101. Print-Ausgabe, Winter-LUST 09/10
 
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Jetzt müsst Ihr aktiv werden!

Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 mit seinem Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz (BVerfGE 105, 313) klargestellt, dass Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt werden dürfen.
Jetzt hat das Gericht in seinem neuen Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 - entschieden, dass Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen, wenn das Rechtsinstitut der Lebenspartner-schaft in dem betreffenden Punkt mit der Ehe vergleichbar ist.

Das ist bei allen noch streitigen Vergünstigungen der Fall, weil diese an die Unterhaltspflicht von Ehegatten anknüpfen und die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen von Lebenspartnern mit denen von Ehegatten übereinstimmen.

Wir gehen zwar davon aus, dass der Bund und die Bundesländer sowie die verschiedenen Versorgungseinrichtungen die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts doch dann schließlich umsetzen werden. Aber es ist fraglich, wann sie das tun werden, und vor allem, ob das rückwirkend geschieht. Das wird leichter zu erreichen sein, wenn wir darauf verweisen können, dass zu dieser Frage bereits viele Verfahren bei den Gerichten anhängig sind.

Deshalb müsst Ihr jetzt aktiv werden und entsprechende Anträge bei Euren Besoldungsstellen, Versor-gungswerken und Zusatzversor-gungskassen sowie bei den Finanzämtern stellen bzw. die Fortsetzung ruhender Verfahren beantragen. Mustertexte für solche Anträge und Schreiben findet Ihr auf unserer Webseite: http://www.lsvd.de/903.0.html

Wir sind gern bereit, Eure Anträge und Schriftsätze gegenzulesen, bevor Ihr sie absendet, eMail: recht@lsvd.de.
 
Manfred Bruns (Bundesrichter im Ruhestand)für den Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
 
Enttäuschende Gleichstellungsentwürfe von Hessen und Niedersachsen - Verjährung droht!
Hessen und Niedersachsen haben die Entwürfe von Gleichstellungsgesetzen vorgelegt.
 
Dazu Manfred Bruns:
Entgegen der Pressemitteilung der niedersächsischen Staatskanzlei vom 11.11.2009 sieht der niedersächsische Entwurf keine Gleichstellung beim Familienzuschlag der Stufe 1 für verpartnerte Beamte vor.

Beide Gleichstellungsgesetze sollen außerdem erst am Tag nach der Verkündigung in Kraft treten. Die hessischen und niedersächsischen verpartnerten Beamten sollen also die ihnen bisher vorenthaltenen Leistungen nicht rückwirkend einfordern können. Das widerspricht der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009, durch die das Gericht klargestellt hat, wie der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG schon immer richtig hätte angewandt werden müssen.

So wird kein Rechtsfriede eintreten. Wir raten allen hessischen und niedersächsischen verpartnerten Beamten dringend, die ihnen bisher vorenthaltenen Vergünstigungen (Familienzuschlag, Beihilfe und Hinterbliebenenpension) jetzt einzufordern. Das ist auch deshalb geboten, weil Besoldungsansprüche entsprechend § 195 BGB in drei Jahren verjähren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das heißt, die Ansprüche auf Familienzuschlag für das Jahre 2006 verjähren mit Ende dieses Jahres. Der Ablauf der Verjährung wird durch den Antrag auf Zahlung des Familienzuschlags unterbrochen.

Auf Vorschläge der Besoldungsstellen, die Verfahren ruhen zu lassen, sollte man sich nur einlassen, wenn die Besol-dungsstellen gleichzeitig auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichten.Dieser Rat gilt natürlich auch für die ver-partnerten Beamten in den anderen Bundesländern, die noch nicht gleichgestellt worden sind.

