- 101. Print-Ausgabe, Winter-LUST 09/10
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- Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Jetzt müsst Ihr aktiv werden!
Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 mit seinem Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz
(BVerfGE 105, 313) klargestellt, dass Lebenspartner mit Ehegatten
gleichgestellt werden dürfen.
Jetzt hat das Gericht in seinem neuen Beschluss vom 07.07.2009
- 1 BvR 1164/07 - entschieden, dass Lebenspartner mit Ehegatten
gleichgestellt werden müssen, wenn das Rechtsinstitut der
Lebenspartner-schaft in dem betreffenden Punkt mit der Ehe vergleichbar
ist.
Das ist bei allen noch streitigen Vergünstigungen der Fall,
weil diese an die Unterhaltspflicht von Ehegatten anknüpfen
und die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen von Lebenspartnern
mit denen von Ehegatten übereinstimmen.
Wir gehen zwar davon aus, dass der Bund und die Bundesländer
sowie die verschiedenen Versorgungseinrichtungen die neue Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts doch dann schließlich umsetzen
werden. Aber es ist fraglich, wann sie das tun werden, und vor
allem, ob das rückwirkend geschieht. Das wird leichter zu
erreichen sein, wenn wir darauf verweisen können, dass zu
dieser Frage bereits viele Verfahren bei den Gerichten anhängig
sind.
Deshalb müsst Ihr jetzt aktiv werden und entsprechende Anträge
bei Euren Besoldungsstellen, Versor-gungswerken und Zusatzversor-gungskassen
sowie bei den Finanzämtern stellen bzw. die Fortsetzung
ruhender Verfahren beantragen. Mustertexte für solche Anträge
und Schreiben findet Ihr auf unserer Webseite: http://www.lsvd.de/903.0.html
Wir sind gern bereit, Eure Anträge und Schriftsätze
gegenzulesen, bevor Ihr sie absendet, eMail: recht@lsvd.de.
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- Manfred Bruns (Bundesrichter im Ruhestand)für
den Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
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- Enttäuschende Gleichstellungsentwürfe
von Hessen und Niedersachsen - Verjährung droht!
Hessen und Niedersachsen haben die Entwürfe von Gleichstellungsgesetzen
vorgelegt.
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- Dazu Manfred Bruns:
Entgegen der Pressemitteilung der niedersächsischen Staatskanzlei
vom 11.11.2009 sieht der niedersächsische Entwurf keine
Gleichstellung beim Familienzuschlag der Stufe 1 für verpartnerte
Beamte vor.
Beide Gleichstellungsgesetze sollen außerdem erst am Tag
nach der Verkündigung in Kraft treten. Die hessischen und
niedersächsischen verpartnerten Beamten sollen also die
ihnen bisher vorenthaltenen Leistungen nicht rückwirkend
einfordern können. Das widerspricht der neuen Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009, durch die das Gericht
klargestellt hat, wie der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art.
3 Abs. 1 GG schon immer richtig hätte angewandt werden müssen.
So wird kein Rechtsfriede eintreten. Wir raten allen hessischen
und niedersächsischen verpartnerten Beamten dringend, die
ihnen bisher vorenthaltenen Vergünstigungen (Familienzuschlag,
Beihilfe und Hinterbliebenenpension) jetzt einzufordern. Das
ist auch deshalb geboten, weil Besoldungsansprüche entsprechend
§ 195 BGB in drei Jahren verjähren. Die Verjährungsfrist
beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
ist. Das heißt, die Ansprüche auf Familienzuschlag
für das Jahre 2006 verjähren mit Ende dieses Jahres.
Der Ablauf der Verjährung wird durch den Antrag auf Zahlung
des Familienzuschlags unterbrochen.
Auf Vorschläge der Besoldungsstellen, die Verfahren ruhen
zu lassen, sollte man sich nur einlassen, wenn die Besol-dungsstellen
gleichzeitig auf die Erhebung der Einrede der Verjährung
verzichten.Dieser Rat gilt natürlich auch für die ver-partnerten
Beamten in den anderen Bundesländern, die noch nicht gleichgestellt
worden sind.
Mustertexte für entsprechende Anträge findet Ihr hier:
http://www.lsvd.de/903.0.html. Wir sind gern bereit, Eure Anträge,
Schriftsätze und Klagen gegenzulesen, bevor Ihr sie absendet,
eMail: recht@lsvd.de, und Euch als Beistand zu begleiten, wenn
es vor dem Verwaltungsgericht zu einer mündlichen Verhandlung
kommen sollte.
