den Lustknaben ein deutliches Beispiel dafür,
was die Institution Ehe im eigentlichen Sinne ist, nach der manche
Menschen heute freiwillig streben: eine Zwangseinrichtung von
Kirche und Staat, flankiert von vielen zuarbeitenden Bestimmungen
und Gesetzen, und dazu gehört das Vorenthalten von ganz
elementaren Rechten für andere, die man benötigt, wenn
man überhaupt in irgendeiner Form zusammenleben möchte.
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- Zum angeblichen Schutz der Ehe
wurden die Schwulen in Gefängnisse gesteckt. Es ist noch
nicht so lange her, dass noch der Kuppeleiparagraph existierte.
Man wurde bestraft, wenn man Unverheirateten ermöglichte,
beispielsweise durch Überlassen eines Raumes, Geschlechtsverkehr
zu haben. Dies traf tolerante Eltern besonders. Wer Sex haben
wollte, musste eben heiraten.
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- 3. Zur Heiligen Ehe
Große Aufregung an vielen Arbeitsplätzen. In der Frühstückspause
werden die BILD-Schlagzeilen diskutiert. Wenn die Schwulen
das jetzt dürfen, dann brauch ja keiner mehr heiraten,
hörte Renate eine Kollegin sagen, nachdem diese sich in
der BILD eine entsprechende Meinung gebildet hatte. Eine Arbeitskollegin
von mir, sonst sehr moralisch, religiös und sonst recht
familienliebend, fand eine Ehe für Lesben und Schwule auch
nicht gut.
Ich möchte hier niemanden zu nahe treten, der/die Sex in
monogamen Strukturen bevorzugt. Aber Sex außerhalb monogamer
Strukturen gilt nach den anerzogenen Normen dieser Gesellschaft
als unreiner Sex, unordentlicher Sex, niedriger Sex. Und Homosexualität
gilt auch als niedriger Sex. Beziehungen und das Zeugen von Kindern
werten Sex auf.
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- Die Produktion in der Arbeitswelt bedarf
der Ergänzung der Reproduktion in der privaten Beziehung.
Eine Unzahl von feministischen, soziologischen, sexualwissenschaftlichen
Forschungen bringen die Unterdrückungsrolle der Frau mit
den Reproduktionsaufgaben in der Gesellschaft in Zusammenhang.
Das Reproduktionsinstitut dieser Gesellschaft ist die Familie
und ihre Vorstufe, die Ehe. Hier wird nach dem Arbeitstag die
Arbeitskraft wieder hergestellt und hier werden natürlich
auch die Arbeitskräfte hergestellt.
Und so ergibt es sich, dass die Gesellschaft, ganz besonders
die Kirche, die ansonsten vor jede sexuelle Lust die Hand (in
Form von Schuldgefühlen) hält, dass diese moralische
Instanz ganz bestimmte Formen der Sexualität mit höheren
Weihen versieht, dass sie die Schuld und Versündigung für
diese Sexualität sogar aufhebt, nämlich für die
eheliche Sexualität, die nicht nur erlaubt ist, die es sogar
als ehelich Pflicht gibt, besonders für die Frau. Im Bewustsein
der Bevölkerung wird Sexualität durch die Ehe geradezu
geadelt. Und für die und den Geliebten wird die Familienarbeit
mit den Scheißwindeln und mit dem Wischlappen erträglicher,
während Arbeitnehmer sich ohne die lästigen Reproduktionsarbeiten
für den nächsten Arbeitstag erholen können.
Das Modell der edlen Liebe und der edlen Sexualität ist
aus der Sicht vieler Menschen, die man seit vielen Generationen
vor allem Unreinen, der unreinen Sexualität und der Homosexualität
mit Strafgesetzen und Diskriminierung der Menschen schützte,
das Modell der edlen Reproduktions-Sexualität ist bedroht,
wenn eine Sexualitätsform ihr gleichgestellt wird, die nicht
der Reproduktion, sondern alleine der Lust dient.
