104. Print-Ausgabe, Herbst-LUST 2010
 
Regenbogenfamilie
Ob Regenbogenfamilien für die Kinder ein Glück oder ein Verhängnis sind, hat im wesentlichen damit zu tun, wie deren rechtliche Situation ist und wie das Umfeld auf diese Familien reagiert. Bakannt ist die ideologische Kritik, dass Kinder am besten bei Mama und Papa aufwachsen und nicht bei zwei Mütter oder zwei Väter.

Der 17. Runde Tisch der hessischen Lesben und Schwulengruppen fand am Freitag, 24.09. von 10 - 15,30 h in hessischen Sozialministerium statt.

Eingeladen waren als ReferentInnen Rechtsanwalt Dirk Siegfried aus Berlin, der über die rechtliche Situation von Regenbogenfamilien referierte und die Diplom-Soziologin Andrea Dürnberger, die ihre Studie bzw. deren Ergebnisse „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaf-ten“ des des Staatsinstituts für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb) im Auftrag des Bun-desinstituts der Justiz hier vorstellte.
 
Die rechtliche Situation
Es gibt nicht „die“ Regenbogenfamilie, sondern eine Vielfalt von Konstellationen. Es können zum Beispiel ein verpartnertes lesbisches oder Schwules Paar zusammenleben, von denen der (die) eine Parner(in) aus einer gescheiterten heterosexuellen Ehe kommt und ein Kind in die Partnerschaft mitbringt. Das gleiche gibt es sicher auch, ohne dass eine Verpartnerung stattfand.
In beiden Fällen könnte möglicherweise eine Stiefkindadoption versucht werden oder stattgefunden haben.

Bei solchen Kindern haben die anderen leiblichen Elternteile auch noch Anspruch auf das Kind und eine Stief-kindadoption ist nur möglich, wenn dieses Elternteil die Erlaubnis dazu gibt und auf seine Anrechte auf das Kind verzichtet.

Nehmen wir folgende Konstellation: es leben eine Lesben, ein Schwuler und sein nichtverpartnerter Partner zusammen. Wer nun immer das Kind mitbringt, ein Co-Elternteil hat keine Rechte gegenüber diesem Kind. In Falle der Trennung gibt es ein Umgangsrecht, wenn das Kind längre Zeit in „häuslicher Partnerschaft“ lebte (§1685 BGB).

Es kann auch eine Verbleibensanordnung getroffen werden (§1682 BGB), wenn z.B. der biologische Elternteil verstirbt, der das Sorgerecht hat und das verbleibende Elternteil noch existiert.

Gut ist, wenn die PartnerInnen ein Sorgerrechtstestament mit einer Vormundbestellung abgeschossen haben, und zwar handschriftlich (§ 1476 und 1477 BGB). Hier hilft in vielen Fällen auch die Stiefkindadoption mit Verpartnerung, ein Kind ist dann mit dem/der Lebenspart-nerIn verschwägert. Adoption in Partnerschaften nach § 9 des Lebenspartnerschaftsgesetz führt zum kleinen Sorgerecht und ist nahezu niemals relevant, weil es beträchtliche Nachteile gegenüber den heterosexuellen Paaren gibt.

Kostenfreie Mitversicherung, Waisengeld, dies alles wir im Gegensatz zu heterosexuellen Paaren verweigert und dies wird auch noch mit dem Kindeswohl begründet.

Wenn das Kind bewusst in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung geboren ist, gibt es in Deutschland besonderen Schwierigkeiten.

Bei heterosexuellen Ehen gibt es zum Beispiel die wahrheitswidrige Vater-schaftsanerkennung, die dann rechtlich verbindlich ist, falls der Vater das Kind noch nicht anerkannt hatte. Bei Stiefkindadoptionen muss das weichende Elternteil dies anerkennen, was oft nicht geschieht. Diese Anerkennung ist nicht erforderlich, wenn der Vater seine vaterpflichten gröblich verletzt hatte.

Die heterosexuelle Ehe ist nicht auf eine Stiefkindadoption angewiesen. Wenn der Vater nach § 1600/5 BGB mit einer Samenspende einverstanden war, verlieren beide das Recht, die Vaterschaft anzufechten. Lediglich das Kind kann dies später, beispielsweise um siech den reicheren Vater auszusuchen, da in Deutschland das Kind das Recht hat, den biologischen Vater kennenzulernen. Bei Samenspenden kann es hier zu Unterhaltsanspüchen gegenüber dem Arzt kommen.

In Israel, Groß Brittannien und Spanien ist dies anders, Die Partner sind automatisch die Eltern, es gibt kein Recht auf Auskunft gegenüber dem Samenspender. Die Samenspende ist in Deutschland daher unbedeutend geworden. Homosexuelle Paare haben daher bisweilen Kinder durch Adoption im Auslaned oder über eine Pflegschaft.