Manfred Bruns, Sprecher des LSVD
- Vorbildliches aus Hamburg:
- Die Diskriminierung im Beamtenrecht wird
in Hamburg rückwirkend korrigiert
Der Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft hat gestern
beschlossen, verpartnerte Beamtinnen und Beamten des Landes rückwirkend
zum 1. August 2001 gleichzustellen. Dazu erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen den Beschluss des Innenausschusses der
Hamburger Bürgerschaft. Die rückwirkende Gleichstellung
zum 1. August 2001 ist ein sehr positives Signal und ein Vorbild
für die Regelungen in anderen Bundesländern und auch
auf Bundesebene.
Mit dem auf Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen
beschlossen Gesetzesentwurf kann Hamburg verlorene Jahre aufholen.
Der zuständige Fachausschuss der Hamburger Bürgerschaft
hat beschlossen, die Gleichstellung
rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung der Lebenspartnerschaft
am 1. August 2001 einzuführen. Beamtinnen und Beamte, die
sich ab diesem Zeitpunktverpartnert haben, erhalten nachträglich
die gleiche Besoldung wie ihre verheirateten Kolleginnen und
Kollegen.
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- Die Gegner der Gleichstellung setzen jetzt
auf Verzögerung
Deshalb müssen wir uns wehren
Aus den Rückmeldungen der Bundesministerien, der Landesregierungen
und der Fraktionen, die bisher die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
mit Ehen abgelehnt haben, ergibt sich der Eindruck, dass diese
sich noch nicht mit der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 07.07.2009 (siehe http://www.lsvd.de/211.0.html#c4668) abgefunden
haben und die Gleichstellung möglichst lange hinauszögern
wollen. Deshalb ist es jetzt notwendig, dass möglichst viele
ihre Rechte einfordern und klagen.
Wir rechnen außerdem damit, dass diese Institutionen nicht
bereit sind, die Gleichstellung rückwirkend in Kraft zu
setzen. Dann müsst Ihr ohnehin klagen.
Besonders wichtig ist, dass Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis
binnen drei Jahren verjähren. Die Verjährungsfrist
beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
ist. Das heißt, die Ansprüche aus dem Jahr 2006 verjähren
Ende dieses Jahres, wenn Ihr nicht aktiv werdet. (siehe dazu
ergänzend http://www.lsvd.de/899.0.html#c4894).
Ihr findet auf unserer Webseite Muster für entsprechende
Anträge, Schriftsätze und Klagen: http://www.lsvd.de/903.0.html.
Ich bin gern bereit, Eure Anträge, Schriftsätze und
Klagen gegenzulesen, bevor Ihr sie absendet, eMail: recht@lsvd.de.
Sollte es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungs-
oder Finanzgericht kommen, womit ich nicht rechne, kann ich Euch
als Beistand begleiten. Die Kosten einer Klage sind deshalb nicht
sehr hoch, weil Ihr keinen Rechtsanwalt braucht und die Gegenseite
sich selbst vertritt.
Wenn Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt und Streitigkeiten
aus dem Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis bzw.
über Abgaben und Steuern in den Versicherungsbedingungen
nicht ausgeschlossen sind, könnt Ihr mit der Klage einen
Rechtsanwalt beauftragen. Der Rechtsanwalt wird dann die Frage
der Kostenübernahme mit der Rechtsschutzversicherung klären.
Wir arbeiten bei den Prozessen gegen die Benachteiligungen von
Lesben und Schwulen eng mit dem Berliner Rechtsanwalt und Notar
Dirk Siegfried zusammen, der die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 07.072009 und eine Reihe weiterer positiver Urteile erstritten
hat, siehe http://www.lsvd.de/1254.0.html. Ihr könnt mit
dem Büro von Rechtsanwalt Siegfried einen telefonischen
Besprechungstermin vereinbaren.