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- Die Raserei, in die all die anständigen
Menschen geraten, wenn lesbische und schwule Lust auf die gleiche
Stufe gestellt zu werden droht wie ihre geadelten Entbehrungen,
diese Raserei wird das gesellschftliche Backlash noch verstärken.
Diese Heilige Ehe, die geadelte Sexualität,
die mit dem Leid und auch dem Tod von Lesben und Schwulen bezahlt
wurde, diese höhere Weihe für Lust wurde den Lesben
und Schwulen vorenthalten, und das empfinden eine Reihe von Lesben
und Schwulen als Mangel. Das kann ich nicht nachvollziehen. Was
ich genieße und entbehre bedarf nicht irgendwelcher Weihen
oder Heiligsprechungen von Leuten, die sich anmaßen, menschliche
Lust in gute und schlechte zu sortieren. Aber dabei spreche ich
nur für mich.
Wenn ich mich dafür entscheide, eine längere Zeit mit
einem anderen Menschen zusammenzuleben, dann nicht deshalb, weil
mir irgendjemand anderes dies nun erlaubt oder weil dies was
Höheres wäre, sondern weil es mir nun mal gefällt,
statt zu dritt oder alleine nun eben auch mal zu zweit zu leben.
Und meiner Meinung nach stehen mir die Selbstverständlichkeiten
auch beispielsweise für eine Dreiebeziehung oder einer Kommune
(im 68er Sinne) zu, die man der Ehe zugesteht, nämlich dass
ich mit den Menschen meiner Wahl zusammenleben darf, dass ich
im Krankheitsfalle Partner auf der Intensivstation besuchen darf,
dass gemeinsam Erwirtschaftetes im Todesfall nicht an ferne Verwandten
gegeben wird, dass (m)ein(e) ausländische(r) Partner(in)
hier mit mir zusammenleben darf, ohne ausgewiesen zu werden und
vieles anderes mehr.
Ich verstehe, dass Lesben und Schwule diese Sachen endlich geregelt
haben möchten. Ob dies aber über die Homo-Ehe, diese
Ehe zweiter Klasse für Lesben und Schwule, besonders gut
geregelt ist, bezweifel ich. Es ist aber andererseits auch zu
billig, eine mögliche Reglungsform abzulehnen, ohne die
Sorgen der in Beziehungen Lebenden ernstzunehmen und Gegenvorschläge
zu machen. Emanzipation geht nur zugunsten des Willens von Menschen,
nicht jedoch gegen den Willen der emanzipationsunwilligen Menschen.
Den nächsten Schritt zum Abbau der fossilen Ehe müssen
wir mit solchen Heten zusammengehen, die auch einen emanzipatorischen
Schritt machen wollen.
Der LSVD hat sich nun mit seiner Strategie durchgesetzt. Auch
die Menschen, die emanzipatorischere Vorstellungen über
das Zussammenleben der Menschen haben, müssen und werden
nun damit zu leben haben. Es ist keine Konjungtur für Emanzipation,
bestenfalls für Integration und Anpassung.
Wenn Ihr nicht massenhaft etwas anderes wollt, werdet Ihr auch
nichts anderes bekommen. (js)
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- Wir halten um die Hand der CDU an!
Der Sprecher des Bundesvorstandes
und Vorsitzende des LSVD Saar, Patrick GW Müller, erklärt
anlässlich der Einigung der rot-grünen Regierungskoalition
über ein Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft für
Lesben und Schwule:
Mit Freude haben Lesben und Schwule die Botschaft der nun
endgültig vorgelegten Entwürfe zur Eingetragenen Partnerschaft
vernommen. Der LSVD Saar begrüßt die Einigung der
rot-grünen Regierungskoalition ebenso. Doch in den Freudentaumel
muß jetzt noch eine Prise Realität gestreut werden.
Der Entwurf muß nun mal erst die parlamentarischen Hürden
überwinden und dann eine Zustimmung des Bundesrates erreichen.