Bei einer Mehrelternschaft, wenn also ein schwuler Mann bei einem lesbischen Paar als samenspender auftritt, werden viele vereinbarungen im Vorfeld getroffen. Diese sind aber alle nichtig. es geht angeblich immer um das Kindeswohl. der Berliner Anwalt meinte: „Man kann manchmal nicht so dumm denken, wie die Leute vor Gericht argumentieren.“

Da diese Rechtslagen recht verworren sind, erhebe ich keinen Anspruch darauf, hier alles so aufgeschrieben zu haben, dass man sich darauf berufen kann.

Es gibt ein empfehlenswertes Buch: Regenbogenfamilien - alltäglich und doch anders, Beratungsführer für lesbische Mütter, schwule Väter und familienbezogenes Fachpersonal. Herausgeber: Familien- und Sozialverein des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) e.V., Postfach 103414, 50474 Köln. Oder man geht ins Internet: Projekt Regenbogenfamilien
www.family.lsvd.de.
 
Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften
2008 wurden über Telefon repräsentative Teile der Bevölkerung befragt, bei Mikrozensus. Es war also nicht eine Volkszählung wie 1987, auch Makrozensus 87 genannt. Die ermittelten Ergebnisse werden dann einfach auf die Bevölkerung hochgerechnet.

Aus dem Mikrozensus 2008 wurden die folgenden Daten ermittelt: In Deutschland gibt es und 69.600 gleichgeschlechtliche Paare mit gemeinsamen Haushalt. Das sind weniger als 0,3% der deutschen Haushalte. 27% von ihnen oder 18.700 leben in Eingetragener Lebenspartnerschaft (ELP).

Bei 5.000 homosexuellen Paaren wachsen 7.200 Kinder auf, was eine Familienquote von 7% ergibt, wenn man zusammenlebende Menschen dann erst als Familie definiert, wenn sie Kinder großziehen und wenn man unter den zusammenlebenden homosexuellen Menschen die auswählt, die zu zweit leben.

Auf diese statistischen Ungenauigkeiten habe ich während des Vortrages hingewiesen.
Zum Beispiel leben mein Lebenspartner und ich sowie meine lesbische Partnerin im gemeinsamen haushalt zusammen, ihre Freundin lebt außerhalb, und bei der Volkszählung wurden daraus ein heterosexueller Paar mit einem Untermieter.

Offensichtlich spielen solche Widersprüche heute keine große Rolle mehr, weil man beim Mikrozensus genauer vorgehe beziehungsweise genauer gefragt habe. Kinder wären bei uns nicht zu finden. Wir nennen übrigens unsere Form des Zusammenlebens „unsere Familie“, oder zur Abgrenzung „unsere Wahlfamilie“, und die Verwandten „unsere Herkunftsfamilie“.

Was die Kinder betrifft sind von 852 Kinder 17 Adoptivkinder, 49 Pflegekinder, 780 leibliche Kinder und 6 aus anderen Konstellationen. Bei den 780 leiblichen Kinder sind 357 aus einer aktuellen Beziehung und 423 nicht aus einer aktuellen Beziehung.

Von den 423 Kinder, die nicht aus einer aktuellen Beziehung stammen
sind 391 aus vorherigen heterosexuellen Beziehungen, und zwar aus ehelichen oder nichtehelichen Beziehungen. 21 Kinder entstanden außerhalb einer Beziehung und 11 stammen aus vorherigen homosexuellen Beziehungen.

Leibliche Kinder aus aktuellen Beziehungen, also aus homosexuellen Beziehungen, sind zu 82 % Insemi-nationskinder, Da gibt es ein breites Spektrum auf dem Weg zum Kind: Künstliche Befruchtung, „Bechermethode“ oder „Normalverfahren“. Der Anteil unbekannter Spender liegt bei 51%.

Anteil der Auslandsinsemination beträgt 19% (in der Regel anonym) und bei 34% ist der Vater im Geburtenbuch eingetragen.

Die Wahl des Spender durch die Frauen erfolgt nach folgenden Gesichtpunkten: Gerwünschter Kontakt, gewünschte Erziehungsbeteiligung, Genetik, Sympatie.

Die Kinder sind sich in der Regel ihrer Familiensituation bewusst. 32% der Kinder, die in der aktuellen Beziehung geboren wurden, waren sich zum Erhebungszeitpunkt der „besonderen“ Familiensituation bewusst. 61% akzeptieren die Situation ohne große Nachfrage.
Die Entscheidung der Paare, wer die leibliche Mutter wird, entsteht aus dem Wunsch nach leiblicher Elternschaft und Engagement und Gesundheit.

