- 104. Print-Ausgabe, Herbst-LUST 2010
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- Regenbogenfamilie
Ob Regenbogenfamilien für die Kinder ein Glück oder
ein Verhängnis sind, hat im wesentlichen damit zu tun, wie
deren rechtliche Situation ist und wie das Umfeld auf diese Familien
reagiert. Bakannt ist die ideologische Kritik, dass Kinder am
besten bei Mama und Papa aufwachsen und nicht bei zwei Mütter
oder zwei Väter.
Der 17. Runde Tisch der hessischen Lesben und Schwulengruppen
fand am Freitag, 24.09. von 10 - 15,30 h in hessischen Sozialministerium
statt.
Eingeladen waren als ReferentInnen Rechtsanwalt Dirk Siegfried
aus Berlin, der über die rechtliche Situation von Regenbogenfamilien
referierte und die Diplom-Soziologin Andrea Dürnberger,
die ihre Studie bzw. deren Ergebnisse Die Lebenssituation
von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaf-ten
des des Staatsinstituts für Familienforschung an der Universität
Bamberg (ifb) im Auftrag des Bun-desinstituts der Justiz hier
vorstellte.
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- Die rechtliche Situation
Es gibt nicht die Regenbogenfamilie, sondern eine
Vielfalt von Konstellationen. Es können zum Beispiel ein
verpartnertes lesbisches oder Schwules Paar zusammenleben, von
denen der (die) eine Parner(in) aus einer gescheiterten heterosexuellen
Ehe kommt und ein Kind in die Partnerschaft mitbringt. Das gleiche
gibt es sicher auch, ohne dass eine Verpartnerung stattfand.
In beiden Fällen könnte möglicherweise eine Stiefkindadoption
versucht werden oder stattgefunden haben.
Bei solchen Kindern haben die anderen leiblichen Elternteile
auch noch Anspruch auf das Kind und eine Stief-kindadoption ist
nur möglich, wenn dieses Elternteil die Erlaubnis dazu gibt
und auf seine Anrechte auf das Kind verzichtet.
Nehmen wir folgende Konstellation: es leben eine Lesben, ein
Schwuler und sein nichtverpartnerter Partner zusammen. Wer nun
immer das Kind mitbringt, ein Co-Elternteil hat keine Rechte
gegenüber diesem Kind. In Falle der Trennung gibt es ein
Umgangsrecht, wenn das Kind längre Zeit in häuslicher
Partnerschaft lebte (§1685 BGB).
Es kann auch eine Verbleibensanordnung getroffen werden (§1682
BGB), wenn z.B. der biologische Elternteil verstirbt, der das
Sorgerecht hat und das verbleibende Elternteil noch existiert.
Gut ist, wenn die PartnerInnen ein Sorgerrechtstestament mit
einer Vormundbestellung abgeschossen haben, und zwar handschriftlich
(§ 1476 und 1477 BGB). Hier hilft in vielen Fällen
auch die Stiefkindadoption mit Verpartnerung, ein Kind ist dann
mit dem/der Lebenspart-nerIn verschwägert. Adoption in Partnerschaften
nach § 9 des Lebenspartnerschaftsgesetz führt zum kleinen
Sorgerecht und ist nahezu niemals relevant, weil es beträchtliche
Nachteile gegenüber den heterosexuellen Paaren gibt.
Kostenfreie Mitversicherung, Waisengeld, dies alles wir im Gegensatz
zu heterosexuellen Paaren verweigert und dies wird auch noch
mit dem Kindeswohl begründet.
Wenn das Kind bewusst in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung
geboren ist, gibt es in Deutschland besonderen Schwierigkeiten.
Bei heterosexuellen Ehen gibt es zum Beispiel die wahrheitswidrige
Vater-schaftsanerkennung, die dann rechtlich verbindlich ist,
falls der Vater das Kind noch nicht anerkannt hatte. Bei Stiefkindadoptionen
muss das weichende Elternteil dies anerkennen, was oft nicht
geschieht. Diese Anerkennung ist nicht erforderlich, wenn der
Vater seine vaterpflichten gröblich verletzt hatte.