Mustertexte für entsprechende Anträge findet Ihr hier: http://www.lsvd.de/903.0.html. Wir sind gern bereit, Eure Anträge, Schriftsätze und Klagen gegenzulesen, bevor Ihr sie absendet, eMail: recht@lsvd.de, und Euch als Beistand zu begleiten, wenn es vor dem Verwaltungsgericht zu einer mündlichen Verhandlung kommen sollte.
Manfred Bruns, Sprecher des LSVD
Vorbildliches aus Hamburg:
Die Diskriminierung im Beamtenrecht wird in Hamburg rückwirkend korrigiert
Der Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft hat gestern beschlossen, verpartnerte Beamtinnen und Beamten des Landes rückwirkend zum 1. August 2001 gleichzustellen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen den Beschluss des Innenausschusses der Hamburger Bürgerschaft. Die rückwirkende Gleichstellung zum 1. August 2001 ist ein sehr positives Signal und ein Vorbild für die Regelungen in anderen Bundesländern und auch auf Bundesebene.

Mit dem auf Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen Gesetzesentwurf kann Hamburg verlorene Jahre aufholen. Der zuständige Fachausschuss der Hamburger Bürgerschaft hat beschlossen, die Gleichstellung

rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung der Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 einzuführen. Beamtinnen und Beamte, die sich ab diesem Zeitpunktverpartnert haben, erhalten nachträglich die gleiche Besoldung wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen.
 
Die Gegner der Gleichstellung setzen jetzt auf Verzögerung
Deshalb müssen wir uns wehren

Aus den Rückmeldungen der Bundesministerien, der Landesregierungen und der Fraktionen, die bisher die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen abgelehnt haben, ergibt sich der Eindruck, dass diese sich noch nicht mit der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 (siehe http://www.lsvd.de/211.0.html#c4668) abgefunden haben und die Gleichstellung möglichst lange hinauszögern wollen. Deshalb ist es jetzt notwendig, dass möglichst viele ihre Rechte einfordern und klagen.

Wir rechnen außerdem damit, dass diese Institutionen nicht bereit sind, die Gleichstellung rückwirkend in Kraft zu setzen. Dann müsst Ihr ohnehin klagen.

Besonders wichtig ist, dass Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis binnen drei Jahren verjähren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das heißt, die Ansprüche aus dem Jahr 2006 verjähren Ende dieses Jahres, wenn Ihr nicht aktiv werdet. (siehe dazu ergänzend http://www.lsvd.de/899.0.html#c4894).

Ihr findet auf unserer Webseite Muster für entsprechende Anträge, Schriftsätze und  Klagen: http://www.lsvd.de/903.0.html. Ich bin gern bereit, Eure Anträge, Schriftsätze und Klagen gegenzulesen, bevor Ihr sie absendet, eMail: recht@lsvd.de. Sollte es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungs- oder Finanzgericht kommen, womit ich nicht rechne, kann ich Euch als Beistand begleiten. Die Kosten einer Klage sind deshalb nicht sehr hoch, weil Ihr keinen Rechtsanwalt braucht und die Gegenseite sich selbst vertritt.

Wenn Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt und Streitigkeiten aus dem Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis bzw. über Abgaben und Steuern in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen sind, könnt Ihr mit der Klage einen Rechtsanwalt beauftragen. Der Rechtsanwalt wird dann die Frage der Kostenübernahme mit der Rechtsschutzversicherung klären.

Wir arbeiten bei den Prozessen gegen die Benachteiligungen von Lesben und Schwulen eng mit dem Berliner Rechtsanwalt und Notar Dirk Siegfried zusammen, der die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.072009 und eine Reihe weiterer positiver Urteile erstritten hat, siehe http://www.lsvd.de/1254.0.html. Ihr könnt mit dem Büro von Rechtsanwalt Siegfried einen telefonischen Besprechungstermin vereinbaren.

Der Weg zur vollen Gleichberechtigung ist zwar mühsam, aber wir werden Erfolg haben. Ich wünsche Euch schöne Feiertage und ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2010! Manfred Bruns, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
 
Regierungskoalition lehnt Erbschaftsteuer-Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ab
Zur Abstimmung im Bundestag über das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz” erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher:
„Gleich bei der ersten Nagelprobe für die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren hat schwarz-gelb versagt. CDU/CSU und FDP lehnten heute im Bundestag einen Änderungsantrag der Grünen zum „Wachstumsbeschleunigungsgesetz” ab, der die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer forderte.