Der Weg zur vollen Gleichberechtigung ist zwar mühsam, aber
wir werden Erfolg haben. Ich wünsche Euch schöne Feiertage
und ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2010! Manfred
Bruns, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
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- Regierungskoalition lehnt Erbschaftsteuer-Gleichstellung
von Lebenspartnerschaften ab
Zur Abstimmung im Bundestag über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
und Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher:
Gleich bei der ersten Nagelprobe für die Rechte von
gleichgeschlechtlichen Paaren hat schwarz-gelb versagt. CDU/CSU
und FDP lehnten heute im Bundestag einen Änderungsantrag
der Grünen zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz
ab, der die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der
Erbschaftsteuer forderte.
Die FDP hatte im Wahlkampf lautstark die Gleichstellung bei der
Steuer versprochen. Selbst im Koalitionsvertrag legten CDU/CSU
und FDP fest: Wir werden insbesondere gleichheitswidrige
Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung
von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen.
Die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Das schwarz-gelbe Wachstumsbeschleunigungsgesetz
sieht nur eine Besserstellung von Geschwistern bei der Erbschaftsteuer
vor, nicht aber die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften.
Diese werden bei der Steuerklasse weiter wie Fremde behandelt.
Dabei ist seit der jüngsten Verfassungsgerichtsentscheidung
zum Lebenspartner-schaftsrecht klar: Die Ungleichbehandlung im
Steuerrecht ist grundgesetzwidrig.
Die von der Koalition beabsichtigen Maßnahmen werden weder
Wirtschaftswachstum beschleunigen, noch gibt es dafür eine
gerechte Gegenfinanzierung. Da die Koa-lition aber in diesen
Rahmen das Erbschaftsteuerrecht verändert hat, ist es völlig
unverständlich, warum die Gelegenheit nicht zur Gleichstellung
von Lebenspartnerschaften genutzt wurde.
Schwarz-gelb hat dafür gestimmt, die verfassungswidrige
Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen im Erbschaftsteuerrecht
auf unbestimmte Zeit fortbestehen zu lassen. Das ist ein Armutszeugnis
für die angebliche Bürgerrechtspartei FDP.
- LSVD-Verbandstag fordert Bundesratsinitiative
zur Aufhebung aller Urteile nach § 175 StGB
Der Verbandstag des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg
(LSVD) e.V. hat das Land Berlin am Wochenende aufgefordert, eine
Bundesratsinitiative zur Aufhebung aller Urteile zu starten,
die nach § 175 StGB bis zu dessen weitgehender Entschärfung
im Jahre 1969 gefällt wurden.
Die Initiative unter dem Titel Verantwortung und Wiedergutmachung
für die Homosexuellenverfolgung 1933 bis 1969 sollte
im einzelnen folgende Punkte enthalten:
- Anerkennung des Unrechts, das homosexuellen Männern durch
die strafrechtliche Verfolgung nach § 175 StGB bis 1969
geschehen ist.
- Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland zur Verantwortung
für die Homosexuellenverfolgung und Selbstverpflichtung
für die Zukunft, Homophobie im In- und Ausland entschieden
zu bekämpfen.
- Aufhebung aller Urteile, die zwischen 1945 und 1969 (in der
DDR bis 1968) nach § 175 StGB gefällt wurden.
- Einrichtung eines Fonds zur individuellen Entschädigung
aller Opfer strafrechtlicher Verfolgung nach § 175 StGB
zwischen 1933 und 1969.
Der Verbandstag begrüßte die klaren Worte, die Berlins
Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit zu diesem Thema
bei der Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten
Homosexuellen am diesjährigen Christopher Street Day gefunden
hat. Wowereit erklärte damals:
- Aber auch nach dem Ende des NS-Terrors
hat es viel zu lange gedauert, bis alle Formen der strafrechtlichen
Verfolgung beseitigt wurden. Und: Obwohl die Strafverfolgung
längst abgeschafft ist, wirkt das Unrecht von damals nach
und viele Menschen leiden noch heute darun-ter. Ich fordere daher
eine Aufhebung aller Urteile nach § 175. Und ich fordere
eine Rehabilitie¬rung und Entschädigung für all
jene, die auf der Grundlage eines von vornherein inhumanen Gesetzes
verfolgt wurden und zwar in beiden deutschen Staaten.
Der § 175 des Strafgesetzbuches war ein Unrechtsparagraph,
der zehntausende homosexueller Männer ins Unglück gestürzt
und sie nicht selten in den Tod getrieben hat. Die Urteile, die
in den Jahren des Nazi-Terrors zwischen 1933 und 1945 gesprochen
wurden, wurden vom Deutschen Bundestag im Jahr 2002 aufgehoben.