Die Partnerinnen der leiblichen Mutter übernehmen in aller Regel gleichwertige Erziehungsverantwortung. dokumentiert sich u.a. in hohem Wunsch nach Stiefkindadoption (rund 90% der Kinder sollen oder wurden bereits als Stiefkind adoptiert). Die Rolle der Väter/Samenspender variiert sehr stark: Unbekannt und Keine Kontakte; Kind-Beziehung, im Geburtenbuch eingetragen, Unterhaltsleistungen etc.

Die meisten Paare betrachten ihre Kinder als von beiden gewünschte gemeinsame Kinder. Begründung der Stiefkindadoption: Wunschkind (84%), Volles Sorgerecht für sozialen Elternteil (84%), Anerkennung als Familie (78%).

Verfahren: Meist wird kein Unterschied zu heterosexuellen Paaren wahrgenommen (64%), % berichten von besonderer Sorgfalt der Behörden, Berichte von Unerfahrenheit bei den Behörden, an Wartezeiten (auch seitens der Expert(inn)en).

Bei den Kinder die in einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, haben % der Kinder die Trennung vom anderen leiblichen Elternteil bewusst miterlebt. Davon wurden 38% eher und 30% sehr belastet. % dieser Kinder kommen mittlerweile gut oder sehr gut mit der Trennung zurecht. Die teilen sich zu gut der Hälfte das Sorgerecht. 75% der Kinder haben Kontakt zum externen Elternteil. wünschen und unterstützen den Kontakt. Dasgegen die Stiefkindadoption.

Nur 2,6% sind bereits adoptiert. Die leiblichen Eltern lehnen Stiefkindadoption meist ab (57%), 35% wünschen ein solches Verfahren. Die sozialen Eltern wünschen häufiger eine Stiefkindadoption (62%).

Begründung der Stiefkindadoption: Volles Sorgerecht für sozialen Elternteil, Anerkennung als Familie

Gründe gegen eine Stiefkindadoption: soll so bleiben (65%), Elternteil soll in Erziehung eingebunden bleiben (23%), Unterhaltsansprüche sollen bestehen bleiben (17%).
Fremdkindadoptionen: Sehr seltene Fälle (N = 17 Kinder in 15 Familien). In der Regel wurden die Kinder im Ausland angenommen, wegen der geringen Chancen in Deutschland (10 adoptionsbereite Elternpaare pro Kind)

Rechtlich sind diese Kinder nur mit einem Elternteil verbunden (gemeinsame Adoption oder nachträgliche Stiefkindadoption ist gesetzlich nicht möglich).

Die gleichgeschlechtliche Lebensweise ist beim Adoptionswunsch stets ein Thema, oftmals wird auf potenzielle Nachteile hingewiesen und nach Schutzstrategien gefragt. Es wird auch nach Bezugspersonen des anderen Geschlechts gefragt.

Pflegekinder: Dies ist eine seltene Familienkonstellation (49 Kinder in 39 Familien). Der Anteil von Männerfamilien ist deutlich höher. viele Kinder kennen ihre Eltern haben in unterschiedlichem Ausmaß auch Kontakt zu diesen. Die Kinder reagieren teils verunsichert, wenn sie von ihrer speziellen Situation erfahren, Teils sind sie aber auch stolz darauf, ausgewählt worden zu sein.

Wer übernimmt die kinderbezogenen Aufgaben? Leibliche und soziale Eltern übernehmen die Aufgaben der Kinderbetreuung und -erziehung überwiegend gemeinsam. hohe Grad an Partnerschaftlichkeit zeigt sich auch bei der Kleinkindbetreuung. ährend bei sehr kleinen Kindern der leibliche Elternteil noch stärker zuständig ist, ändert sich dies schnell.

Die Lebenssituation von Regenbo-genfamilien ist nahezu allen oder vielen Personen in den verschiedensten Lebensbereichen bekannt. Im engen Familienkreis (alle: 97%; viele: 1,3%). Im weiteren Familienkreis (alle: 89%; viele 8%). Im Arbeitsbereich (Erwerbsarbeit der Eltern) existiert eine etwas größere Verschwiegenheit. Die Arbeitskollegen wissen es (alle: 76%; viele 15%; wenige: 8%; niemand: 1,6%); Die Vorgesetzten wissen es (alle: 82%; viele: 7%; wenige; 7%; niemand: 4%) Auch das Umfeld des Kindes weiß Bescheid (Alle: 77%; viele: 17%; wenige: 6%; niemand: 0,9%). Daraus ergibt sich, dass die Kinder nicht unter dem Druck stehen, etwas verheimlichen zu müssen!