Die FDP hatte im Wahlkampf lautstark die Gleichstellung bei der Steuer versprochen. Selbst im Koalitionsvertrag legten CDU/CSU und FDP fest: “Wir werden insbesondere gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen.”
Die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Das schwarz-gelbe “Wachstumsbeschleunigungsgesetz” sieht nur eine Besserstellung von Geschwistern bei der Erbschaftsteuer vor, nicht aber die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften.

Diese werden bei der Steuerklasse weiter wie Fremde behandelt.
Dabei ist seit der jüngsten Verfassungsgerichtsentscheidung zum Lebenspartner-schaftsrecht klar: Die Ungleichbehandlung im Steuerrecht ist grundgesetzwidrig.

Die von der Koalition beabsichtigen Maßnahmen werden weder Wirtschaftswachstum beschleunigen, noch gibt es dafür eine gerechte Gegenfinanzierung. Da die Koa-lition aber in diesen Rahmen das Erbschaftsteuerrecht verändert hat, ist es völlig unverständlich, warum die Gelegenheit nicht zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften genutzt wurde.

Schwarz-gelb hat dafür gestimmt, die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen im Erbschaftsteuerrecht auf unbestimmte Zeit fortbestehen zu lassen. Das ist ein Armutszeugnis für die angebliche Bürgerrechtspartei FDP.
LSVD-Verbandstag fordert Bundesratsinitiative zur Aufhebung aller Urteile nach § 175 StGB
Der Verbandstag des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. hat das Land Berlin am Wochenende aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung aller Urteile zu starten, die nach § 175 StGB bis zu dessen weitgehender Entschärfung im Jahre 1969 gefällt wurden.

Die Initiative unter dem Titel “Verantwortung und Wiedergutmachung für die Homosexuellenverfolgung 1933 bis 1969” sollte im einzelnen folgende Punkte enthalten:
- Anerkennung des Unrechts, das homosexuellen Männern durch die strafrechtliche Verfolgung nach § 175 StGB bis 1969 geschehen ist.
- Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland zur Verantwortung für die Homosexuellenverfolgung und Selbstverpflichtung für die Zukunft, Homophobie im In- und Ausland entschieden zu bekämpfen.
- Aufhebung aller Urteile, die zwischen 1945 und 1969 (in der DDR bis 1968) nach § 175 StGB gefällt wurden.
- Einrichtung eines Fonds zur individuellen Entschädigung aller Opfer strafrechtlicher Verfolgung nach § 175 StGB zwischen 1933 und 1969.

Der Verbandstag begrüßte die klaren Worte, die Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit zu diesem Thema bei der Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen am diesjährigen Christopher Street Day gefunden hat. Wowereit erklärte damals:
“Aber auch nach dem Ende des NS-Terrors hat es viel zu lange gedauert, bis alle Formen der strafrechtlichen Verfolgung beseitigt wurden. Und: Obwohl die Strafverfolgung längst abgeschafft ist, wirkt das Unrecht von damals nach und viele Menschen leiden noch heute darun-ter. Ich fordere daher eine Aufhebung aller Urteile nach § 175. Und ich fordere eine Rehabilitie¬rung und Entschädigung für all jene, die auf der Grundlage eines von vornherein inhumanen Gesetzes verfolgt wurden – und zwar in beiden deutschen Staaten.”