Die heterosexuelle Ehe ist nicht auf eine Stiefkindadoption angewiesen.
Wenn der Vater nach § 1600/5 BGB mit einer Samenspende einverstanden
war, verlieren beide das Recht, die Vaterschaft anzufechten.
Lediglich das Kind kann dies später, beispielsweise um siech
den reicheren Vater auszusuchen, da in Deutschland das Kind das
Recht hat, den biologischen Vater kennenzulernen. Bei Samenspenden
kann es hier zu Unterhaltsanspüchen gegenüber dem Arzt
kommen.
In Israel, Groß Brittannien und Spanien ist dies anders,
Die Partner sind automatisch die Eltern, es gibt kein Recht auf
Auskunft gegenüber dem Samenspender. Die Samenspende ist
in Deutschland daher unbedeutend geworden. Homosexuelle Paare
haben daher bisweilen Kinder durch Adoption im Auslaned oder
über eine Pflegschaft.
Bei einer Mehrelternschaft, wenn also ein schwuler Mann bei einem
lesbischen Paar als samenspender auftritt, werden viele vereinbarungen
im Vorfeld getroffen. Diese sind aber alle nichtig. es geht angeblich
immer um das Kindeswohl. der Berliner Anwalt meinte: Man
kann manchmal nicht so dumm denken, wie die Leute vor Gericht
argumentieren.
Da diese Rechtslagen recht verworren sind, erhebe ich keinen
Anspruch darauf, hier alles so aufgeschrieben zu haben, dass
man sich darauf berufen kann.
Es gibt ein empfehlenswertes Buch: Regenbogenfamilien - alltäglich
und doch anders, Beratungsführer für lesbische Mütter,
schwule Väter und familienbezogenes Fachpersonal. Herausgeber:
Familien- und Sozialverein des Lesben- und Schwulenverbandes
in Deutschland (LSVD) e.V., Postfach 103414, 50474 Köln.
Oder man geht ins Internet: Projekt Regenbogenfamilien
www.family.lsvd.de.
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- Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften
2008 wurden über Telefon repräsentative Teile der Bevölkerung
befragt, bei Mikrozensus. Es war also nicht eine Volkszählung
wie 1987, auch Makrozensus 87 genannt. Die ermittelten Ergebnisse
werden dann einfach auf die Bevölkerung hochgerechnet.
Aus dem Mikrozensus 2008 wurden die folgenden Daten ermittelt:
In Deutschland gibt es und 69.600 gleichgeschlechtliche Paare
mit gemeinsamen Haushalt. Das sind weniger als 0,3% der deutschen
Haushalte. 27% von ihnen oder 18.700 leben in Eingetragener Lebenspartnerschaft
(ELP).
Bei 5.000 homosexuellen Paaren wachsen 7.200 Kinder auf, was
eine Familienquote von 7% ergibt, wenn man zusammenlebende Menschen
dann erst als Familie definiert, wenn sie Kinder großziehen
und wenn man unter den zusammenlebenden homosexuellen Menschen
die auswählt, die zu zweit leben.
Auf diese statistischen Ungenauigkeiten habe ich während
des Vortrages hingewiesen.
Zum Beispiel leben mein Lebenspartner und ich sowie meine lesbische
Partnerin im gemeinsamen haushalt zusammen, ihre Freundin lebt
außerhalb, und bei der Volkszählung wurden daraus
ein heterosexueller Paar mit einem Untermieter.
Offensichtlich spielen solche Widersprüche heute keine große
Rolle mehr, weil man beim Mikrozensus genauer vorgehe beziehungsweise
genauer gefragt habe. Kinder wären bei uns nicht zu finden.