Findet Diskriminierung statt? Der Diskriminierungsbegriff wurde weit gefasst und reicht von Hänseleien und Ausgrenzungen bis hin zu Gewaltanwendungen. Die befragten (inn)en sehen eine mangelnde Akzeptanz von Regenbogenfamilien. Diskriminierung der Kinder aus Elternsicht: % schließen Diskriminierungen bei ihren Kindern aus. % der Eltern wissen von solchen Erfahrungen. 17% können solche Erfahrungen nicht ausschließen. Die Diskriminierungen geschehen Überwiegend durch Gleichaltrige (85%) in der Schule oder im Kindergarten.

Diskriminierungserfahrungen gehen mehrheitlich mit Belastungen einher. Die Eltern stärken ihre Kinder, indem sie Verhaltensregeln besprechen oder die Einrichtungen bewusst auswählen. Vwird ein offener Umgang mit der Familiensituation von den Eltern vorgelebt.

Also Diskriminierung erleben die Kinder Beschimpfungen (83,5 %), Kontaktbruch oder Gruppenausschluss (28,3 %), Gewaltdrohung (12,6 %), körperliche Gewalt (9,4 %) und Sonstiges (33,9 %).

Diskriminierung kann ein Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern in Regenbogenfamilien sein (insbesondere bei älteren Kindern). Die hohe Anzahl an familiären Übergängen kann ebenfalls ein Risikofaktor für die Entwicklung der Kinder sein (Trennung, häufig neue Partnerschaften). Gute Eltern-Kind-Beziehung in der Regenbogenfamilie sowie zum externen Elternteil, eine enge Bindung, starke Verbundenheit mit den Eltern und geringe emotionale Unsicherheit können mögliche Effekte moderieren oder nivellieren.

Benachteiligungen in der rechtlichen Situation werden von den Regen-bogenfamilien wahrgenommen. Speziell wird die finanzielle Situation genannt, (69%): steuerrechtlich (Ehegattensplitting und Kinderfreibetrag) und erbschaftssteuerlich (Freibeträge). Die rechtliche Benachteiligung wird genannt, (68%): % der eingetragenen Partnerschaften und 16% der nichteingetragenen Partnerschaften fordern explizit eine rechtliche Gleichstellung mit der Ehe. 39% sehen Bedarf bei der Änderung des Adoptionsrechts (Erleichterung der Stiefkindadop-tion, gemeinsame Volladoption).

Änderungsbedarf im Sorgerecht (34%), (gemeinsames Sorgerecht für beide Partner, Sorgerecht zu mehreren, volles Sorgerecht auch ohne Stiefkindadoption).
 
Aussprache
Aus dem Referat des Berliner Anwalts Dirk Siegfried kann man schließen, dass es konservative Kräfte an allen Stellen der Gesellschaft gibt, die sich bemühen, nach allen ihren Möglichkeiten uns immer wieder Millimeter um Millimeter zu schaden. Dieses Handeln ist in der Lage uns, die wir uns Schrittchen für Schrittchen seit vielen Jahren um Verbesserungen im Bereich der Gleichstellung bemühen, zu zermürben. Zermürbt sie das denn nicht? Und was haben sie eigentlich davon, wenn sie und das Leben schwer zu machen versuchen?

Aus dem Referat der Diplom-Soziologin Andrea Dürnberger ist zu entnehmen, dass die wissenschaftlichen Untersuchungen, nach dem Standart, der derzeit gültig ist, für uns sprechen, was auch nicht verwunderlich ist. Auf unserer Seite steht, dass wir einfach nur einigermaßen unbehelligt leben möchten, ohne der seltsamen Unterstellungen, die um uns herum ständig neu aufgebaut werden, warum auch immer.

So zeigen zum Beispiel die Untersuchungsergebnisse: Heterosexuelle Elternteile halten nach der Trennung häufiger bei gleichgeschlechtlichen Paaren mit ihren Kindern Kontakt als bei neuen heterosexuellen Beziehungen.

Solche und andere Ergebnisse, die für die Regenbogenfamilien sprechen werden offensichtlich bei Streitigkeiten von der Justiz und den GegnerInnen sowie von konservativen PolitikerInnen nicht anerkannt, einfach üpbergangen, weil dies nicht der konservativen Familienideologie entspricht. Dreist wird behauptet, dass diese Untersuchung nicht wissenschaftlich sei, denn sie sei von „interessierten Kreisen“ durchgeführt worden. Über solche Unverschämtheiten kann man sich nur zornig aufregen.

Wenn auch wissenschaftliche Untersuchungen als schlechter zu gelten haben als die religiös-konservative Indeologie, braucht man sich nicht zu wundern, warum die selben Kreise sich solche Mühe geben, dass ihre Deutungen als wahre Wahrheiten gelten. (js/rs)
 
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