Der § 175 des Strafgesetzbuches war ein Unrechtsparagraph, der zehntausende homosexueller Männer ins Unglück gestürzt und sie nicht selten in den Tod getrieben hat. Die Urteile, die in den Jahren des Nazi-Terrors zwischen 1933 und 1945 gesprochen wurden, wurden vom Deutschen Bundestag im Jahr 2002 aufgehoben. Anders verhält es sich mit den etwa 50.000 Urteilen, die zwischen 1945 und 1969 in der Bundesrepublik Deutschland gesprochen wurden. Diese sind bis heute in Kraft. Die Opfer dieses Unrechts wurden nicht entschädigt.
Feier zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
Gedenken an verfolgte Homosexuelle

Am 27. Januar 2010 wird am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Anlass ist der 65. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz.

Der Lesben- und Schwulen-verband Berlin-Brandenburg (LSVD) und die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas laden aus diesem Anlass auch zu einer Feierstunde am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homo-sexuellen in Berlin-Tiergarten. Bei der Veranstaltung soll der verfolgten und ermordeten Homosexuellen gedacht werden.

Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für eine „widernatürliche Veranlagung“, für eine den so genannten „Volkskörper“ schädigende „Seuche“, die daher „auszurotten“ sei. Schon kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurden im März 1933 die schwulen und lesbischen Kneipen Berlins geschlossen worden.

Die gesamte Infrastruktur der ersten deutschen Homosexuellenbewegung, Lokale, Vereine, Verlage und Zeitschriften wurden aufgelöst, zerschlagen und zerstört.

Im Herbst 1934 setzte dann die systematische Verfolgung der homosexuellen Männer ein. Über 100.000 Männer wurden in diesen Jahren polizeilich erfasst, rund 50.000 nach § 175 verurteilt.
Etwa 10.000 schwule Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt, mit dem „Rosa Winkel“ erniedrigt, bestialisch gefoltert. Viele von ihnen wurden zu Tode geschunden oder ermordet.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.rosa-winkel.de und unter www.homosexuellen-denkmal.de

Der deutsche Staat und die homosexuellen Männer
1871 wurde der Norddeutsche Bund in Deut-sches Reich umbenannt. Aus den Kleinstaaten was ein zentralistisches Reich entstanden. Und mit der „Reichsgründung“ wurde auch der § 175 RStGB des norddeutschen Bundes übernommen.

1994 bei der „Rechtsangleichung“ zwischen dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland und der Deut-schen Demokratischen Re-publik wurde er endlich aus dem Srtrafrecht gestrichen,
Beim § 175 StGB handelte es sich um ein Sondergesetz gegen männliche Homosexualität , das es in der DDR nicht mehr gab, und das durch die Verinigung der beiden Staaten aus dem deutschen Strafrecht verschwand.

Homosexuelle Männer waren nun für den deutschen Staat keine Sexualverbrecher mehr. Nun hatten sich dies die homosexuellen Männer ja nicht ausgesucht, das sie waren und sind, was sie waren und sind.

Während der deutsche Staat unterdessen zugibt, dass die Verfolgung homosexueller Männer während der Nazi-Zeit ein Verbrechen war, nicht zuletzt durch das Mahnmal in Berlin, hütet man sich, dies für die Zeit vor und die Zeit nach der Nazizeit ebenfalls anzuerkennen.

Das wäre doch zu peinlich, zugeben zu müssen, dass die Bundesrepublik in der Adenauer-Zeit verschärft (mit den durch die Nazis ver-schärfte Version) und später immer noch die Menschen-rechte homosexueller Männer missachtet hat. Und es war wohl peinlich, dass ausge-rechnet die DDR hier weiter gewesen war.

Man müsste zugeben, dass in der Bundesrepublik mehr Männer mittels dem § 175 StGB verurteilt wurden als in der Nazizeit, aller-dings mit unterschiedlichen Auswirkungen. In der Bundesrepublik kostete dies „nur“ die bürgerliche Existenz und Todesopfer gab es im Wesentlichen „nur“ durch Selbstmord.

Durch das Totschweigen dieser Peinlickeit der Bundesrepublik, die überall von Menschenrechten redete und redet, wird das Schicksal der Betroffenen nicht grundsätzlich besser. (RoLü)
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