Anders verhält es sich mit den etwa 50.000 Urteilen, die
zwischen 1945 und 1969 in der Bundesrepublik Deutschland gesprochen
wurden. Diese sind bis heute in Kraft. Die Opfer dieses Unrechts
wurden nicht entschädigt.
- Feier zum Tag des Gedenkens an die Opfer
des Nationalsozialismus
Gedenken an verfolgte Homosexuelle
Am 27. Januar 2010 wird am Tag des Gedenkens an die Opfer des
Nationalsozialismus begangen. Anlass ist der 65. Jahrestag der
Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz.
Der Lesben- und Schwulen-verband Berlin-Brandenburg (LSVD) und
die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas laden
aus diesem Anlass auch zu einer Feierstunde am Denkmal für
die im Nationalsozialismus verfolgten Homo-sexuellen in Berlin-Tiergarten.
Bei der Veranstaltung soll der verfolgten und ermordeten Homosexuellen
gedacht werden.
Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für
eine widernatürliche Veranlagung, für eine
den so genannten Volkskörper schädigende
Seuche, die daher auszurotten sei. Schon
kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurden
im März 1933 die schwulen und lesbischen Kneipen Berlins
geschlossen worden.
Die gesamte Infrastruktur der ersten deutschen Homosexuellenbewegung,
Lokale, Vereine, Verlage und Zeitschriften wurden aufgelöst,
zerschlagen und zerstört.
Im Herbst 1934 setzte dann die systematische Verfolgung der homosexuellen
Männer ein. Über 100.000 Männer wurden in diesen
Jahren polizeilich erfasst, rund 50.000 nach § 175 verurteilt.
Etwa 10.000 schwule Männer wurden in Konzentrationslager
verschleppt, mit dem Rosa Winkel erniedrigt, bestialisch
gefoltert. Viele von ihnen wurden zu Tode geschunden oder ermordet.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.rosa-winkel.de und unter www.homosexuellen-denkmal.de
Der deutsche Staat und die homosexuellen
Männer
1871 wurde der Norddeutsche Bund in Deut-sches Reich umbenannt.
Aus den Kleinstaaten was ein zentralistisches Reich entstanden.
Und mit der Reichsgründung wurde auch der §
175 RStGB des norddeutschen Bundes übernommen.
1994 bei der Rechtsangleichung zwischen dem Strafrecht
der Bundesrepublik Deutschland und der Deut-schen Demokratischen
Re-publik wurde er endlich aus dem Srtrafrecht gestrichen,
Beim § 175 StGB handelte es sich um ein Sondergesetz gegen
männliche Homosexualität , das es in der DDR nicht
mehr gab, und das durch die Verinigung der beiden Staaten aus
dem deutschen Strafrecht verschwand.
Homosexuelle Männer waren nun für den deutschen Staat
keine Sexualverbrecher mehr. Nun hatten sich dies die homosexuellen
Männer ja nicht ausgesucht, das sie waren und sind, was
sie waren und sind.
Während der deutsche Staat unterdessen zugibt, dass die
Verfolgung homosexueller Männer während der Nazi-Zeit
ein Verbrechen war, nicht zuletzt durch das Mahnmal in Berlin,
hütet man sich, dies für die Zeit vor und die Zeit
nach der Nazizeit ebenfalls anzuerkennen.
Das wäre doch zu peinlich, zugeben zu müssen, dass
die Bundesrepublik in der Adenauer-Zeit verschärft (mit
den durch die Nazis ver-schärfte Version) und später
immer noch die Menschen-rechte homosexueller Männer missachtet
hat. Und es war wohl peinlich, dass ausge-rechnet die DDR hier
weiter gewesen war.
Man müsste zugeben, dass in der Bundesrepublik mehr Männer
mittels dem § 175 StGB verurteilt wurden als in der Nazizeit,
aller-dings mit unterschiedlichen Auswirkungen. In der Bundesrepublik
kostete dies nur die bürgerliche Existenz und
Todesopfer gab es im Wesentlichen nur durch Selbstmord.
Durch das Totschweigen dieser Peinlickeit der Bundesrepublik,
die überall von Menschenrechten redete und redet, wird das
Schicksal der Betroffenen nicht grundsätzlich besser. (RoLü)
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