Wir nennen übrigens unsere Form des Zusammenlebens unsere
Familie, oder zur Abgrenzung unsere Wahlfamilie,
und die Verwandten unsere Herkunftsfamilie.
Was die Kinder betrifft sind von 852 Kinder 17 Adoptivkinder,
49 Pflegekinder, 780 leibliche Kinder und 6 aus anderen Konstellationen.
Bei den 780 leiblichen Kinder sind 357 aus einer aktuellen Beziehung
und 423 nicht aus einer aktuellen Beziehung.
Von den 423 Kinder, die nicht aus einer aktuellen Beziehung stammen
sind 391 aus vorherigen heterosexuellen Beziehungen, und zwar
aus ehelichen oder nichtehelichen Beziehungen. 21 Kinder entstanden
außerhalb einer Beziehung und 11 stammen aus vorherigen
homosexuellen Beziehungen.
Leibliche Kinder aus aktuellen Beziehungen, also aus homosexuellen
Beziehungen, sind zu 82 % Insemi-nationskinder, Da gibt es ein
breites Spektrum auf dem Weg zum Kind: Künstliche Befruchtung,
Bechermethode oder Normalverfahren. Der
Anteil unbekannter Spender liegt bei 51%.
Anteil der Auslandsinsemination beträgt 19% (in der Regel
anonym) und bei 34% ist der Vater im Geburtenbuch eingetragen.
Die Wahl des Spender durch die Frauen erfolgt nach folgenden
Gesichtpunkten: Gerwünschter Kontakt, gewünschte Erziehungsbeteiligung,
Genetik, Sympatie.
Die Kinder sind sich in der Regel ihrer Familiensituation bewusst.
32% der Kinder, die in der aktuellen Beziehung geboren wurden,
waren sich zum Erhebungszeitpunkt der besonderen
Familiensituation bewusst. 61% akzeptieren die Situation ohne
große Nachfrage.
Die Entscheidung der Paare, wer die leibliche Mutter wird, entsteht
aus dem Wunsch nach leiblicher Elternschaft und Engagement und
Gesundheit.
Die Partnerinnen der leiblichen Mutter übernehmen in aller
Regel gleichwertige Erziehungsverantwortung. dokumentiert sich
u.a. in hohem Wunsch nach Stiefkindadoption (rund 90% der Kinder
sollen oder wurden bereits als Stiefkind adoptiert). Die Rolle
der Väter/Samenspender variiert sehr stark: Unbekannt und
Keine Kontakte; Kind-Beziehung, im Geburtenbuch eingetragen,
Unterhaltsleistungen etc.
Die meisten Paare betrachten ihre Kinder als von beiden gewünschte
gemeinsame Kinder. Begründung der Stiefkindadoption: Wunschkind
(84%), Volles Sorgerecht für sozialen Elternteil (84%),
Anerkennung als Familie (78%).
Verfahren: Meist wird kein Unterschied zu heterosexuellen Paaren
wahrgenommen (64%), % berichten von besonderer Sorgfalt der Behörden,
Berichte von Unerfahrenheit bei den Behörden, an Wartezeiten
(auch seitens der Expert(inn)en).
Bei den Kinder die in einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft
geboren wurden, haben % der Kinder die Trennung vom anderen leiblichen
Elternteil bewusst miterlebt. Davon wurden 38% eher und 30% sehr
belastet. % dieser Kinder kommen mittlerweile gut oder sehr gut
mit der Trennung zurecht. Die teilen sich zu gut der Hälfte
das Sorgerecht. 75% der Kinder haben Kontakt zum externen Elternteil.
wünschen und unterstützen den Kontakt. Dasgegen die
Stiefkindadoption.
Nur 2,6% sind bereits adoptiert. Die leiblichen Eltern lehnen
Stiefkindadoption meist ab (57%), 35% wünschen ein solches
Verfahren. Die sozialen Eltern wünschen häufiger eine
Stiefkindadoption (62%).