Die bedeutet, dass die CDU geführten Länder bewegt
werden müssen, hier ihren Segen zu geben. Dies scheint vor
dem Hintergrund der bisherigen Äußerungen führender
CDU/CSU-Personen eher fraglich. Bevor das erste lesbische oder
schwule Paar das Trauzimmer betreten kann, muss noch eine Menge
Überzeugungsarbeit geleistet werden.
Ein Vorreiter in der Sache ist hier der saarländische Ministerpräsident
Peter Müller, der im Wahlkampf 1999 die Forderung des LSVD
nach einer Eingetragenen Partnerschaft unterstützte.
(Siehe www.jawort.de).
Wir fordern die saarländische Landesregierung auf, nun auch
ein deutliches, offizielles Signal zu senden und die Zustimmung
des Saarlandes im Bundesrat offen begründet zu propagieren.
Die CDU Saar kann sich nun nicht weiter hinter dem Vorwand einer
bundeseinheitlichen Regelung verstecken. Diese liegt nun vor
und bedarf der Zustimmung. Knackpunkte, wie das Adoptionsrecht,
welches immer wieder als Ablehnungsgrund angeführt wird,
ist zu unserem großen Bedauern, nicht im Entwurf enthalten.
Wir halten um die Hand der CDU an!
Wir wollen das Jawort von der saarländischen Landesregierung
im Bundesrat hören.
Die Diskriminierung von Lesben und Schwulen durch Recht und Gesetz
soll endlich ein Ende haben.
Beim diesjährigen CSD in Saarbrücken ist der CDU Innenminister
Klaus Meiser Schirmherr und wird sicher das Abstimmungsverhalten
der Landesregierung erläutern.
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- Am 24.07.00 sandte uns Patrik Müller
als Sprecher aller schwul-lesbischen Gruppen und Organisationen
des Saarlandes Fax und Mail mit der Kritik, dass Ministerpräsident
Müller zwar meine, die Diskriminierung homosexueller Partnerschaften
müsse beendet werden, dass er aber den vorliegenden Gestzentwurf
ablehne. Vielleicht will man im Gegensatz zur Steuerreform hier
Härte beweisen. (js)
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- PDS-Bundestagsfraktion
Christina Schenk, MdB
- Datum : 23.06.2000
Nr. : 1685
Pressemitteilung
- Kein Sondergesetz für Homosexuelle
Anlässlich des Christopher Street Days erklärt die
lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion,
Christina Schenk: Die Forderung nach Eingetragener Partnerschaft
für lesbische und schwule Paare zementiert die Diskriminierung
von Lesben und Schwulen statt sie zu beseitigen.
- Mit der Eingetragenen Partnerschaft wird es erstmalig
seit Abschaffung des §175 wieder ein Sondergesetz für
Homosexuelle geben. Statt vollständiger Öffnung der
Ehe wird ein gesondertes Rechtsinstitut geschaffen, das lesbischen
und schwulen Paaren lediglich reduzierte Rechte zugesteht.
- Lesben und Schwulen, die sich nicht in das herkömmliche
heterosexuell normierte Beziehungsmuster pressen lassen wollen,
bleiben wichtige Bürgerrechte auch künftig vorenthalten.
Zeitgemäß sind gesetzliche Regelungen, die der von
Homo- und von Heterosexuellen heute gelebten Vielfalt an Lebensweisen
entsprechen. Angesagt ist die rechtliche Gleichstellung aller
Lebensweisen statt der Rückgriff auf überlebte Rechtsinstitute.
Gefordert ist der gleiche Zugang für alle Menschen zu den
bisher an die Ehe gebundenen Bürgerrechten - unabhängig
davon ob sie homo- oder heterosexuell sind und genauso unabhängig
davon, ob sie allein, zu zweit, zu dritt oder zu mehreren leben.
Erst dann gibt es eine wirkliche Wahlfreiheit der Lebensform.
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