Begründung der Stiefkindadoption: Volles Sorgerecht für
sozialen Elternteil, Anerkennung als Familie
Gründe gegen eine Stiefkindadoption: soll so bleiben (65%),
Elternteil soll in Erziehung eingebunden bleiben (23%), Unterhaltsansprüche
sollen bestehen bleiben (17%).
Fremdkindadoptionen: Sehr seltene Fälle (N = 17 Kinder in
15 Familien). In der Regel wurden die Kinder im Ausland angenommen,
wegen der geringen Chancen in Deutschland (10 adoptionsbereite
Elternpaare pro Kind)
Rechtlich sind diese Kinder nur mit einem Elternteil verbunden
(gemeinsame Adoption oder nachträgliche Stiefkindadoption
ist gesetzlich nicht möglich).
Die gleichgeschlechtliche Lebensweise ist beim Adoptionswunsch
stets ein Thema, oftmals wird auf potenzielle Nachteile hingewiesen
und nach Schutzstrategien gefragt. Es wird auch nach Bezugspersonen
des anderen Geschlechts gefragt.
Pflegekinder: Dies ist eine seltene Familienkonstellation (49
Kinder in 39 Familien). Der Anteil von Männerfamilien ist
deutlich höher. viele Kinder kennen ihre Eltern haben in
unterschiedlichem Ausmaß auch Kontakt zu diesen. Die Kinder
reagieren teils verunsichert, wenn sie von ihrer speziellen Situation
erfahren, Teils sind sie aber auch stolz darauf, ausgewählt
worden zu sein.
Wer übernimmt die kinderbezogenen Aufgaben? Leibliche und
soziale Eltern übernehmen die Aufgaben der Kinderbetreuung
und -erziehung überwiegend gemeinsam. hohe Grad an Partnerschaftlichkeit
zeigt sich auch bei der Kleinkindbetreuung. ährend bei sehr
kleinen Kindern der leibliche Elternteil noch stärker zuständig
ist, ändert sich dies schnell.
Die Lebenssituation von Regenbo-genfamilien ist nahezu allen
oder vielen Personen in den verschiedensten Lebensbereichen bekannt.
Im engen Familienkreis (alle: 97%; viele: 1,3%). Im weiteren
Familienkreis (alle: 89%; viele 8%). Im Arbeitsbereich (Erwerbsarbeit
der Eltern) existiert eine etwas größere Verschwiegenheit.
Die Arbeitskollegen wissen es (alle: 76%; viele 15%; wenige:
8%; niemand: 1,6%); Die Vorgesetzten wissen es (alle: 82%; viele:
7%; wenige; 7%; niemand: 4%) Auch das Umfeld des Kindes weiß
Bescheid (Alle: 77%; viele: 17%; wenige: 6%; niemand: 0,9%).
Daraus ergibt sich, dass die Kinder nicht unter dem Druck stehen,
etwas verheimlichen zu müssen!
Findet Diskriminierung statt? Der Diskriminierungsbegriff wurde
weit gefasst und reicht von Hänseleien und Ausgrenzungen
bis hin zu Gewaltanwendungen. Die befragten (inn)en sehen eine
mangelnde Akzeptanz von Regenbogenfamilien. Diskriminierung der
Kinder aus Elternsicht: % schließen Diskriminierungen bei
ihren Kindern aus. % der Eltern wissen von solchen Erfahrungen.
17% können solche Erfahrungen nicht ausschließen.
Die Diskriminierungen geschehen Überwiegend durch Gleichaltrige
(85%) in der Schule oder im Kindergarten.
Diskriminierungserfahrungen gehen mehrheitlich mit Belastungen
einher. Die Eltern stärken ihre Kinder, indem sie Verhaltensregeln
besprechen oder die Einrichtungen bewusst auswählen. Vwird
ein offener Umgang mit der Familiensituation von den Eltern vorgelebt.
Also Diskriminierung erleben die Kinder Beschimpfungen (83,5
%), Kontaktbruch oder Gruppenausschluss (28,3 %), Gewaltdrohung
(12,6 %), körperliche Gewalt (9,4 %) und Sonstiges (33,9
%).
Diskriminierung kann ein Risikofaktor für die Entwicklung
von Kindern in Regenbogenfamilien sein (insbesondere bei älteren
Kindern). Die hohe Anzahl an familiären Übergängen
kann ebenfalls ein Risikofaktor für die Entwicklung der
Kinder sein (Trennung, häufig neue Partnerschaften). Gute
Eltern-Kind-Beziehung in der Regenbogenfamilie sowie zum externen
Elternteil, eine enge Bindung, starke Verbundenheit mit den Eltern
und geringe emotionale Unsicherheit können mögliche
Effekte moderieren oder nivellieren.
Benachteiligungen in der rechtlichen Situation werden von den
Regen-bogenfamilien wahrgenommen. Speziell wird die finanzielle
Situation genannt, (69%): steuerrechtlich (Ehegattensplitting
und Kinderfreibetrag) und erbschaftssteuerlich (Freibeträge).
Die rechtliche Benachteiligung wird genannt, (68%): % der eingetragenen
Partnerschaften und 16% der nichteingetragenen Partnerschaften
fordern explizit eine rechtliche Gleichstellung mit der Ehe.
39% sehen Bedarf bei der Änderung des Adoptionsrechts (Erleichterung
der Stiefkindadop-tion, gemeinsame Volladoption).
Änderungsbedarf im Sorgerecht (34%), (gemeinsames Sorgerecht
für beide Partner, Sorgerecht zu mehreren, volles Sorgerecht
auch ohne Stiefkindadoption).
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- Aussprache
Aus dem Referat des Berliner Anwalts Dirk Siegfried kann man
schließen, dass es konservative Kräfte an allen Stellen
der Gesellschaft gibt, die sich bemühen, nach allen ihren
Möglichkeiten uns immer wieder Millimeter um Millimeter
zu schaden. Dieses Handeln ist in der Lage uns, die wir uns Schrittchen
für Schrittchen seit vielen Jahren um Verbesserungen im
Bereich der Gleichstellung bemühen, zu zermürben. Zermürbt
sie das denn nicht? Und was haben sie eigentlich davon, wenn
sie und das Leben schwer zu machen versuchen?
Aus dem Referat der Diplom-Soziologin Andrea Dürnberger
ist zu entnehmen, dass die wissenschaftlichen Untersuchungen,
nach dem Standart, der derzeit gültig ist, für uns
sprechen, was auch nicht verwunderlich ist. Auf unserer Seite
steht, dass wir einfach nur einigermaßen unbehelligt leben
möchten, ohne der seltsamen Unterstellungen, die um uns
herum ständig neu aufgebaut werden, warum auch immer.
So zeigen zum Beispiel die Untersuchungsergebnisse: Heterosexuelle
Elternteile halten nach der Trennung häufiger bei gleichgeschlechtlichen
Paaren mit ihren Kindern Kontakt als bei neuen heterosexuellen
Beziehungen.
Solche und andere Ergebnisse, die für die Regenbogenfamilien
sprechen werden offensichtlich bei Streitigkeiten von der Justiz
und den GegnerInnen sowie von konservativen PolitikerInnen nicht
anerkannt, einfach üpbergangen, weil dies nicht der konservativen
Familienideologie entspricht. Dreist wird behauptet, dass diese
Untersuchung nicht wissenschaftlich sei, denn sie sei von interessierten
Kreisen durchgeführt worden. Über solche Unverschämtheiten
kann man sich nur zornig aufregen.
Wenn auch wissenschaftliche Untersuchungen als schlechter zu
gelten haben als die religiös-konservative Indeologie, braucht
man sich nicht zu wundern, warum die selben Kreise sich solche
Mühe geben, dass ihre Deutungen als wahre Wahrheiten gelten.
(js/rs)
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